Montag, 13. Dezember 2021

Verlegung des Bezirkstages 2022

Pandemiebedingt findet der Bezirkstag des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems nicht am 26. März 2022 statt.
Der neue Termin ist Samstag, der 21. Mai 2022, in E
mden.

(mo)
Sonntag, 5. Dezember 2021

Pandemiebedingt findet der Kreistag 2022 nicht am 16. Februar statt.
Der neue Termin ist Mittwoch, der 11. Mai 2022, in Dalum.

(mo)
Freitag, 3. Dezember 2021

Absage DSV Mehrkampf


Der DSV-Mehrkampf vom 17.-19.12.2021 in Dortmund findet nicht statt. Er wird verlegt auf den Zeitraum 18.-20. März 2022.

Veröffentlichung auf der DSV-Homepage (03.12.2021)


(mo)
Samstag, 27. November 2021

Absage Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen


Aufgrund der sehr ungünstigen Entwicklungen in der Pandemie Covid-19 - Sars-CoV-2 hat der Vorstand des Kreisschwimmverbandes Emsland nach Rücksprache mit dem SV Haren entschieden, dass  die Veranstaltung "Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" nicht ausgetragen wird.

(mo)
Dienstag, 23. November 2021

Der TV Meppen hat bekanntgegeben, dass das 33. Internationale Neujahrsschwimmen am 8. Januar 2022 im Emsbad Meppen aufgrund der Situation im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 - Sars-CoV-2 nicht stattfinden kann.

(mo)
Donnerstag, 21. Oktober 2021



Bei den Deutschen Meisterschaften Kurzbahn der Masters vom 26.-28.11.2021 kommt die 2G-Regel zur Anwendung.

Veröffentlichung auf der DSV-Homepage (22.10.2021)
Veröffentlichung auf der Veranstaltungsseite (22.10.2021)
Veröffentlichung bei swim.de (21.10.2021)

(mo)
Montag, 4. Oktober 2021

Der Vorstand des Kreisschwimmverbandes Emsland hat beschlossen, für die Veranstaltungen des Kreisschwimmverbandes Emsland künftig § 8 Abs. 7 der Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen (2G-Regel) anzuwenden.

2 Dann müssen die Personen einschließlich der dienstleistenden Personen abweichend von § 4 Abs. 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 1 keinen Abstand einhalten; Absatz 4 Sätze 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. 3 Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, brauchen auch dann keinen Abstand einzuhalten und keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie einen Nachweis nach Satz 1 nicht vorlegen können. 4 Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen im Fall des Satzes 2 jedoch den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 führen. 5 Dienstleistende Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenennachweis nach Absatz 4 Satz 1 vorlegen, dürfen nur dann in den Einrichtungen, in denen die 2-G-Regelung gilt, tätig sein, wenn sie täglich den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 führen; sie müssen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, wenn sie nach Art ihrer Tätigkeit den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen regelmäßig unterschreiten.

Für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet die 2G-Regel demnach keine Anwendung. Diese müssen für die Jahrgänge 2006 und älter jedoch entweder nachweisen, dass sie Vollzeitschüler sind und einer regelmäßigen Testung unterliegen, oder einen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.



Die erste Veranstaltung, die gemäß der 2G-Regel stattfindet, wird die Veranstaltung "Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" sein.


Hunsichtlich eine Rückverlegung des Termins der "Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" auf den 11./12.12.2021 besteht derzeit noch keine definitive Klarheit darüber, ob es anstelle des LSN-Team-Cup eine eventuelle Ersatzveranstaltung am gleichen Termin geben wird. Sollte dies der Fall sein, wäre eine Rückverlegung des Termins unserer Kreisveranstaltung nicht möglich.
Die Ausschreibung wird in jedem Falle dahingehend überarbeitet, dass die Wettkampffolge derjenigen aus dem Jahr 2019 entsprechen wird.

(mo)
Donnerstag, 27. Mai 2021

Zum Thema Stufenplan 2.0 des Landes Niedersachsen hier eine Stellungnahme des Landessportbundes Niedersachsen:

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- LandesSportBund Niedersachsen kritisiert Stufenplan 2.0

LandesSportBund Niedersachsen kritisiert Stufenplan 2.0

Die Regelungen des Stufenplans 2.0 sind aus Sicht des Sports unverhältnismäßig und unverständlich. Zudem werden sie seinen gesundheits- und gemeinschaftsfördernden Wirkungen gerade in der Corona-Pandemie nicht gerecht. In einem Schreiben an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil bitten der Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach und der Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen deshalb um eine weitgehende Öffnung des Vereinssports. In einem 10-Punkte-Plan listen sie zentrale Erwartungen des niedersächsischen Sports auf, die in 28 schriftlichen Stellungnahmen von Sportbünden und Landesfachverbänden zum Stufenplan 2.0 sowie von mehr als 130 Vertreterinnen und Vertreter der Sportorganisation in Videokonferenzen des LSB zur aktuellen Corona-Verordnung formuliert wurden.

Allgemeine Erwartungen:

  • Bei Testungen ist sowohl den Übungsleiterinnen und Übungsleitern als auch den Sportlerinnen und Sportlern Vertrauen zu schenken, dass sie auch ohne eine Kontrolle dritter Personen Selbsttests nutzen dürfen. Testergebnisse z. B. des Arbeitgebers oder der Schule sind ebenfalls zu akzeptieren.
  • Für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen muss jeglicher Sport, also auch Kontaktsport möglich sein.

Breitensport draußen:

  • Außensport als Kontaktsport wie auch kontaktloser Sport muss für Gruppengrößen bis 50 Personen in allen drei Stufen wieder geöffnet und dabei auch Wettkampfsport zugelassen werden.
  • Für Kontaktsport muss auf Testungen in den Stufen 1 und 2 verzichtet werden. Für kontaktlosen Sport im Außenbereich sind Testungen in keiner Stufe erforderlich.
  • Duschen und Umkleidekabinen müssen mit Hygienekonzept zumindest in den Stufen 1 und 2 geöffnet werden dürfen.

Breitensport drinnen:

  • Für den Innensport bedarf es in allen Stufen einer Öffnung von kommunalen, städtischen und vereinseigenen Sporthallen für kontaktfreien Sport in Gruppen von mindestens 30 Personen.
  • Für Kontaktsport im Innenbereich muss es in den Stufen 1 und 2 Öffnungen für Kinder sowie geimpfte, genesene und negativ getestete Erwachsene geben in Gruppen von mindestens 30 Personen

Schwimmsport:

  • Freibäder (inklusive Strandbäder) müssen in allen drei Stufen mit Hygienekonzept geöffnet werden.
  • Öffnungen von Umkleidekabinen und Duschen müssen bei vorliegendem Hygienekonzept in allen drei Stufen ermöglicht werden.
  • In Hallenschwimmbädern und Freibädern müssen auch Vereinsangebote analog zum Schwimmunterricht in Gruppen von bis zu 20 Personen ermöglicht werden.

Außerdem müsse im Stufenplan 2.0 noch geklärt werden, welchem Bereich vereinsorganisierte Jugendfreizeiten zugeordnet sind.

Abschließend heißt es in dem Schreiben: „Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Sport umgehend wieder ohne zu große Einschränkungen in den Vereinen betrieben werden kann. Bitte treten Sie gemeinsam mit uns auch gegenüber den Kommunen und Städten dafür ein, dass Sportanlagen in den Sommermonaten geöffnet werden und auch in Ferienzeiten geöffnet bleiben.“

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Veröffentlichung auf der Homepage des LSB Niedersachsen

(mo)
Mittwoch, 19. Mai 2021

Absage von Masters-Veranstaltungen

Die Abteilung Masterssport des Deutschen Schwimm-Verbandes hat in den Amtlichem Mitteilungen des DSV vom 19.05.2021 die folgenden Veranstaltungen abgesagt:

Deutsche Masters-Meisterschaften lange Strecke 13.-15.08.2021 Solingen
Deutsche Mannschaftsmeisterschaften der Masters (DMSM) 06.11.2021 Gelsenkirchen

Durch die Absage der DSV-Veranstaltung "Masters-DMS" ist auch von einer Absage der entsprechenden LSN-Veranstaltung auszugehen.

Amtliche Mitteilungen des DSV vom 19.05.2021
Veröffentlichung der Abteilung Masters des DSV


(mo)
Sonntag, 9. Mai 2021

Auch in der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gibt es bis zum 30. Mai 2021 keine Öffnungsperspektive für Schwimmbäder, auch nicht inzidenzbasiert. Der Stufenplan 2.0 vom 02.02.2021 findet keine Anwendung. Lediglich die Durchführung von Schwimmkursen ist ab dem 10.5.2021 zulässig.

(mo)
Dienstag, 4. Mai 2021

DSV verliert 51.000 Mitglieder und fordert Unterstützung

Zu dieser Thematik ist der verlinkte Artikel auf der DSV-Homepage zu lesen.

Veröffentlichung auf der Homepage des DSV

(mo)
Dienstag, 27. April 2021

Der Trainerassistentenlehrgang des Landesschwimmverbandes Niedersachsen am 8./9.5 und 15./16.5.2021 (geplant in Westerstede) wird aufgrund der einschränkenden Bestimmungen im Rahmen der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 als Online-Lehrgang durchgeführt.

Die Praxisanteile werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, sobald Sportstätten wieder genutzt werden können.

(mo)
Samstag, 24. April 2021

Die Fachsparte Masters des Deutschen Schwimmverbandes hat eine Broschüre für den Wiedereinstieg in Wettkampf und Training für die Masters-Sportler herausgegeben.

Veröffentlichung auf der Homepage des DSV
  DSV-Leitfaden zum Wiedereinstieg nach der Corona-Pause für Masters (23.04.2021) 

(mo)
Donnerstag, 22. April 2021

Wie die Abteilung Wettkampfsport des Deutschen Schwimmverbandes mitteilt, werden aufgrund der Corona-Pandemie die folgenden Veranstaltungen verschoben:

Deutsche Jahrgangsmeisterschaften 26.-30.05.2021 Berlin
DM Schwimmerischer Mehrkampf 18.-20.06.2021 Dortmund

Die neuen Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt benannt.

Veröffentlichung auf der Homepage des DSV


(mo)
Mittwoch, 21. April 2021

„Wir befinden uns inmitten einer Sport- und Bewegungspandemie“

Koop fordert schnellen Paradigmenwechsel

Zu diesem Thema gibt es eine Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland.

Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland

(mo) 

Donnerstag 15. April 2021

Gespräche mit Tonne fruchten

Zum Ergebnis eines Gesprächs zwischen LSN-Präsident Wofgang Hein und Kultusminister Grant Hendrik Tonne ist auf der LSN-Homepage eine Veröffentlichung zu lesen.

Veröffentlichung auf der LSN-Homepage

(mo)
Mittwoch, 14. April 2021

Das für den 19./20. Juni 2021 geplante Sommerschwimmfest des Haselünner SV findet aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit  der Pandemie Covid-19  Sars-CoV-2 nicht statt.

(mo)
Dienstag, 13. April 2021

Politik zum Handeln aufgefordert

Der LSN hat Forderungen zur Schwimmausbildung formuliert, die heute an Kultusminister Tonne herangeführt wurden. Dabei geht es um nichts Geringeres als den Erhalt der Schwimmfähigkeit unserer Gesellschaft.

Veröffentlichung auf der LSN-Homepage


(mo)
Dienstag, 6. April 2021

Die Europameisterschaften Schwimmen der Masters in Budapest (22. Mai - 6. Juni 2021)
finden aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit  der Pandemie Covid-19  Sars-CoV-2 nicht statt.

Veröffentlichung auf der DSV-Homepage
Veröffentlichung auf der LSN-Homepage


(mo)
Montag, 5. April 2021

Die für das Wochenende 5./6. Juni 2021 geplanten Kreismeisterschaften kurze Strecken finden aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit  der Pandemie Covid-19  Sars-CoV-2 nicht statt.
Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen in den letzten Wochen in Zusammenhang mit dem Corona-Stufenplan des Landes Niedersachsen vom 2.2.2021 ist mit einer Öffnung von Hallenbädern (Inzidenz pro 100000 Einwohner und pro 7 Tage kleiner als 35) nicht zu rechnen. Auch eine Öffnung von Freibädern (Inzidenz kleiner als 50) und damit eine erste Trainingsmöglichkeit im Wasser ist derzeit nicht zu erwarten.

(mo)
Donnerstag, 1. April 2021

Auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland und des Innenministeriums des Landes Niedersachsen wird übereinstimmend berichtet, dass die Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für Sportorganisationen verdoppelt wird.


Veröffentlichung auf der Homepage des KSB Emsland
Veröffentlichung des Inneministeriums des Landes Niedersachsen


(mo)
Mittwoch, 31. März 2021

Das für Sonntag, 13. Juni 2021, geplante und schon um ein Jahr verschobene Jubiläumsschwimmfest "100 Jahre SV Sigiltra Sögel" findet aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit  der Pandemie Covid-19  Sars-CoV-2 nicht statt.

(mo)
Montag, 29. März 2021

Weitere Verschiebung des Kreistages des Kreisschwimmverbandes Emsland

Aufgrund der angespannten Pandemie-Lage soll der für den 26. Mai 2021 geplante Kreistag erneut verschoben werden.
Es ist zurzeit angedacht, den Kreistag am Mittwoch, 7. Juli 2021 durchzuführen.
Da aufgrund der Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Twist auch das Vereinsheim geschlossen ist, hat der SV Concordia Emsbüren angeboten, den Kreistag dort im Vereinsheim durchzuführen
oder gegebenenfalls auch auf dem Außengelände, sofern die pandemische Lage dies erfordert.

(mo)
Montag, 15. März 2021

Auf der LSN-Homepage ist die folgende Veröffentlichung zur Thematik "
Hallenbäder sind keine Orte mit erhöhtem Risiko einer SARS-CoV-2 Ansteckung!"
folgende Stellungnahme des LSN-Präsidenten Wolfgang Hein abgedruckt:

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Hallenbäder sind keine Orte mit erhöhtem Risiko einer SARS-CoV-2 Ansteckung!

Erstellt von Wolfgang Hein

Der LSN fordert eine Öffnung der Hallenbäder, zeitgleich mit Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes in den Schulen und Wiederöffnung der Kindertagesstätten.

Wann die Hallenbäder wieder öffnen ist seit der Ministerpräsident*innenrunde am 03.03.2021 genauso ungewiss wie zuvor. Der Stufenplan lässt nur eine ungewisse Hoffnung auf Öffnung. Die Corona-Verordnung der Landesregierung  vom 13.03.2021 lässt kaum Hoffnung auf Öffnung der Hallenbäder. Das Hallenbäder nicht geöffnet werden, kann sachlich nicht mehr begründet werden. Bereits im November hatte Präsident Wolfgang Hein gemeinsam mit Experten nachgewiesen, dass die Ansteckungsgefahr in Hallenbädern weitaus geringer ist als bisher angenommen. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat nun in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Rietschel-Institut weiter Erkenntnisse veröffentlicht.

Weitere Informationen anderer Hochschulen wurden aktuell in der Swim&More 03/2021 veröffentlicht.

Es bleibt die Erkenntnis, es sind nicht die Folgen der Pandemie, die eine Öffnung der Hallenbäder verhindert.

Der LSN fordert eine Gleichstellung der Öffnung von Hallenbädern mit der Wiederaufnahme des Schulunterrichtes an Grundschulen sowie der Öffnung von Kindertagesstätten. Anders ist eine Schwemme von Nichtschwimmern nicht mehr zu verhindern!

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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage
Dissertation Hermann-Rietschel-Institut auf "baederportal.com"


(mo)
Mittwoch, 10. März 2021

Aufgrund der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 findet das Jubiläumsschwimmfest der SG Freren am 26. Juni 2021 nicht statt.

(mo)
Freitag, 5. März 2021

Auf der DSV-Homepage ist zu den Corona-Beschlüssen vom 3. März 2021 folgende Stellungnahme des DSV-Präsidenten Marco Troll abgedruckt:

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"Schwimmhallen müssten wie Schulen behandelt werden"

Nach dem Corona-Gipfel von Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen der Länder wird der Lockdown nach Beschluss vom Mittwoch bis 28. März verlängert, erstmals wurden nun aber einzelne Öffnungsschritte für den Sport genannt. „Wie viele Menschen freue ich mich, dass es nun endlich einen konkreten Plan gibt, an dem man sich orientieren kann. Ich bin jedoch mehr als enttäuscht, dass für unseren Wassersport nicht mehr zugelassen wird. Wir stehen seit langem bereit, verantwortungsvoll ein Teil der Lösung zu werden, aber man gibt uns nicht die Chance dazu. In Hinblick auf die Schwimmausbildung unserer Kinder finde ich das geradezu verantwortungslos.“, sagt Marco Troll, Präsident des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV).

Die beschlossenen Lockerungsschritte für den Sport sehen wie folgt aus: Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist ab 08. März kontaktfreier Sport von maximal zehn Menschen an der frischen Luft zugelassen - bei Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten. Im Altersbereich unter 14 Jahren sind Gruppengrößen bis zu 20 erlaubt. Laut den Angaben des RKI wäre ersteres aktuell nur in Rheinland-Pfalz möglich, zweiteres in allen anderen Bundesländern außer Thüringen.

Für den hiesigen Schwimmsport zielführender würde aber wohl erst die nächste Stufe: Ab 22. März wäre dann bei einer 7-Tage-Inzidenz, die sich 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und stabil unter 50 Neuinfektionen liegt, dann wieder kontaktfreier Sport drinnen und sogar Kontaktsport draußen erlaubt. Bei einer Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder stabil/sinkend unter 100 Neuinfektionen wäre ein tagesaktueller Covid-19-Test nötig, wenn sich mehrere Haushalte zum kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport draußen treffen wollen. Das könnte bei günstigem Pandemieverlauf also das erste Szenario für die Öffnung von Schwimmhallen werden.

Frühestens ab 05. April ist dann auch Kontaktsport (z.B. Wasserball) drinnen erlaubt, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und die Inzidenz stabil unter 50 Neuinfektionen liegt. Liegt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei mehr als 50 oder gibt es eine stabile/sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen, wäre kontaktfreier Sport dann auch drinnen erlaubt und Kontaktsport draußen ohne Testzwang.

Frühere Öffnung der Freibäder gefordert
„Natürlich hängt viel vom weiteren Pandemieverlauf und der Ausbreitung der Mutanten ab. Und es ist zweifellos auch richtig, bei den Öffnungen schrittweise vorzugehen und vorsichtig zu bleiben“, sagt Troll. „Warum Blumenmärkte aber vor Schwimmhallen öffnen dürfen, erschließt sich mir absolut nicht. Meiner Meinung nach müssten Schwimmhallen wie Schulen behandelt werden und unter Einhaltung von Hygienekonzepten sofort geöffnet werden. Schon vor dem letzten Gipfeltreffen haben wir von Seiten der Politik ein Bekenntnis zum Kulturgut Schwimmen gefordert, die Unterstützung von Vereinen und vor allem das Vertrauen in den organisierten Sport. Die jetzigen Öffnungsschritte spiegeln meiner Meinung nach keinen dieser Punkte wider. Und anders als im Einzelhandel geht es bei uns nicht um Umsatz, sondern um Leben und Gesundheit“, so Troll.

Nicht nur für die Schwimmausbildung der Kleinsten, auch für den Re-Start des Vereins- und Breitensports wünscht sich Troll mehr Rückendeckung durch die Regierung. „Es braucht endlich ein klares Bekenntnis zum Kulturgut Schwimmen auf allen politischen Ebenen. Auch wenn Kommunen jetzt wegen Corona unter erheblichen Steuerausfällen leiden, darf es deswegen nicht zu Sparmaßnahmen beim Bäderbetrieb kommen. Im Gegenteil, ich würde mir wünschen, dass die Verantwortlichen sich sogar ganz bewusst für eine vorzeitige Öffnung im April und im Herbst dann auch eine spätere Schließung ihrer Freibäder entscheiden. Und für eine maximale Verlängerung der Nutzungszeiten in den Hallen, sobald diese wieder öffnen dürfen. Sonst können wir den durch Corona entstandenen Ausbildungsstau nicht aufarbeiten“, sagte Troll. Auch sonst müsse man epidemiologisch vertretbare Lösungen viel konsequenter nutzen. Troll: „Die Menschen brauchen nach ihren Sport und die Bewegung einfach, körperlich und seelisch.“ Und zwar auch, wenn die Infektionszahlen - wie von einigen Expert*innen bereits berechnet - wieder steigen sollten.

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Öffnungsschritte als Grafik
Veröffentlichung auf der DSV-Homepage 


(mo)
Dienstag, 9. Februar 2021

Auf der LSN-Homepage ist die folgende Veröffentlichung zur Thematik "Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Schwimmsport" folgende Stellungnahme des LSN-Präsidenten Wolfgang Hein abgedruckt:

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LSN Präsident fordert eindeutige Perspektiven für den Schwimmsport

Die niedersächsische Landesregierung hat einen Corona-Stufenplan 2.0 bis zur Rückkehr zur „Normalität“ im Anschluss an die Corona-Pandemie entwickelt und den Sportverbänden zur Anhörung zukommen lassen. Der LSN hat hierzu Stellung bezogen, da auch in diesem neuen Stufenplan keine ausreichenden Perspektiven für den Breitensport Schwimmen enthalten sind. Präsident Wolfgang Hein fordert in der Stellungnahme eine klare zeitlich Perspektive, die nicht hinter den Anforderungen an den Schulsport oder sonstigen Sportarten zurückstehen darf.

„Es ist nicht akzeptabel, dass der Schwimmsport mit seinen sehr positiven Eigenschaften und der anerkannten, positiven Bedeutung den Kontaktsportarten gleichgestellt wird und somit Benachteiligungen erfährt. Schwimmen ist eine der bedeutendsten Individualsportarten und darf nicht an den Rand gedrängt werden.“

Grundsätzlich wird der inzidenzbasierte Stufenplan der Landesregierung positiv beurteilt, da er erstmalig eine gewisse Orientierung bis zum Ende der Corona-Pandemie darstellt. Demnach soll bis zum Beginn der Osterferien in Niedersachsen in Abhängigkeiten von den Faktoren Inzidenzwert, R-Wert und einem neu eingeführten Dynamikfaktor Sport ohne Kontakt unter strengen Hygieneregeln außen möglich werden.

Hein fordert, dass Schwimmen ohne Einschränkungen als Individualsportart anerkannt wird und die Hallenbäder wieder geöffnet werden müssen. „Hallenbäder sind aktuell betriebsbereit und müssen unter den bereits im vergangenen Jahr bewährten strengen Hygieneregeln durch organisierte Gruppen genutzt werden können.“ Weiterhin weist der Präsident des LSN darauf hin, dass mehrere Wissenschaftler geäußert haben, dass von Schwimmbädern bei Einhaltung der Hygieneregeln wegen des hohen Chlorgehaltes keine Gefahr ausgeht. In seiner Position als Vizepräsident des DSV hatte er gemeinsam mit dem Fachplaner Helmut Schaper nachgewiesen, dass Lüftungsanlagen in Hallenbädern bei richtiger Einstellung keine Virenschleudern sind. Damit sind die Voraussetzungen zur Nutzung von Hallenbädern bereits jetzt gegeben.

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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage


(mo)
Dienstag, 9. Februar 2021

Auf der DSV-Homepage ist die folgende Veröffentlichung zur Thematik "Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Schwimmsport" folgende Stellungnahme des DSV-Präsidenten Marco Troll abgedruckt:

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„Es geht längst nicht mehr nur noch um eine verlorene Generation“

Hat der Lockdown endlich ein Ende oder wird wieder verlängert? In der Woche vor dem nächsten Corona-Gipfel wendete sich DSV-Präsident Marco Troll mit einem Brief und dringendem Appell im Namen des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) an die Bundesregierung. Im Interview erzählt der Freiburger mehr zu seinen Beweggründen, den Problemen an der Basis und der Hoffnung auf mehr Vertrauen. 

Die Bundeskanzlerin verhandelt mit den Regierungschef*innen der Länder am Mittwoch über den Fortgang des Lockdowns. Mit welchen Hoffnungen und Erwartungen verfolgen Sie das als DSV-Präsident und damit Interessenvertreter von fast 600.000 Mitgliedern? 
Marco Troll: Kurzfristig freue ich mich natürlich, dass der Lockdown endlich die erhoffte Wirkung zeigt und der Inzidenzwert zuletzt deutlich gesunken ist. Und ich hoffe, dass sich dies auch in den Maßnahmen widerspiegeln wird. Was mir jedoch insbesondere als DSV-Präsident aktuell große Sorgen bereitet, sind die langfristigen Auswirkungen der Pandemie für unseren Sport und die Gesellschaft. Genau deshalb habe ich mich in der letzten Woche mit einem Brief an die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Länder gewandt. In der aktuellen Situation reicht es nicht mehr, nur nach Sichtweite zu steuern. Es müssen schon jetzt Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die uns davor bewahren, langfristig vor Problemen zu stehen, die wir nicht mehr lösen können.

Von vielen Seiten wird bereits von der Angst vor der „verloren Corona-Generation“ gesprochen – im Schwimmen bezieht sich das unter anderem auf die Kinder, die 2020 nicht schwimmen lernen konnten. Was genau fordern Sie dazu in Ihrem Brief?
Marco Troll: Das Problem ist, dass selbst diese Einschätzung noch zu kurzfristig gegriffen ist. Wir steuern auf eine Situation zu, in der wir nicht nur einen Jahrgang verlieren, der im letzten Jahr aufgrund des Lockdowns nicht schwimmen lernen konnte, sondern auf die Tatsache, dass Generationen von Kindern in Deutschland überhaupt keine Chance mehr haben, Schwimmen zu lernen und den Lebensraum Wasser ohne Gefahr für Leib und Leben zu nutzen – weder jetzt noch zukünftig. Wasserfläche war schon immer knapp, doch durch die pandemiebedingten Sparmaßnahmen der Kommunen werden Schwimmbäder nun oftmals langfristig geschlossen, denn Schwimmbäder kosten Geld. Diese Entwicklung muss unter allen Umständen gestoppt werden. Schwimmbäder sind eine Investition in die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung, sie müssen also eher wie Schulen betrachtet werden. In unserem Brief stellen wir daher drei konkrete Forderungen – ein grundsätzliches Bekenntnis der Bundesregierung zum Kulturgut Schwimmen, die besondere Förderung des organisierten Vereinssports in Pandemiezeiten und das Vertrauen in den organisierten Schwimmsport als Teil der Problemlösung in Zeiten der Pandemiebekämpfung.

Nach einer langen Zeit sehnen sich die Menschen immer mehr nach einem Ende der Beschränkungen, die DSV-Mitglieder wollen endlich wieder in die Schwimmhallen. Die Unsicherheit über Verbreitung und Auswirkung neuen Virus-Mutationen könnte aber zu anhaltender Zurückhaltung in Sachen Lockerung führen. Haben Sie davor Angst?
Marco Troll: Nach fast einem ganzen Jahr in der Pandemie haben die Menschen kaum noch Kraft. Wir wissen, dass die Bevölkerung den Sport braucht – für den Körper, aber auch für die Seele. Die Virus-Mutationen sollten natürlich absolut ernst genommen werden. Das Letzte, was wir jetzt brauchen, ist ein ständiger Kreislauf von Öffnungen und Lockdown. Wir sind der Meinung, dass insbesondere der organisierte Vereinssport ein wichtiger Helfer in der Pandemiebekämpfung sein kann. Wir haben funktionierende Hygienekonzepte, und selbst wenn es zu einem Ausbruch kommen sollte, dann können die Kontaktketten innerhalb des Vereins viel besser nachverfolgt werden als zum Beispiel im privaten Raum. Dazu kommt, dass Chlor das Virus nachweislich abtötet. Wir hoffen, dass die Regierung hier ebenfalls erkennt, welchen Beitrag wir leisten können und dem Vereinssport das entsprechende Vertrauen entgegenbringt.

Wie groß ist denn der Druck an der Basis? 
Marco Troll: Wir bekommen fast täglich Hilferufe aus unseren Vereinen. Die Schwimmhallen schließen, Mitglieder brechen weg und damit fehlen die so wichtigen Einnahmen. Gemeinsam mit unseren Landesverbänden verschaffen wir uns gerade einen umfassenden Überblick, in welchem Ausmaß die Pandemie bereits zu Mitgliederschwund geführt hat. In Berlin sehen wir zum Beispiel schon jetzt knapp 13 Prozent weniger Mitglieder im Vergleich zu 2019 – und das betrifft vor allem Kinder. Auch im Bereich der Wettkampflizenzen müssen wir hohe Verluste ertragen. Der DSV konnte 2020 nur knapp 40 Prozent seiner geplanten Wettkämpfe durchführen. Ohne das Angebot von Wettkämpfen werden natürlich auch weniger Lizenzen erworben. All das wirkt sich negativ auf den Haushalt aus, und das bei immens steigenden Kosten für aufwendige Hygienekonzepte und Bubbles vor allem für die Olympia-Vorbereitung. Ganz Sportdeutschland kämpft gerade ums Überleben.

Wie sollte es ihrer Meinung nach weitergehen?
Marco Troll: Das Thema Eigenverantwortung ist und bleibt essenziell. Als Gesellschaft müssen wir uns noch einmal zusammenraufen und weiterkämpfen. Für unsere Mitglieder wünschen wir uns ein starkes Zeichen durch die Regierung. Das Bekenntnis zur enormen Relevanz unseres Sports und unserer Mitglieder. Es müssen jetzt kreative Lösungen gefunden werden, die die Sicherheit der Menschen gewährleisten und gleichzeitig eine Öffnung des Vereinssports ermöglichen. Es gibt bereits verschiedene Ansätze, von frühzeitiger Öffnung der Freibäder bis hin zu steuerlichen Erleichterungen für Vereine. Als Spitzenverband stehen wir der Regierung hier gern jederzeit beratend zur Seite, um gemeinsam Lösungen zu finden.

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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

(mo)
Dienstag, 2. Februar 2021

Auf der Homepage des Kreissportbundes ist der folgende Beitrag zu lesen.

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Bundesfinanzministerium verlängert steuerliche Erleichterungen bis 31. 12. 2021

Das Bundesfinanzministerium hat die in 2020 beschlossenen steuerlichen Erleichterungen infolge der Corona-Pandemie auch für Sportvereine bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Dies betrifft u.a. die Rückerstattung oder den Verzicht auf Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2020 und 2021. In den FAQ’s zum Steuerrecht vom 28. Dezember 2020 heißt es: „Wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für den Status der Gemeinnützigkeit.“

Mehr Informationen im Kapitel X „Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ unter Punkt 12 (siehe Link unten)

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Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland
Veröffentlichung des Bundesministeriums für Finazen (Seite 31)


(mo)
Dienstag, 2. Februar 2021

Auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland ist der folgende Beitrag zu lesen:

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LSB: Verlängerung DOSB-Lizenzen bis 31. Dezember 2021

Der Vorstand des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen hat auf seiner 126. Sitzung beschlossen, seine DOSB-Lizenzen ÜL-C Breitensport, ÜL-B „Sport in der Prävention“ und Vereinsmanager C, die bis zum 31. Dezember 2021 ungültig werden, gemäß den Vorgaben des DOSB pauschal und automatisiert zu verlängern.

Die ÜL werden per Mail informiert. Die bislang besuchten Fortbildungen werden zur nächsten Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Die Landesfachverbände regeln den Umgang mit ihren Lizenzverlängerungen in eigener Verantwortung.

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Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland


(mo)
Donnerstag, 28. Januar 2021

Das Land Niedersachsen plant einen Lockerungsplan bei sinkenden Inzidenzwerten pro 100000 Einwohnern und 7 Tagen in einer Abstufung mit 6 Stufen.
Dies geht aus einer Veröffentlichung in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 28.1.2021 hervor.

Stufe 7-Tage-Inzidenz Schulen Schwimmbäder Einzelhandel Gastronomie Beherbergungsbetriebe
1 < 10 Szenario A offen mit Personenbegrenzung Hygienekonzept offen,
Saalbetrieb max. 250 Pers.
offen mit Hygienekonzept
2 < 25 Szenario A offen mit Hygienekonzept Hygienekonzept
+ Begrenzung Personenzahl
offen,
Saalbetrieb max. 100 Pers.
offen mit Hygienekonzept
3 < 50 R-Wert < 0,8 Szenario A
Masken ab Klasse 5
nur Freibäder mit Hygienekonzept,
keine Duschen und Umkleiden
Hygienekonzept
+ Begrenzung Personenzahl
offen, kein Saalbetrieb,
Sperrstunde ab 23.00 Uhr
offen mit Hygienekonzept
< 50 Szenario A
Masken ab Klasse 5
nur Freibäder mit Hygienekonzept,
keine Duschen und Umkleiden
Hygienekonzept
+ Begrenzung Personenzahl
 geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf
offen mit Hygienekonzept
4 < 100 Szenario B geschlossen Hygienekonzept
+ Begrenzung Personenzahl
geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf
geschlossen
5 < 200 Szenario B Grundschule
Szenario C andere Schulen
geschlossen Hygienekonzept
+ Begrenzung Personenzahl
geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf
geschlossen
6 200 und mehr Szenario C geschlossen Hygienekonzept
+ Begrenzung Personenzahl
geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf
geschlossen

Demnach ist es bis zur Öffnung der Hallenbäder noch ein sehr weiter Weg. Für Freibäder ist es ja auch noch zu kalt.

Beschlossen ist dieser Plan allerdings noch nicht.
Klar ist auch noch nicht, ob die Handhabung nach dem 7-Tage-Inzidenzwert des Landes erfolgen soll oder in jedem Kreis nach dem dortigen 7-Tage-Inzidenzwert.

(mo)
Samstag, 23. Januar 2021

Der Norddeutsche Schwimmverband teilt mit, dass die für den Monat Mai geplanten Norddeutschen Meisterschaften und Norddeutschen Mehrkampfmeisterschaften nicht stattfinden.

Veröffentlichung auf der Homepage des Norddeutschen Schwimmverbandes

(mo)
Samstag, 15. Januar 2021

Wegen Corona: Hälfte aller Sportvereine fürchtet "existenzbedrohende Lage"

Auf der Seite swimsportnews.de ist unter dem vorstehenden Titel ein Artikel zu den Folgen der Corona-Pandemie zu lesen.

Veröffentlichung auf "swimsportnews.de"

(mo)
Samstag, 15. Januar 2021

Kein CIJ-Euro-Meet 2021

Der Luxemburgische Schwimmverband hat das für den 19.-21. März 2021 vorgesehene CIJ-Euro-Meet nun endgültig abgesagt.
Dies wird auf den Websites "swimsportnews.de" und "swim.de" übereinstimmend mitgeteilt.
Die nächste Austragung soll im Januar 2022 stattfinden.
An diesem hochkarätigen Schwimmfest haben in der Vergangenheit auch häufig emsländische Vereine teilgenommen.

Veröffentlichung auf "swimsportnews.de"
Veröffentlichung auf "swim.de"

(mo)
Samstag, 9. Januar 2021

Auf der LSN-Homepage ist nachstehender Artikel verbunden mit einem Audio-Link auf der LSN-Homepage zu lesen:

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Auswirkungen des erneuten Lockdowns auf den niedersächsischen Schwimmsport

(Erstellt von Dennis Yaghobi)

Auch im neuen Jahr 2021 hat uns Wassersportlern die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown „das Wasser aus den Becken“ gelassen.

Der Radiosender NDR 1 Niedersachsen, hat dies erneut zum Anlass genommen, um unter anderem mit unserem LSN-Präsidenten Wolfgang Hein über die aktuelle Situation und die darausmöglicherweise resultierenden Konsequenzen zu sprechen.

Weitere geladene Gäste waren der LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe und der HVN-Geschäftsführer Markus Ernst.

In dem Gespräch konnte eindringlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass speziell unsere LSN-Mitglieder davon abhängig sind, dass Kommunen oder private Betreiber ihre Schwimmbäder wieder öffnen, da die meisten Vereine keine eigenen Trainingsflächen betreiben.

Dies hat extreme Auswirkungen auf die ohnehin schon problematische Nichtschwimmersituation. Für die Zukunft bedeutet dies zwangsläufig auch für den LSN und seine Vereine, verstärkt ein Augenmerk auf die Nichtschwimmerausbildung zu legen.

Den ganzen Talk gibt es hier auf den Seiten des NDR zum Anhören und herunterladen:

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  Veröffentlichung LSN-Homepage (Link)
     Audio-Podcast beim NDR (Sendung auf NDR 1-Niedersachsen vom 17.12.2020) (Link)


(mo)
Freitag, 8. Januar 2021

Der für den 17. Januar 2021 vorgesehene Kampfrichterlehrgang (Ausbildung und Fortbildung) findet an diesem Termin aufgrund des weiter bestehenden Lockdowns nicht statt.
Nach Beendigung der bestehenden Kontaktbeschränkungen soll der Lehrgang neu terminiert werden.

(mo)
Mittwoch, 6. Januar 2021

Die Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren haben bekannt gegeben, dass das Ems-Bad in Emsbüren auf jeden Fall bis zum 28. Februar 2021 geschlossen bleibt.
Veröffentlichung Lingener Tagesport

(mo)
Samstag, 12. Dezember 2020

Die Kreismeisterschaften kurze Strecken, die für das Wochenende 27./28. Februar 2021 geplant waren, werden aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführt. Es wird eine Verlegung in den Zeitraum Mai/Juni 2021 avisiert. Ein genauer Termin kann zur Zeit noch nicht benannt werden.

(mo)
Montag, 30.11.2020

KSB-Präsident Koop appelliert an Vereinstreue in Corona-Zeiten

Anbei die Veröffentlichung des KSB-Präsidenten Michael Koop auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland.

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„Wenn ich drei Wünsche frei hätte…“

Einen flammenden Appell an die Mitglieder aller emsländischen Sportvereine richtete jetzt der Präsident des Kreissportbundes an die über 115.000 Mitglieder der hiesigen Vereine.
„Halten Sie gemeinsam mit uns durch. Bleiben Sie sportlich und vor allem, bleiben Sie gesund.“ – diese drei Wünsche in vorweihnachtlichen Corona-Zeiten sind es, die Michael Koop gerne auf dem Gabentisch des Kreissportbundes liegen sähe.
Gerade in der aktuell schwierigen Zeit, zeige sich, was den Emsländer ausmache, so Koop. „Immer wenn es darauf ankommt, dann stehen die emsländische Sportgemeinschaft und ihre Mitglieder solidarisch zueinander“, betonte der KSB-Präsident und appellierte an den Zusammenhalt der Vereinsgetreuen.
„Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für unsere eigene Zukunft“, forderte Koop und machte auch gleich deutlich, warum dieses so sei.
Der Sport im Verein ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er verbindet Generationen und Kulturen, gibt Halt, Motivation und vermittelt wichtige Werte in der Gesellschaft.    
Zudem böten Sportvereine mehr als eine Leistung gegen Bezahlung. In ihnen gäbe es zeitgemäßen Sport von qualifizierten und lizenzierten Übungsleitern und Betreuern, die oftmals einen Großteil ihrer Freizeit investierten, Kindern und Jugendlichen neben der Freude am Spiel und der Bewegung auch wichtige Charaktereigenschaften beizubringen, die sie später zu verantwortungsbewussten Menschen in unserer Gesellschaft heranreifen lassen. Die Jüngsten lernten in den Vereinen Werte wie Fairness, Integration und soziales Verantwortungsbewusstsein. Sie erführen, wie Lebensfreude die eigene Persönlichkeit stärken könne.     
Nur in Sportangeboten in den Vereinen haben junge Menschen die Gelegenheit, den oft schon jetzt vorhandenen zu hohen Medienkonsum während der Corona-Zeit zu unterbrechen und die Zeit stattdessen sinnvoll zu nutzen. Die meisten Eltern wüssten das auch.
In diesem Sinne wünsche er sich, dass alle Emsländerinnen und Emsländer als gelebtes Zeichen der Solidarität mit einem geringen Beitrag Sportvereine zusätzlich durch eine Mitgliedschaft oder Spende unterstützen.
Hier bedankte sich Michael Koop ganz besonders bei den vielen Sponsoren vor Ort, die zwar teilweise selbst finanzielle Engpässe zu überwinden hätten, aber gerade jetzt mit ihrer regelmäßigen Unterstützung zeigten, wie wichtig ihnen die Sportvereine seien.

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Artikel auf der KSB-Homepage

(mo)
Donnerstag, 26. Novermber 2020

Heute hat der Deutsche Schwimmverband offiziell die Absage des Deutschen Mannschaftswettbewerbes (DMS) 2021 bekanntgegeben.
Die Länderfachkonferenz Schwimmen hatte am vorletzten Wochenende ebenfalls beschlossen, auf den Landes-und Bezirksebenen den DMS 2021 nicht durchzuführen.
Somit wird es also im kommenden Jahr 2021 keinen DMS geben.
Bekanntmachung des DSV
Bekanntmachung des LSN

(mo)
Dienstag, 24. November 2020

Die Landesregierung des Landes Niedersachsen teilte heute mit, dass der Beginn der Weihnachtsferien auf den 21.12.2020 vorgezogen wird.
Demnach ist der 18.12.2020 der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien.
Ob eine weitergehende Regelung mit einem noch früheren Ferienbeginn morgen von der Ministerpräsidentenrunde zusammen mit der Bundeskanzlerin erwogen wird, ist noch offen.

(mo)
Montag, 16. November 2020

Auf der Homepage des Deutschen Schwimm-Verbandes ist ein Interview mit dem DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen zu lesen.

Hier der Wortlaut

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„Wir dürfen uns nicht entmutigen lassen“

Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen (60) über Folgen der Pandemie, Kritik und den Führungswechsel im DSV.

Aktuell befindet sich ganz Deutschland wieder im Lockdown. Was bedeutet das für den Schwimmsport, Herr Kurschilgen?

Die Sorge um den Sport in seiner Gesamtheit ist groß, das hören wir überall im Land. Zwar ist es dem Leistungssport gelungen, dass die Kaderathlet*innen an den Bundesstützpunkten und auch Landesstützpunkten Zugang zu Trainingsstätten haben, doch an der Basis gibt es gerade wenig Lichtblicke. Trotz umfangreicher Hygienekonzepte gibt es starke Einschränkungen bis hin zum Erliegen des Sportbetriebs und der Schwimmausbildung. Dies führt verständlicherweise zu Missmut und Verdrossenheit.

Sehen Sie Spielraum für die kurzfristige Wiedereröffnung von Schwimmhallen?

Den Vereinen sollten Möglichkeiten für ein Sportangebot unterbreitet werden, sobald das medizinisch vertretbar ist. Es erscheint mir wichtig, dass der DOSB und die Landessportbünde schnellstens mit den Verantwortlichen in den Ländern über sinnvolle Zugangsmöglichkeiten zu den Sportstätten sprechen.

Und wie sehen die Möglichkeiten im Leistungssport aus?

Mit größtmöglicher Besonnenheit navigieren wir seit Beginn durch die Coronavirus-Krise, das werden wir so fortführen. Mit ständig neuer Nutzen-Risiko-Abwägung und sorgfältiger Abstimmung, was in dieser schwierigen Zeit noch zu verantworten ist und wo wir unliebsame, weil harte Einschnitte vornehmen müssen. Mir ist klar, dass es bei allen Beteiligten – und insbesondere bei den Athlet*innen - eines hohen Maßes an Verständnis und Flexibilität bedarf. Unsere Wettkämpfe und Meisterschaften mussten wir ab Oktober trotz angepasster Planungen und erneuter Vorbereitungen ausnahmslos absagen. Trotz hervorragender Hygienekonzepte, wie uns von den örtlichen Behörden mehrfach bestätigt wurde. Das ist schon sehr bitter, dass wir im März die Meisterschaften zunächst verschoben haben und nun im zweiten Anlauf im letzten Quartal wiederum nicht zum Zuge kommen.

Was bedeutet das eigentlich für die Olympia-Qualifikation?

Hier müssen wir die olympischen Disziplinen differenziert betrachten. Im Freiwasserschwimmen haben unsere Aktiven bereits ihre persönlichen Quotenplätze für Tokio erreicht. Sie können zumindest zielorientiert trainieren. Ob die Weltcups im ersten Quartal des Jahres stattfinden können, wird sich zeigen, notwendige Trainingslagermaßnahmen in der Höhe oder auf Nullniveau konnten teilweise mit hohem logistischen Aufwand umgesetzt werden. Im Wasserball wird nach jetzigem Stand das Olympiaqualifikationsturnier in Rotterdam von der FINA im Februar des nächsten Jahres stattfinden. Daher werden unter strengen Hygieneauflagen dezidiert abgestimmte Maßnahmen für unsere Olympiakader im Wasserball in der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf unter strengen Quarantäneregelungen, speziellen Hygienekonzepten und Testungen stattfinden. Wir organisieren und finanzieren alles Erforderliche, damit Hagen Stamm mit seinem Team die Wasserball-Nationalmannschaft bestmöglich auf eine erfolgreiche Qualifikation zu den Olympischen Spielen vorbereiten kann. Im Wasserspringen ist die Qualifikation mittlerweile für April 2021 angesetzt. Unsere Olympiakaderathlet*innen kommen in diesem Jahr mit Chefbundestrainer Lutz Buschkow noch zu zwei Nationalmannschaftsmaßnahmen in Rostock und Dresden zusammen. Und für die Synchronschwimmerinnen organisieren wir in regelmäßigen Abständen in Kienbaum die erforderlichen Lehrgänge.

Und was ist mit dem Beckenschwimmen?

Hier gestaltet sich die Situation schwieriger, nicht nur wegen der insgesamt ja viel größeren Anzahl von Kaderathlet*innen, die sich in den Staffeln und Einzeldisziplinen qualifizieren können. Die dynamische Entwicklung der Pandemie schränkt uns in vielen spezifischen Aufgabenstellungen immens ein und stellt unser Teammanagement wöchentlich vor neue Herausforderungen. Bereits geplante Maßnahmen mussten hier öfter als anderswo kurzfristig abgesagt und neu disponiert werden. Zeiträume verschieben sich und stellen an die Trainingsmethodik große Herausforderungen. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, viel an unseren Bundesstützpunkten zu arbeiten. Und dass wir uns im kommenden Jahr - wenn überhaupt - vordringlich in ausgewählten Ländern in Europa bewegen müssen. Ich habe Respekt vor jeder und jedem Aktiven, der sich dieser Situation konstruktiv und zielführend stellt.

Was heißt das genau für die Olympia-Qualifikation im Schwimmen?

Aktuell sind wir noch in intensiven Überlegungen, eine Wettkampfmöglichkeit im Dezember in der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf anzubieten. Juristische, medizinische, organisatorische, sportfachliche Fragestellungen müssen geklärt werden und Abstimmungen mit der FINA sowie eine Einordnung in die aktuelle Gesamtsituation erfolgen, damit wir in der kommenden Woche zu einer Entscheidung in der Taskforce kommen. Nach jetziger Lage sind im April 2021 drei Wettkampfmöglichkeiten für die Qualifikation zu den Olympischen Spielen in Tokio vorgesehen. Wir sind in den letzten Abstimmungsprozessen mit dem DOSB und wollen Athlet*innen, die unter den alten Bedingungen die Qualifikation bereits erreicht haben, vorrangig zur Nominierung vorschlagen.

Gibt es in diesen Tagen überhaupt noch Chancen auf Erfolgsmeldungen?

Es ist und bleibt unser vordringliches Anliegen, die Athlet*innen in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen und vorzubereiten. Die Kaderkontingente konnten wir für 2021 in den olympischen Sportarten nach intensiven Abstimmungen mit dem DOSB nochmals erweitern, ebenso die Kontingente in der Spitzensportförderung der Bundeswehr Auch die Sporthilfe ist unseren Überlegungen gefolgt und hat die Förderung für den DSV erweitert. In der Individualförderung sind es somit über 2 Mio. Euro für unsere Kaderathlet*innen. Insgesamt stehen uns für die Steuerung und Förderung der Nationalmannschaften nach vielen Verhandlungen mit dem BMI über 4 Mio. Euro zur Verfügung; mehr als in 2019 und auch mehr als in 2020. Im Leistungssportpersonal konnten wir seit 2019 zwölf zusätzliche Vollzeitstellen implementieren. Derzeit umfasst das Volumen der Bundesförderung für das Leistungssportpersonal einen Betrag von jährlich rund 2,5 Mio. Sie weist damit den höchsten Stand in der Historie des DSV auf. Diese Rahmenbedingungen sollten uns durchaus positiv stimmen, trotz dieser schwierigen Phase. Wir dürfen uns nicht entmutigen lassen.

Die damalige Präsidentin Gabi Dörries hatte Sie im September 2018 zum Direktor Leistungssport berufen. Wie blicken Sie auf das bislang Erreichte zurück?

Der Vorstand hat mit Weitblick dem Leistungssport erhebliche Kompetenzen eingeräumt. Insgesamt haben wir in den zurückliegenden zwei Jahren im Leistungssport viel erreicht und können auf ein stabiles Fundament schauen, auch wenn weitere Investitionen und Maßnahmen unumgänglich sind. Unsere sehr guten Ergebnisse im Ranking der Spitzenfachverbände in PotAS sind ebenfalls ein Indiz dafür und die acht WM-Medaillen in Gwangju können sich ebenfalls sehen lassen. Unser Blick muss jetzt allerdings unter den erschwerten gesellschaftlichen Rahmenbedingen fokussiert auf die Olympischen Spiele 2021 ausgerichtet sein.

Kurz nach Ihrem DSV-Einstand war Präsidentin Dörries bei der Mitgliederversammlung in Bonn zurückgetreten, am 21. November soll dieses Amt nun wieder ausgefüllt werden. Wie bewerten Sie die Zwischenzeit für den Verband seither?

Nach der Mitgliederversammlung im Dezember 2018 war sehr schnell deutlich geworden, dass dem DSV über den Leistungssport hinaus eine weitere harte, aber notwendige Restrukturierungs- und Konsolidierungsphase bevorstand. Viele Probleme und Herausforderungen wurden in sehr schwierigen Zeiten angemessen und verantwortungsvoll gemeistert. Trotz des ein oder anderen Kritikpunktes aus den Landesschwimmverbänden ist dieser große Verband sehr ruhig und kompetent geführt worden und die zuvor vielen negativen Verlautbarungen in der Öffentlichkeit sind dabei deutlich in den Hintergrund getreten. Im Gegenteil, der Auftritt der Nationalmannschaft in Gwangju und bei den Finals in Berlin hat berechtigt für viele positive Schlagzeilen gesorgt. Der DSV kann insgesamt durch die Haushaltsbewirtschaftung in den Jahren 2018 - 2020 auf ein solides finanzielles Fundament und eine komfortable Rücklagensituation verweisen. Ein striktes Kostenmanagement sowie erhebliche strukturelle und personelle Anpassungen haben dazu beigetragen.

Als Teil des Vorstands haben Sie dabei besonders eng mit dem Vizepräsidenten Uwe Brinkmann zusammengearbeitet, der sich nun aber nicht erneut zur Wahl stellen wird. Mit welcher Strategie kann der neue Vorstand an das Erreichte der vergangenen Jahre anknüpfen?

Im Vorstand haben sich zwei relevante Ansätze heraus kristallisiert die in einem Strategiepapier erarbeitet worden sind. Erstens sind die operativen Anforderungen im Hinblick auf die Führung eines so großen Verbandes wie dem DSV hinsichtlich Zeitaufwand, Fachwissen und Spezifik so stark gestiegen, dass eine weitere Professionalisierung in Richtung Hauptamt unerlässlich erscheint. Bestehende Rechtsformen sowie deren Vertretungsregelungen bedürfen zudem in den nächsten zwei Jahren einer ernsthaften Überprüfung. Dies wurde in zwei Regionalkonferenzen mit Landesschwimmverbänden im Ergebnis sehr deutlich. Mit einem Haushaltsvolumen von fast 10 Millionen Euro, über 50 hauptberuflichen Mitarbeiter*innen und einem großen Spektrum von Aufgaben sollten daher weitere Überlegungen zur Modernisierung des Verbandes ganz vorne auf der Agenda stehen. Einige Spitzenverbände, wie auch der DOSB als unsere Dachorganisation, haben hier bereits eine Vorreiterrolle übernommen. Zweitens bedarf es über den Leistungssport hinaus weiterer hauptamtlicher Personalinvestitionen im Wettkampfsport, in der Sportentwicklung und der Bildung. In diesem Kontext haben Kontinuität und Stringenz im Handeln für den Verband oberste Priorität, um die Erneuerung in klaren Schrittfolgen bis 2022 konsequent voranzutreiben. Partikular- und Individualinteressen dürfen nicht erneut aufbrechen.

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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

(mo)
Freitag, 6. November 2020

Das "Corona-Abmilderungsgesetz", das im Frühjahr beschlossen worden war und das zunächst bis zum 31.12.2020 befristet war, ist nunmehr bis zum 31.12.2021 verlängert worden.

Dort sind u.a. Verfahrensweisen geregelt, die sicherstellen sollen, dass rein rechtlich gesehen das Vereinsleben weitergehen kann, auch wenn Mitgliederversammlungen von Vereinen
als Präsenzveranstaltungen mit eigentlich notwendigen Wahlen nicht durchgeführt werden können.
Das Dokument fand ich beim Deutschen Seglerverband.

Verlängerung "Corona-Abmilderungsgesetz" auch für 2021


(mo)
Dienstag, 3. November 2020

Der Landesschwimmverband Niedersachsen veröffentlicht das folgende Schreiben des Präsidenten Wolfgang Hein:

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Liebe Freunde*innen des Schwimmsports,

zum wiederholten Mal trifft der erneute temporäre Lockdown den LSN und Eure Vereine extrem. Bund und Länder haben in einer gemeinsamen Erklärung den gesellschaftlichen Rahmen abgesteckt und dem können wir uns nicht entziehen.

Schon im März habt Ihr euch verantwortungsbewusst gezeigt und nahezu den kompletten Vereinssport heruntergefahren. Viele Beispiele haben in dieser Zeit gezeigt, wie kreativ Ihr euren Mitgliedern den Sport weiterhin - entsprechend der Vorgaben - ermöglicht habt. Im Anschluss an den Lockdown habt Ihr dafür gekämpft wieder in eure Schwimmbäder zu kommen. Mit individuell angepassten Hygienekonzepten und sicherlich vielen Gesprächen mit Vertretern der Badbetreiber und den Gesundheitsämtern ist es den meisten von Euch gelungen, das Training wieder aufzunehmen und so das Vereinsleben abzusichern.

Umso härter trifft den Vereinssport nun der erneute temporäre Lockdown. Die stetig steigende Anzahl an Infizierten und die Entwicklung der Patienten auf den Intensivstationen, lassen jedoch die Schlussfolgerung zu, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.

So, wie der LandesSportBund Niedersachen e.V., zeigen wir uns trotz der negativen Effekte für den Schwimmsport und vor allem für die Schwimmausbildung, grundsätzlich solidarisch zu den getroffenen Maßnahmen. 

Wir stehen im engen Kontakt mit dem Deutschen Schwimmverband sowie mit vielen Landesfachverbänden, um angepasste Konzepte für die Zeit ab dem 1. Dezember zu entwickeln. In diese fließen die Erfahrungen der letzten Monate ein und sollen die Sicherheit der strukturierten Ausübung des Schwimmsportes ermöglichen.

Seid bitte weiterhin um das Vereinsleben bemüht und entwickelt Konzepte, die auch über die Zeit der Pandemie hinweg das besondere Gut des Vereinslebens aufrechterhalten. Gemeinsamkeit macht stark.

Bleibt gesund und erhaltet euren Optimismus!

Wolfgang Hein (Präsident)

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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage

(mo)
Montag, 2. November 2020

Der Deutsche Schwimmverband teilt mit, dass die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften in Dortmund (14.-16. Dezember 2020 bzw. 17.-19 Dezember 2020) nicht stattfinden.

Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

(mo)
Freitag, 30. Oktober 2020

Die Durchführung der Veranstaltung "Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" wird aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 Sars-Cov-2 abgesagt.

(mo)
Donnerstag, 29. Oktober 2020

Hier eine Veröffentlichung auf der DSV-Homepage zu den Beschlüssen vom 28.10.2020

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Zurück im Lockdown – Amateur- und Freizeitsport ab Montag bundesweit untersagt

Coronavirus-Pandemie

Der Sport wurde nach der Tagung von Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen der Länder am Mittwochabend nur nebenbei erwähnt, dabei ist das mit 27 Millionen Mitgliedern größte gesellschaftliche Cluster besonders stark betroffen von den Entscheidungen. „Wir wissen für 75 Prozent der Neuinfektionen nicht mehr, woher sie kommen“, begründete Angela Merkel die erneut beschlossenen Lockdown-Maßnahmen angesichts der aktuell dramatisch steigenden Ausbreitung des Coronavirus. Sie verlangte von den Bundesbürger*innen wie von den Unternehmen im November eine „nationale Kraftanstrengung“.

Zu dieser gehört auch, dass der Sportbetrieb im Freizeit- und Amateurbereich im kommenden Monat unterbunden wird. Auch die Schwimmhallen schließen demnach ab Montag (02. November 2020) erst einmal wieder für jede öffentliche Nutzung. Nur Individualsport ist noch erlaubt. Die Maßnahmen sollen vorerst für den gesamten Monat November gelten. Ziel ist es, dass im Dezember ein möglichst normales Weihnachten gefeiert werden kann.

„Angesichts der sehr erfolgreichen Anstrengungen, den Wassersport in allen seinen Facetten durch aufwendige und gut funktionierende Hygienekonzepte trotz der Pandemie zu ermöglichen, ist die Enttäuschung nachvollziehbar bei all jenen, die nun mit einer Vollbremsung wieder schweren Herzens Verzicht üben müssen. Diese Beschränkung trifft die Menschen von jung bis alt und auch ihre Vereine sehr hart, dieser Beschluss verschärft noch einmal die Probleme auf sämtlichen Ebenen“, erklärte Uwe Brinkmann, Vizepräsident des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV). „Dennoch gilt es jetzt, die Herausforderung mit Teamgeist anzugehen und durchzustehen, trotz vereinzelter Rufe nach Protest. Denn bislang war der Sport zwar nicht als Infektionstreiber auszumachen, aber als ein tragender Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens ist er eben auch nicht vom sonstigen Geschehen abzukoppeln.“

Profisport darf dagegen im November weiter betrieben werden, allerdings bundesweit ohne Zuschauer*innen. „Wir tragen diese Maßnahmen der Bundesregierung und der Länderregierungen zum Wohl unserer Gesellschaft verantwortungsbewusst und solidarisch mit“, erklärte DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen. „Die negativen Auswirkungen und Schäden für den Schwimmsport seit Ausbruch der Pandemie sind in ihrer Gesamtheit deutlich sichtbar. Auch im Leistungssport zeichnet sich immer mehr ein von Absagen und Verschiebungen von Meisterschaften, Lehrgängen und Trainingslagern geprägtes Bild. Dennoch werden wir uns weiterhin den Herausforderungen stellen und mit klugen Hygienekonzepten und Testungen versuchen, unsere Olympia- und Perspektivkaderathlet*innen in dieser schwierigen Pandemie-Situation zielgerichtet auf die Olympischen Spiele und internationalen Meisterschaften in 2021 vorzubereiten.“

Nun sind nur wenige der über 580.000 DSV-Mitglieder Bundeskader, daher richtet sich das Augenmerk auch mehr auf die Breite. „Wir müssen nun die im Frühjahr erfolgreichen Angebote reaktivieren und beispielsweise virtuelle Trainingseinheiten organisieren, um möglichst viele Sportler*innen auch über diese schwere Zeit motiviert zu halten. Wir sagen den Vereinen und ihren Trainer*innen in allen olympischen Sportarten dabei bestmögliche Unterstützung zu“, erklärte Carsten Gooßes, der Bundestrainer Nachwuchs.

Auch DOSB-Präsident Alfons Hörmann betonte, dass es auch für den Breitensport unbedingt Lösungen braucht. „Es bleibt dabei, dass die gesamte Sportlandschaft, von der Bundesliga bis zum Kinderturnen, untrennbar zusammengehört. Unsere 27 Millionen Mitglieder in rund 90.000 deutschen Sportvereinen wissen, dass nur der gemeinschaftliche Sport im Verein seine wertvolle soziale und gesundheitliche Wirkung entfalten kann und auch individuelles Sporttreiben hier keinen vergleichbaren Ersatz darstellt. Um den Beitrag der Vereine, Bünde und Verbände zur gesellschaftlichen Stabilität auch dauerhaft und nach der Krise gewährleisten zu können, fordern wir im Bereich der angekündigten Nothilfen, dass der Sport in seiner ganzen Vielfalt unproblematisch daran teilhaben kann.“

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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

(Mo)

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Nunmehr wurden auch die Landesmeisterschaften am 21. und 22. November 2020 in Hannover abgesagt.

(mo)
Mittwoch, 28. Oktober 2020

Die Beschlüsse zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung haben weitreichende Auswirkungen auch auf unseren Kreis.

Das Training der Kreis-Nachwuchsgruppen am Dienstag und Freitag fällt ab sofort bis auf weiteres aus.

Der Kreismehrkampf am Samstag, 21. November 2020 findet nicht statt.
Der Nachwuchslehrgang am 22. November 2020 findet ebenfalls nicht statt.

(mo)
Mittwoch, 28.10.2020

Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland

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Corona: Landkreis verfügt Einschränkungen im Sport

Kontakt- und Mannschaftssport, Schulsport sowie Umkleidebereiche betroffen

Meppen. Das dynamische Corona-Infektionsgeschehen hat den Landkreis Emsland nun dazu veranlasst, mit einer weiteren Allgemeinverfügung den Sport im Emsland gezielt zu reglementieren. „Aus infektiologischen Gründen halten wir Kontakt- und Mannschaftssportarten in geschlossenen Räumen derzeit für problematisch. Gleiches gilt insbesondere für Umkleidekabinen und Duschbereiche, deshalb sehen wir hier insgesamt kurzfristigen Handlungsbedarf“, unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf.

Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Kontakt- und Mannschaftssportarten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, im Landkreis Emsland erneut untersagt. Zudem ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen in Sportanlagen aufgrund der räumlichen Enge und höheren Verweildauer für den Vereins- und Breitensport grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden hier die Schwimmbäder.

Da im Bereich des Schulsports nicht auf eine Nutzung von Umkleiden verzichtet werden kann, wird überdies der praktische Sport- und Schwimmunterricht für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen untersagt. Ausgenommen sind Kursgruppen der Schuljahrgänge 12 und 13, die sich in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen zum Erwerb des Abiturs im Fach Sport befinden.

„Auch wenn auf Landes- und Bundesebene in Kürze vielleicht weitreichende Beschränkungen u.a. zum Sport erfolgen werden, sehen wir derzeit eine Regelungslücke, die wir hiermit für das Emsland kurzfristig schließen. Angesichts der aktuellen Unsicherheit bei allen Beteiligten, der stark steigenden Fallzahlen und im Sinne des Infektionsschutzes halten wir diese Vorgehensweise für unumgänglich“, so Landrat Marc-André Burgdorf. Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis einschließlich 29.11.2020 gültig.

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Veröffentlichung auf der Homepage des Landeskreises Emsland

(mo)

 

Montag, 26. Oktober 2020

Landesschwimmverband Niedersachsen sagt Landesvielseitigkeitstest ab

Aufgrund des Anstiegs der Infektionszahlen in der Corona-Pandemie hat der Landesschwimmverband Niedersachsen den für den 8.11.2020 vorgesehenen Landesvielseitigkeitstest abgesagt.

Veröffentlichung auf der LSN-Homepage

(mo)
Samstag, 24. Oktober 2020

Nachdem nun auch die Region Hannover den Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten hat, können die folgenden Landesjahrgangsmeisterschaften nicht stattfinden:

Landesjahrgangsmeisterschaften
Hannover Samstag, 31.10.2020 Jg. 2006 wbl.
Jg. 2006-2007 mnl.
Sonntag, 01.11.2020 Jg. 2007-2008 wbl.
Jg. 2008 mnl.
Landesjahrgangsmeisterschaften Hannover Samstag, 07.11.2020 Jg. 2009-2010

Veröffentlichung auf der LSN-Homepage

Für die emsländischen Vereine war eine Teilnahme an diesen Meisterschaften aufgrund des zu hohen Inzidenzwertes im Emsland ohnehin nicht möglich.
Ob eine Teilnahme an den Landesmeisterschaften für die Jahrgänge 2005 und älter (am 21./22.11.2020) möglich ist und ob die Veranstaltungen überhaupt stattfinden können, wird sich in den nächsten Wochen entscheiden.

(mo)
Sonntag, 18. Oktober 2020

Das Hygienekonzept des Landesschwimmverbandes Niedersachsen für die anstehenden Landesjahrgangsmeisterschaften enthält den folgenden Passus:

"Personen, die im Zeitraum ab 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung in einem Kreis/einer Stadt in Deutschland mit mehr als 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen leben, trainieren oder sich aufgehalten haben oder von einer Auslandsreise zurückgekehrt sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen."

Da der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Emsland sowohl am 17.10.2020 wie auch am 18.10.2020 überschritten ist, sind die Schwimmerinnen und Schwimmer der Vereine des Kreisschwimmverbandes Emsland von der Teilnahme an den Landesjahrgangsmeisterschaften am 31.10.2020 sowie am 01.11.2020 ausgeschlossen. Ausgennommen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt an einem Ort haben, für den das im Hygienekonzept genannte Kriterium nicht zutrifft.

(mo)
Sonntag, 18. Oktober 2020

Aufgrund der massiv angestiegenen Infektionszahlen hat der Deutsche Schwimmverband die folgende Veranstaltung abgesagt:
Deutsche Meisterschaften 29.10.-01.11.2020 Berlin

Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

Noch nicht sicher ist die Durchführung der folgenden Veranstaltungen:

Deutsche Jahrgangsmeisterschaften 14.-16.12. und 17.-19.12.2020 Dortmund
Deutscher Mannschaftswettbewerb DMS 2021 06./07.02.2021 (1.+2. Bundesliga)  

Es ist davon auszugehen, dass bei einer Absage des DMS auch in den nachgeordneten Ligen der Wettbewerb nicht stattfindet.

(mo)
Donnerstag, 15. Oktober 2020

Das Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot in Niedersachsen gekippt.

(mo)
Mittwoch, 14. Oktober 2020

Die vielfach vertretene Ansicht, dass das Überschreiten des 7-Tage-Inzidenzwertes in einem Kreis gleich die Einstufung als Risikogebiet zur Folge hat und damit zu einem Beherbergungsverbot führt, ist nicht zutreffend.

Die Bundesländer legen selbst fest, welche der Kreise, die den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100000 Einwohner erreicht haben, als Risikogebiete eingestuft werden müssen. Auf den Homepages der einzelnen Bundesländer wird dies jeweils veröffentlicht.

Nach dem derzeitigen Stand (14.10.2020, 7.30 Uhr) ist der Landkreis Emsland nicht als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet auch, dass nach derzeitigem Stand der Nachwuchslehrgang in Westerstede stattfinden kann. Das kann sich natürlich bei weiterer Dynamisierung des Infektionsgeschehens sehr schnell ändern.

(mo)
Sonntag, 4. Oktober 2020

Der Landkreis Emsland hat mit Datum vom 4.10.2020 eine Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel herausgegeben, die zunächst bis zum 19.10.2020 Gültigkeit besitzt.

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Corona: Kontaktreduzierende Maßnahmen für Sögel angeordnet

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel

Meppen.

Im aktuellen Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit der Weidemark Fleischwaren GmbH & Co. KG in Sögel sind derzeit 81 positive Fälle ermittelt, weitere Testungen laufen. Alle Betroffenen und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde Sögel wohnen, befinden sich in Quarantäne. Um die Ausbreitungsdynamik gezielt zu bremsen, sieht sich der Landkreis Emsland dennoch gezwungen, kontaktreduzierende Maßnahmen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Sögel anzuordnen. „In Abstimmung mit den Landesbehörden folgen wir hier der bundesweiten Strategie, bei erhöhten Fallzahlen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einzuschränken. Die Samtgemeinde Sögel stellt mit ihren derzeitigen Infektionszahlen einen Hot Spot dar, der vor Ort zusätzliche Maßnahmen erforderlich macht“, unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf.

Infektionsketten zu verkürzen und eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen ist das Ziel der neuen Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich 19. Oktober 2020 gültig ist. Auf dieser Grundlage dürfen in der Samtgemeinde Sögel Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum ab sofort nicht mehr als 6 Personen umfassen, diese Grenze gilt auch für Betriebe des Gaststättengewerbes pro Tisch/Tischeinheit. Die Kontaktbeschränkung bezieht sich nicht auf enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen. Ausnahmen stellen auch Anlässe wie Hochzeits- oder Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen dar, wie sie die derzeit gültige Niedersächsische Verordnung definiert.

Untersagt sind vorerst zudem der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sowie der Schulsport. Für Veranstaltungen in der Samtgemeinde Sögel gibt die Allgemeinverfügung eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen vor, überdies gilt hier ein Verbot des Ausschanks von Spirituosen ab 18:00 Uhr und von sonstigen alkoholischen Getränken ab 22:00 Uhr.

Einschränkungen gelten ebenfalls für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Lehrpersonal der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II in der Samtgemeinde: Bis zu den Herbstferien muss der Mund-Nasen-Schutz auch in den Klassenräumen während der Unterrichtsstunden getragen werden.

„Im gesamten Kreisgebiet beobachten wir ein dynamisches Infektionsgeschehen, so dass wir bei derzeit 137 Fällen die kritische Marke von 35 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, auf die sich die Bundesländer als eine Grenze zur Umsetzung regionaler Lockdown-Maßnahmen geeinigt haben. Gleichwohl können wir mit Augenmaß agieren und auf kreisweite Maßnahmen derzeit verzichten, da wir den größten Infektionsherd mit aktuell 52 Fällen in Sögel sehr klar identifizieren können. Insofern bitte ich die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde um Verständnis für die verschärften Maßnahmen und appelliere an alle, die Regeln diszipliniert zu befolgen. Wir müssen da jetzt gemeinsam durch“, so der Landrat abschließend.

In enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsamt und der Fa. Weidemark werden im Unternehmen selbst verschiedene zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt, zum Beispiel eine deutliche Reduzierung der eingesetzten Mitarbeiter und die Umstellung auf einen Minimalbetrieb, der Einsatz eines Zeltes zur Entzerrung im Umkleidebereich sowie die Nutzung von Schnelltests für die Mitarbeiter vor Arbeitsantritt.


Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Interessierte unten. Zudem ist ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter den Telefonnummern 05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar ist.

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Verordnung des Landkreises Emsland für den Bereich der Samtgemeinde Sögel
Link zur entsprechenden Seite auf der Homepage des Landkreises Emsland

(mo)
Sonntag, 27. September 2020

Hier eine Veröffentlichung des Deutschen Schwimm-Verbandes unter FAQs für Vereine - Corona-Pandemie

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Die Coronavirus-Pandemie stellt Unternehmen aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen. In diesen FAQs möchten wir Ihnen verschiedene häufig gestellte Fragen beantworten und Leitfäden für den Umgang an die Hand geben. Wir werden den Beitrag fortlaufend mit neuen Informationen ergänzen.

1. Wie kann ich mich um Gelder bei der "Stiftung für Engagement und Ehrenamt" bewerben?

Die neu gegründete „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ hat unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona“ gerade ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht, um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Damit können insbesondere auch Sportverbände und Sportvereine von den Unterstützungsleistungen profitieren. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie zur Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch Verknüpfungen der Themen untereinander sind möglich. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 23 Mio. für das Jahr 2020 zur Verfügung, die per Antragsverfahren durch die Bundesstiftung vergeben werden. Einzelprojekte können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Anträge können ab sofort gestellt werden und die Bewerbungsfrist endet bereits am 1. November 2020, da die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen. Alle Informationen zur Förderung sowie die Förderrichtlinien sind unter

https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/  abrufbar.


2. Wie ist das Antragsverfahren für die „Coronahilfen Profisport“?
Seit dem 1. September 2020 ist auf der Website des Bundesverwaltungsamtes die Richtlinie für die "Coronahilfen Profisport" abrufbar. Insgesamt 200 Millionen Euro stehen zur Verfügung, um Erst- und Zweitligisten in olympischen und paralympischen Mannschafts- und Einzelsportarten (ohne die DFL-Teams) sowie die 3. Liga im Herrenfußball durch eine (Teil-)Kompensation der im Zeitraum zwischen April und Dezember 2020 entgangenen bzw. zu erwartenden Einbußen bei Ticketerlösen zu unterstützen. Diese Förderung ist auf maximal 800.000 Euro pro Verein/Unternehmen gedeckelt und die Antragstellung erfolgt über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Nun wird es darauf ankommen, dass zeitnah sachgerechte Anträge gestellt werden, um festzustellen, wie die Umsetzung des Programms funktioniert und ob die Hilfe vom Sport auch umfangreich in Anspruch genommen wird.

Parallel zu dieser ersten Antragsphase werden weitere politischen Gespräche geführt, um weitere Mitglieder der Sportfamilie, wie z.B. die Vereine von nicht-olympischen Sportarten sowie die dritten Ligen weiterer Sportarten, in den Kreis der Antragsberechtigten aufzunehmen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie
unter

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html.

3. Wie komme ich an Überbrückungshilfen des BMWi?
Im Rahmen des Programms des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe und gemeinnützige Einrichtungen“ ist es mittlerweile auch möglich, für rechtlich unselbstständige Einrichtungen einen Förderantrag zu stellen. In diesem Programm können unabhängig von ihrer Rechtsform alle gemeinnützigen Einrichtungen des Sports und anderer Sektoren, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, Mittel beantragen. Die Antragsstellung ist bis zum 30. September 2020 möglich.

Die Zuschusshöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate Juni, Juli und August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten des Vorjahres. Die Antragstellung erfolgt auch hier über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

4. Das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Die Deutsche Sportjugend hat sich für die Einrichtung eines Corona-Hilfsprogramms für den Sektor der Kinder- und Jugendarbeit beim Bundesjugendministerium (BMFSFJ) eingesetzt. Davon können nun Jugendbildungsstätten und andere Einrichtungen im Sport mit Übernachtungsmöglichkeiten unabhängig von ihrer Rechtsform profitieren, sofern deren Träger anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ist. Die Richtlinien für das "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" wurden diese Woche mit weiteren Hinweisen veröffentlicht.

Eine Antragstellung ist ab sofort bis 30. September 2020 möglich und erfolgt bei der Deutsche Sportjugend, die als bundesweite Zentralstelle in diesem Programm fungiert. Es werden Einnahmeausfälle für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 2020 für die Berechnung des Zuschusses berücksichtigt. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html .

5. Wo können Vereine Hilfe in ihren Bundesländern Hilfe beantragen?

Neben Soforthilfen der Bundesregierung wie z.B. durch die Beantragung von Kurzarbeit, gibt es in den jeweiligen Bundesländern noch weitere Hilfsangebote für Vereine. Diese sind im folgenden Überblick gebündelt. 

https://www.dropbox.com/s/qjztykwpx74440h/Uebersicht Vereinshilfe.pdf?dl=0

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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

(mo)
Mittwoch, 2. September 2020

Das 48. Internationale Schwimmfest des SV Wasserfreunde Völlen-Papenburg am 8.11.2020 findet nicht statt.

(mo)
Mittwoch, 26. August 2020

Deutscher Schwimm-Verband ermöglicht für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 virtuelle Wettkämpfe.

Hier eine Veröffentlichung des Deutschen Schwimm-Verbandes

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Der Sport hat es dieser Tage nicht gerade leicht. Für Schwimmwettkämpfe sind die Regeln und Anweisungen der jeweils zuständigen Behörden und Badbetreiber vor Ort zu beachten. Diese sind regional sehr unterschiedlich und müssen in den Hygienekonzepten fortwährend auf die aktuelle Lage in der Coronavirus-Pandemie angepasst werden. Besonders für die Veranstalter ist dies mit einem immensen organisatorischen Aufwand verbunden. Damit der Wettkampfbetrieb jedoch auch in der Breite und damit auf der Vereinsebene zum Ende der Ferienzeit wieder intensiver anlaufen kann, weist die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen des DSV auf ihren Beschluss hin, dass befristet bis zum 30. Juni 2021 nun auch die Möglichkeit virtueller Wettkämpfe eingeräumt wurde.

Dabei schwimmen die Sportler*innen an unterschiedlichen Orten gegeneinander, allerdings gibt es nur ein gemeinsames Wettkampfprotokoll. „Das Angebot soll vor allem auch der Basis Möglichkeiten einräumen, auch mal mit weniger Aufwand bei der Wettkampf-Organisation wieder Leistungsüberprüfungen und somit auch Qualifikationschancen anzubieten“, sagte DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen.

Folgende Besonderheiten sind bei diesen virtuellen Wettkämpfen zusätzlich zu beachten:

1. Für den Gesamtwettkampf gibt es eine*n Verantwortliche*n, der/die:

  • a) die Ausschreibung erstellt und den Wettkampf im DSV-Portal anzeigt,
  • b) die Teilergebnisse zusammenführt, das Gesamtergebnis erstellt und die Ergebnisdatei im DSV-Portal innerhalb der geltenden Fristen hochlädt,
  • c) alle Beteiligten mit den aktuellsten Informationen versorgt
  • d) sicherstellt, dass jede Teilveranstaltung mit einem/einer Schiedsrichter*in und einem Mindestkampfgericht besetzt wird
  • e) die Ergebnisse der Teilwettkämpfe bis mindestens zum 31.Dezember 2021 archiviert, damit geprüft werden kann, wann und in welchem Becken die Leistung tatsächlich erbracht worden ist.

2. Bei den einzelnen Teilwettkämpfen können auch Sportler*innen aus nur einem Verein teilnehmen.

3. In der Ausschreibung und bei der Anzeige muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen virtuellen Wettkampf handelt.

4. Es ist festzulegen, ob die Teilwettkämpfe auf einer 25m- oder 50m- Bahn stattfinden.

5. Es ist festzulegen an welchem Tag oder in welchem Zeitfenster die Teilwettkämpfe stattfinden müssen.

6. Die Ergebnisse fließen in die DSV-Bestenliste ein.

Eine Leistung kann dann als Qualifikationszeit oder als Rekord anerkannt werden, wenn sie auf einer entsprechenden Wettkampfveranstaltung erbracht worden ist und die Ergebnisdatei in die DSV-Bestenliste aufgenommen wurde. Auch in der aktuellen Zeit sind dabei u.a. folgende Punkte zu beachten:

  • 1. Wettkämpfe müssen mit einer Frist von einem Monat vor der Veranstaltung beim zuständigen LSV oder Bezirk im SV NRW angezeigt werden. (WB AT §10)
  • 2. Die Bedingungen zur Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Lizensierung müssen erfüllt sein.  (WB AT §19 bis § 25)
  • 3. Es müssen Sportler*innen aus mehr als einem Verein/einer SG teilnehmen.
  • 4. Der Wettkampf muss von einem/einer Schiedsrichter*in geleitet werden und mit dem Mindestkampfgericht besetzt sein.

Zum Schluss noch ein paar zusätzliche Empfehlungen, wie während der aktuellen Lage Wettkämpfe ermöglicht werden können:

  • Zur Erfüllung behördlicher Auflagen schränkt die Ausschreibung die Anzahl der Vereine und Sportler*innen ggf. konkret ein (z.B. „Die Veranstaltung ist offen für Sportler*innen aus den Vereinen A und B“).
  • Die Strecken und Wertungsgruppen werden so aufgeteilt, dass nur ein kleiner Teil der Sportler*innen gleichzeitig vor Ort ist. Dadurch reduziert sich die Aufenthaltsdauer des/der einzelnen Sportlers/Sportlerin.
  • Wettkämpfe während der Trainingszeiten eines Vereins sind denkbar.

Ansprechpartner seitens der Abteilung Wettkampfsport Schwimmen im DSV für die Landesschwimmverbände ist Christian Böck (christian-boeck(at)t-online.de) als Mitarbeiter Recht.

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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

(mo)
Donnerstag, 20. August 2020

Der Norddeutsche Schwimmverband hat den Norddeutschen Jugendländervergleich (vorgesehen für den 21./22.11.2020 in Goslar) abgesagt.
Veröffentlichung auf der NSV-Homepage

(mo)
Sonntag, 16. August 2020

Die Durchführung der LSN-Masters-Meisterschaften ist abgesagt worden.

Veröffentlichung auf der LSN-Homepage

(mo)
Samstag, 18. Juli 2020, aktualisiert am 7. August 2020

Der Landesschwimmverband Niedersachsen hat Richtlinien und Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfsports veröffentlicht.

Veröffentlichung auf der LSN-Homepage
Richtlinien und Empfehlungen als Datei (7.8.2020)


(mo)
Donnerstag, 13. August 2020

Der Fachausschuss Schwimmen im LSN hat entschieden, dass der Wettbewerb DMSJ in diesem Jahr nicht durchgeführt wird.

(mo)
Montag, 3. August 2020

Der Fachausschuss Schwimmen des Landesschwimmverbandes Niedersachsen hat beschlossen, dass der LSN-Team-Cup in diesem Jahr nicht stattfindet.

Veröffentlichung auf der LSN-Homepage

(mo)
Donnestag, 16. Juli 2020

Folgende Veröffentlichung zur Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes ist auf der DSV-Homepage zu lesen:

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Positives Signal für bundesweite Wiedereinführung des Wettkampfbetriebs

Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) freut sich mit dem DOSB und dessen anderen Mitgliedsorganisationen über das positive Signal, das die Sportminister*innen der Länder in ihrer Telefonkonferenz am Montag und dem nachfolgenden Umlaufbeschluss für eine mögliche Wiederaufnahme des bundesweiten Wettkampfbetriebes ab September gegeben haben.

Der Beschluss der Sportminister*innen sieht für den möglichen Wiedereinstieg ein kontrolliertes, stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebes vor, natürlich im Einklang mit den Zielen zum Gesundheitsschutz und unter Berücksichtigung der übergeordneten Maßgaben des Infektionsschutzes. Die Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebs soll bundesweit harmonisiert werden, damit Mannschaften und Vereine aus allen Bundesländern gleiche Voraussetzungen für die Wettkämpfe haben. Dabei sollen, soweit das jeweilige Infektionsgeschehen das zulässt, auch Zuschauer*innen unter Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzepts wieder zu den Wettbewerben zugelassen werden.

„Wir danken den Sportminister*innen und Sportreferent*innen der Länder für ihren Beschluss, nun zeitnah bundesweit den Wiedereinstieg in den Wettkampfsport zu ermöglichen“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen haben mit den neuen Leitplanken und den erweiterten sportartspezifischen Regelungen die Grundlagen für die Zustimmung zu einem verantwortungsvoll betriebenen Wettkampfsport unter Corona-Bedingungen gelegt. Mit dem heutigen Beschluss sehen wir eine wichtige Grundlage für einen bundesweiten verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den Wettkampfsport, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder hoffentlich bestätigen. Für unsere Athlet*innen, unsere Vereine und Verbände wäre dies eine wichtige, existenzsichernde Maßnahme.“

Auf Initiative des DOSB wurde Mitte Juni eine Arbeitsgemeinschaft der Sportreferenten-Konferenz eingerichtet, die kurzfristig die Beschlussvorlage für die bundesweite Wiedereinführung des Wettkampfbetriebs erarbeitet hat. Der Beschluss der SMK wird nun der Ministerpräsidentenkonferenz zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage

(mo)

 

Dienstag, 7. Juli 2020

Die für den Mittwoch, 26.8.2020, terminierte Arbeitstagung fällt aus.

Die derzeit gültigen „Abstandsregeln“ lassen ein Treffen in dieser Form mit der gewohnten Personenzahl nicht zu.
Aufgrund noch fehlender Planungen für 2021 auf DSV-, LSN- und BSV-Weser-Ems-Ebene ist auch ihnaltlich die Druchführung der Arbeitstagung obsolet, da somit die Termine innerhalb des Kreisschwimmverbandes nicht seriös geplant werden können.

(mo)
Sonntag, 5.7.2020

Das Schwimmfest des SV Concordia Emsbüren am 19.9.2020 findet nicht statt. Die derzeit geltenden Auflagen und die fehlende Planungssicherheit lassen eine Durchführung nicht zu.

(mo)
Mittwoch, 10. Juni 2020

der Deutsche Schwimmverband hat heute die folgenden Veranstaltungen abgesagt:

Mannschaftswettbewerb der Masters (Masters-DMS) (7.11.2020).
Deutschen Kurzbahn-Meisterschaften der Masters  (27.-29.11.2020)

In Folge dieser Absage hat auch der Landesschwimmverband Niedersachsen die Durchführung des Landesentscheides Masters DMS (Wochenende 24./25.10.2020 in Quakenbrück) abgesagt.

Begründet werden die Absagen mit den äußerst unterschiedlichen Trainingsbedingungen, die in den Vereinen anzutreffen sind, da die Nutzung von Bädern durch Vereine je nach Standort nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

(mo)
Donnerstag, 28. Mai 2020

Auf der DSV-Homepage ist ein Artikel zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Sportvereine veröffentlicht.
Nachfolgend der Wortlaut:

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DOSB-Chef schlägt Alarm und spricht von Milliardenschäden für den Sport

Sportpolitik
28.05.2020 Kategorie: Verband

Die Schwimmbäder öffnen nach und nach, der Vereinssport kommt nach der Zwangspause durch die Coronavirus-Pandemie langsam wieder in Gang. Zeit also für eine erste Schadensbilanz – und die fällt verheerend aus. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) rechnet nach einer ersten Abfrage bei seinen 100 Mitgliedsorganisationen, dass die Schäden im organisierten Sport in Deutschland durch die Corona-Pandemie Milliardenhöhe erreichen werden.

Die in den letzten vier Wochen durch die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte durchgeführte Schadenserhebung fokussierte sich dabei nur auf ein Segment des organisierten Sports, nämlich die Verbände und Sportorganisationen auf Bundesebene und die Landessportbünde. Vielfältige und gravierende Schäden sind darüber hinaus in vielen weiteren Bereichen spürbar, beispielsweise bei Vereinen, Athlet*innen, Trainer*innen, Veranstalterfirmen, (Profi)-Ligen oder Sponsoren. 

Vielfalt der Vereins- und Verbandslandschaft gerät in Gefahr

Die konkrete Schadenshöhe für Deutschlands Sport wird ganz besonders von der Gesamtdauer der coronabedingten Einschränkungen abhängen und sei derzeit noch nicht endgültig abschätzbar. "Die Vielfalt der Vereins- und Verbandslandschaft in Deutschland ist massiv in Gefahr. Schon aus den nun erstmals konkret ermittelten Zahlen werden zahlreiche Brandherde erkennbar und es besteht die Gefahr, dass aus dem aktuellen Schwelbrand in den nächsten Monaten ein nationaler und existenzbedrohender Flächenbrand entsteht. Wenn wir nicht bald zum herkömmlichen Sporttreiben mit entsprechenden Wettkampfaktivitäten zurückfinden und zusätzlich dringend notwendige Hilfen über alle Ebenen erfahren, wird Sportdeutschland im kommenden Jahr nicht mehr wiederzuerkennen sein", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann, der die Zahlen bereits dem Sportausschuss des Bundestages vorstellte.

Es wird deutlich, dass die Verbände auf Bundesebene die Auswirkungen der Krise nur kurzfristig kompensieren können. Für das angenommene Szenario, dass ab dem dritten Quartal 2020 eingeschränktes Sporttreiben wieder möglich ist, wurde ein Schaden von rund 235 Millionen Euro für die Verbände ermittelt. Während eine Mehrzahl der Verbände in der Deloitte-Umfrage ihre finanzielle Lage zum 30. Juni 2020 noch als gesichert einstufen, sehen sich ca. 75 Prozent der Verbände zum 31. Dezember 2020 in ihrer Existenz stark oder sehr stark bedroht. Diese Situation wird sich weiter verschärfen, wenn das Sporttreiben auch über das dritte Quartal hinaus eingeschränkt bleibt, wovon inzwischen beim DOSB ausgegangen wird.

Pro Verein wird mit 12.000 Euro Schaden gerechnet

Für die Vereine ergaben die zusätzlichen Erhebungen von Landessportbünden im Schnitt einen aktuell erwartbaren Schaden pro Verein in Höhe von rund 12.000 Euro. Hochgerechnet auf die 90.000 Vereine in Sportdeutschland resultiert daraus eine Schadenshöhe auf der Vereinsebene von mehr als einer Milliarde Euro. 

Der Großteil der Vereine und Verbände ist für die Bewältigung einer solchen Krise allein aufgrund vereinsrechtlicher Vorgaben nicht gut gerüstet. Die durch die gesetzlichen Vorgaben im Zuge der Gemeinnützigkeit begrenzten Rücklagen reichen in den meisten Fällen bei weitem nicht aus, um diese Krise zu bewältigen und werden schon in wenigen Wochen oder Monaten zu existenziellen Problemen der großen Art führen. „Als zentraler Faktor für die dramatischen Schäden in zahlreichen Sportarten auf Vereins- und Verbandsebene werden die derzeit fehlenden Sportveranstaltungen benannt, die sich auf zahlreiche Einnahmepositionen erheblich auswirken. "Jeder weitere Monat ohne Veranstaltungen bringt erhebliche Einbußen für Vereine und Verbände mit sich sowie natürlich auch für Ligen, Veranstalter und damit natürlich mittelbar auch für die Athlet*innen. Die existenziellen Fragen beschäftigen die handelnden und betroffenen Akteure nicht nur finanziell, sondern vor allem auch emotional" so Alfons Hörmann.

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(mo)
Mittwoch, 6. Mai 2020

Der für den 13./14. Juni 2020 in Mölln vorgesehenen Landesmeisterschaften und Norddeutschen Meisterschaften Freiwasser fallen aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

(mo)
Dienstag, 5. Mai 2020

Der für das Wochenende 13./14. Juni vorgesehene Nachwuchslehrgang findet aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht statt.

(mo)
Donnerstag, 30. April 2020

Der für den 6. Juni 2020 in Flachsmeer vorgesehene Breitensportlehrgang des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems fällt aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

(mo)
Sonntag, 26. April 2020

Mit der heutigen Absage des Haselünner Sommerschwimmfestes (20./21.6.2020) fallen nun alle Schwimmveranstaltungen im Gebiet des Kreisschwimmverbandes Emsland aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

(mo)
Samstag, 25. April 2020

Die Kampfrichterausbildungslehrgänge

am 10.5.2020 in Essen (Oldbg.)
am 17.5.2020 in Delmenhorst

fallen aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

(mo)
Freitag, 24. April 2020

Das Jubiläumsschwimmfest des SV Sigiltra Sögel am 4. Juli 2020 fällt aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

(mo)
Freitag, 24. April 2020

Seit Mittwoch, 22.4.2020 hat der Landessportbund Niedersachsen einen besonderen Service eingerichtet.

Hie der Text von der LSB-Homepage im Original:

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LSB hat Telefonhotline

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen startet heute angesichts des Informationsbedürfnisses zu den Folgen der Corona-Krise seine „LSB-Hotline“. Fragen rund um den Sportbetrieb in Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden können Sie hier stellen. LSB-Beschäftigte beantworten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter der

Telefonnummer 0511 1268 210

Ihre Fragen oder vermitteln Sie zu Experten weiter. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Fragen telefonisch zu stellen, senden Sie eine E-Mail an:  info(at)lsb-niedersachsen.de

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(mo)

Montag, 20. April 2020

Der für den 9. Mai 2020 in Barßel vorgesehene Breitensportlehrgang des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems fällt aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.

(mo)
Montag, 20. April 2020

Heute hat das Präsidium des Landesschwimmverbandes Niedersachsen auf seiner Homepage (unter -> Verband -> News) folgendes bekanntgegeben, dass ich Euch hiermit zur Kenntnis geben möchte.
Hier die Bekanntmachung im Wortlaut:

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Keine Aussage zur Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs in Nds.

Auf diesem Weg möchten wir als Präsidium des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. (LSN) darauf hinweisen, dass weder wir als Landesfachverband noch die Bezirke oder Vereine eine Aussage treffen können, wann ein geregelter Trainings- und Wettkampfbetrieb in Niedersachsen wieder stattfinden kann.
Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) ist derzeit in Abstimmung mit dem DOSB, um eine für den Leistungssport zielführende und verlässliche Aussage treffen zu können. Sobald offizielle, abgestimmte Vorgehensweisen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.

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(mo)

Freitag, 17.04.2020

Die Sporthilfe Emsland teilte heute mit, das die Emsland-Sport-Tombola aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbunden Einschränkungen ersatzlos ausfallen muss.

(mo)
Donnerstag, 16.4.2020

Aufder Homepage des DSV ist heute ein Artikel vom DOSB zum Theman "Wiederaufnahme des Vereinssports" erschienen.


Hier der Wortlaut:

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DOSB entwickelt Leitplanken für die Wiederaufnahme des Vereinssports

Der Sport war diesmal noch kein Thema, als die Spitzenpolitiker von Bund und Ländern am Mittwoch über eine Lockerung der Beschränkungen während der Coronavirus-Pandemie berieten. Erst beim nächsten Meeting am 30. April wird das wohl der Fall sein.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat für die schrittweise Rückkehr in den Sportalltag aber trotzdem schon mal seine aktive Mithilfe angeboten. Während die Kultusministerkonferenz der Länder nach den Entscheidungen vom Mittwoch nun bis Ende April ein Konzept zur stufenweisen Schulöffnung ab 03. Mai erarbeiten soll, hat der DOSB gemeinsam mit führenden Sportmedizinern schon mal vorab ein entsprechendes Positionspapier entwickelt. In diesem wird beschrieben, wie mit der notwendigen Solidarität und Vorsicht eine Wieder-Aufnahme von Bewegung und Sporttreiben im Verein auf der Basis angepasster Regeln kombiniert werden kann.
 

Wettkämpfe müssen vorerst weiterhin unterbleiben

Unstrittig ist, dass auch beim „neuen“ Sporttreiben weiterhin viele gewohnte Aktivitäten und Wettkampfformate vorübergehend unterbleiben müssten. Zehn Leitplanken werden in dem Papier genannt:
•    Distanzregeln einhalten
•    Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
•    Freiluftaktivitäten präferieren
•    Hygieneregeln einhalten
•    Umkleiden und Duschen zu Hause
•    Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
•    Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
•    Trainingsgruppen verkleinern
•    Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
•    Risiken in allen Bereichen minimieren

„Wir möchten Sie ermutigen, im Falle einer sukzessiven Aufhebung der bestehenden Kontaktsperren den organisierten Sport mitzudenken und mit Vertrauen in die Fähigkeiten von Sportdeutschland das vereinsbasierte, auf die Situation angepasste Sporttreiben in Deutschland unter den Leitplanken des DOSB und den sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände zuzulassen“, heißt es im DOSB-Schreiben an die Politiker. „Unter diesen Leitplanken die Mitglieder in den rund 90.000 Sportvereinen in Sportdeutschland stufenweise wieder zu aktivieren und sie in ihrer Eigenverantwortung und ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement zu stärken, indem sich der autonome Sport selbst angepasste Regeln in Zeiten von Corona auferlegt, hat unzählige Vorteile.“

DSV-Führung will an Exit-Strategie mitarbeiten

Das sieht auch Thomas Kurschilgen, Direktor Leistungssport im Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) so. „Wir müssen auch im Sport Szenarien für eine Exit-Strategie zur schrittweisen Rückkehr in die Normalität nach festen Regeln entwickeln. Daran werden wir uns natürlich beteiligen und arbeiten“, erklärte Kurschilgen im Interview.

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(mo)
Dienstag, 7.4.2020

Die Veröffentlichung des Deutschen Schwimmverbandes, die ich am 4.4.2020 hier übernommen hatte, ist heute um einige interessante Punkte erweitert worden, die ich Euch hier zur Kenntnis geben möchte.

Hier der Wortlaut:

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FAQS für Vereine

... (Punkte 1 und 2 siehe 4.4.2020)

3. Haben Vereinsmitglieder aufgrund der aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem Sonderkündigungsrecht beenden?

Laut Auskunft von Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement im Landessportbund Hessen, haben Mitglieder in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.

Im Übrigen erlauben die Regeln der Gemeinnützigkeit dem Verein lediglich dann einen Verzicht auf Beitragszahlungen, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt!
Gleiches gilt für „echte“ Abteilungsbeiträge. Auch diese werden von Mitgliedern gezahlt, ohne dass eine direkte Gegenleistung des Vereins damit verbunden ist. Daher sind Mitgliedsbeitrag und Abteilungsbeitrag auch im ideellen Bereich zu verbuchen.

4. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Kursgebühren aus, wenn der Kurs nicht vollumfänglich durchgeführt worden ist?

Hier stellt sich die Situation laut Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement, Landessportbund Hessen, anders dar als beim Mitgliedsbeitrag: Gebühren werden üblicherweise für die Finanzierung besonderer Angebote erhoben, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins hinausgehen. Hier gilt Vertragsrecht: Wenn dem Verein die Kursdurchführung – etwa aufgrund eines behördlichen Verbots – unmöglich geworden ist, kann er auch keine Gegenleistung, also keine Kursgebühr, verlangen bzw. muss eine bereits erhaltene Kursgebühr anteilig zurückzahlen.

Achtung! Es kommt vor, dass der Begriff "Abteilungsbeitrag" falsch verwendet wird und in Wirklichkeit eine Kursgebühr vorliegt. Beispiel: Mitglieder zahlen einen "Abteilungsbeitrag" für die Nutzung des Vereins-Fitnessstudios oder der vereinseigenen Sauna. Hier steht der Zahlung eine ganz bestimmte Leistung gegenüber, so dass in Wirklichkeit eine Gebühr vorliegt, die nicht anfällt, soweit Fitnessstudio oder Sauna nicht genutzt werden können.


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(mo)

Montag, 6.4.2020

Auf der Homepage des Deutschen Schwimmverbandes ist die folgende Veröffentlichung zu lesen:

Hier der Wortlaut:

Wegen Coronavirus-Pandemie

06.04.2020 Kategorie: Schwimmen, Wasserspringen, Synchronschwimmen, Verband, Freiwasser, Masterssport, Wasserball

Die zur Bewältigung der Coronavirus-Krise einberufene Taskforce des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) hat sich in einer Videokonferenz mit den verantwortlichen Bundestrainer*innen der olympischen Sportarten über das weitere Vorgehen im Leistungssportbereich beraten.

Demnach werden nach der Verlegung der Olympischen Spiele in Tokio in das Jahr 2021 die aktuell gültigen nationalen Nominierungskriterien für das Jahr 2020 außer Kraft gesetzt und zeitnah überarbeitet. Bei einer Durchführung der Europameisterschaften 2020 in Budapest wird es zudem eine Neubewertung und Änderung der bereits erfolgten Nominierungen im Freiwasserschwimmen geben. Europas Dachverband LEN hatte die ursprünglich im Mai geplante EM auf August verschoben und zugleich angekündigt, Ende Mai oder Anfang Juni noch einmal die Machbarkeit dieses Termins zu bewerten.

Die für den DSV-Bereich bereits Mitte März beschlossene Aussetzung sämtlicher nationaler Meisterschaften bis 31. Mai bleibt bestehen. Zudem werden nun auch die im Juni 2020 vorgesehenen Deutschen Meisterschaften in den olympischen Sportarten in den verschiedenen Altersklassen ausgesetzt. Eine Neuterminierung wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt.

Von der Aussetzung der Veranstaltungen im Juni betroffen sind:
• Schwimmen DM Mehrkampf in Dresden (19. - 21. Juni)
• Wasserspringen DM offen und Junioren in Berlin (03. - 07. Juni)
• Wasserspringen DJM C-Jugend in Dresden (18. - 21. Juni)
• Synchronschwimmen DM in Berlin (13. - 14. Juni)

Die Deutschen Meisterschaften im Freiwasserschwimmen inklusive Masters in Strausberg (25. - 28. Juni) werden bereits endgültig abgesagt, da aufgrund der Temperatur-Problematik nachfolgend zu wenig Optionen für eine Neuterminierung bestehen. Für die Wasserball-Bundesliga bleibt die Option einer Wiederaufnahme des laufenden Spielbetriebs ab dem 31. Mai 2020 erhalten.

„Unter Abwägung einer Vielzahl von Faktoren wie dem Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder, dem Mangel an Planungssicherheit und der nahezu komplett eingeschränkten Vorbereitungsmöglichkeiten der Sportler*innen sehen wir keine Alternative zur frühzeitigen Verschiebung unserer Veranstaltungen im Juni“, erklärte Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen. „Und bei den nationalen Nominierungskriterien gilt es aus leistungssportlicher Sicht anzupassen, wenn der internationale Wettkampfkalender neu erstellt ist. Wir müssen und werden auf die dynamische Entwicklung dieser Coronavirus-Pandemie immer wieder flexibel mit größtmöglicher Verantwortlichkeit reagieren.“

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(mo) 

 

Samstag, 4.4.2020

Vom Deutschen Schwimmverband erreichte uns ein Schreiben zu den Auswirkungen (auch finanzieller Art) zur Corona-Pandemie.

Hier der Wortlaut:

FAQS für Vereine

Coronavirus-Pandemie

Die Coronavirus-Pandemie stellt Unternehmen aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen. In diesen FAQs möchten wir Ihnen verschiedene häufig gestellte Fragen beantworten und Leitfäden für den Umgang an die Hand geben. Wir werden den Beitrag fortlaufend mit neuen Informationen ergänzen.

1. Wie können Mitgliederversammlungen trotz des Versammlungsverbots durchgeführt werden?

Deutschlandweit verordnete Versammlungsverbote im öffentlichen wie auch privaten Bereich sind eine notwendige Einschränkung für die erfolgreiche Verlangsamung der Ausbreitung des Virus`. Zeitgleich entstehen hiermit erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit juristischer Personen verschiedenster Rechtsformen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Bundestag am 25. März 2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht („Corona-Abmilderungs-Gesetz") verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist es u.a., mindestens bis zum Jahresende erhebliche Erleichterungen in Bezug auf die Entscheidungsfindung für juristische Personen zu ermöglichen und so deren Handlungsfähigkeit trotz der durch die Pandemie verursachten Umständen zu sichern. Die darin enthaltenen Regelungen zum Vereinsrecht gehen als lex specialis (Sondergesetz mit Vorrang vor dem Allgemeingesetz) den Regelungen im BGB vor.

In folgendem Leitfaden sind die gesetzlichen Regelungen zum Vereinsrecht in Zusammenarbeit von Rechtsanwalt Michael Scragg, Präsident des Hessischen Schwimm-Verbandes e.V. und der Rough Water& GmbH aufgearbeitet, um die Erleichterungen für Vereine verständlich und übersichtlich darzustellen.

Leitfaden zum „Corona-Abmilderung-Gesetz“


2. Können Vereine für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen?

Vereine, die Mitarbeiter beschäftigen und aufgrund der Coronavirus-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können ihre Arbeitnehmer häufig nicht mehr voll und im schlimmsten Fall überhaupt nicht mehr beschäftigen. Vor allem um Entlassungen zu vermeiden, gewährt die Agentur für Arbeit deshalb bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Auch gemeinnützige Organisationen wie Vereine können im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Alle Informationen dazu wurden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Till Kruse und der Rough Water& GmbH in einem Leitfaden zusammengefasst, der Ihnen hier zur Verfügung steht:

Leitfaden Kurzarbeitergeld

Ich hoffe, dass die Ausführungen in den Dokumenten etwas Klarheit schaffen hinsichtlich immer wieder auftretender Fragen.

(mo) 

 

Dienstag, 31.3.2020

Das Birkhahn-Schwimmfest des SC Twist am 16./17.5.2020 findet wegen der Ausbreitung des Corona-Virus nicht statt.

Die momentane Situation bietet für das weitere Vorgehen keine Planungssicherheit. Man kann nicht wissen, ob die Halle zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt wieder verfügbar wäre und wenn ja, kann man nicht davon ausgehen, dass es gut wäre aufgrund der Infektionsgefahr, eine erfahrungsgemäß große Anzahl an Aktiven zuzüglich Kampfrichter und Betreuer in der Schwimmhalle in Twist zu platzieren.

Außerdem entstehen ab einem gewissen Zeitpunkt irreversible Kosten (Medaillen, Urkunden), auch wenn eine Absage erst später erfolgen müsste.

(mo)
Donnerstag, 19.03.2020

Der Norddeutsche Schwimmverband hat heute die Norddeutschen Meisterschaften (9./10.5.2020 in Hannover) sowie die Norddeutschen Mehrkampfmeisterschaften (16./17.5. in Braunschweig)
abgesagt.

(mo)
Mittwoch, 18.03.2020

Gemäß einer Veröffentlichung auf der LSN-Homepage fallen auch die Deutschen Masters-Meisterschaften (20./21.06.2020 in Hamburg) aus.
Der Hamburger Schwimmverband hat die Ausrichtung an den DSV zurückgegeben. Nach einem neuen Ausrichter und einem möglichen Alternativtermin wird gesucht.

(mo)
Mittwoch, 18.03.2020

Maßnahmen des DSV im Leistungssport zum Umgang mit dem Coronavirus

Liebe Schwimmfreunde,

anbei übersende ich Euch die Regelungen, die der Deutsche Schwimmverband für seinen Organisationsbereich erlassen hat, zur Kenntnisnahme.

Regelungen des DSV zum Corona-Virus

Der DSV hat sämtliche Maßnahmen in seinem Organisationsbereich bis Ende Mai 2020 abgesagt.
Das bedeutet unter anderem, dass die Deutschen Meisterschaften (30.4.-3.5.2020) sowie die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften (26.5.-30.5.2020) nicht stattfinden werden.
Eine eventuell mögliche Regelung, diese Veranstaltungen nachzuholen, wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

(mo)
Montag, 16.03.2020

Der Bezirkstag des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems am 21.3.2020 in Ostrhauderfehn findet nicht statt. Er soll vermutlich nach den Sommerferien nachgeholt werden.

(mo)
Sonntag, 15.03.2020

Empfehlung für Vereine, LFV, SB und Sportjugenden wegen COIVD-19 (Corona)

KSB Emsland informiert

Anlässlich der aktuellen Situation wegen COIVD-19 (Corona) informiert der KSB Emsland.
Das Präsidium und der Vorstand des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen haben nach der Beschlussfassung der Niedersächsischen Landesregierung am heutigen Vormittag, den Schul-, KITA- und Hortbetrieb vom 16.03. bis zum 18.4.2020 einzustellen und den aktuellen politischen Erklärungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Telefonkonferenz am heutigen Freitag diese Erklärung für Sportvereine, Landesfachverbände sowie an die Sportbünde als Gliederungen des LSB beschlossen.
KSB-Präsident Michael Koop bittet um Verständnis und die Einhaltung der Empfehlungen vom Landessportbund Niedersachsen.

1.    Empfehlung für Sportvereine und Landesfachverbände
Der LSB empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen und-verbänden ab sofort die vollständige Einstellung des Wettkampf-und Trainingsbetriebes zunächst bis zum 19. April 2020. Darüber hinaus empfehlen wir die Absage bzw. Verschiebung aller sonstigen Veranstaltungen, Aktivitäten und Maßnahmen in dem genannten Zeitraum. Hierzu zählen u.a. Maßnahmen der Aus-,  Fort- und Weiterbildung sowie Sportfachtagungen.

1.    Regelung für Maßnahmen des LSB,  seiner Sportjugend und der Sportbünde als Gliederungen des LSB, der Akademie des Sports, des Lotto-Sport-Internats und des OSP Niedersachsen.
Der LSB und seine Sportjugend haben im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung ihre sämtlichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie sämtliche Maßnahmen seiner Gliederungen ab heute bis zum 19. April abgesagt.
Die Akademie des Sports stellt den Tagungs- und Seminarbetrieb mit dem heutigen Tag bis 19.4. an ihren Standorten Hannover und Clausthal-Zellerfeld ein. Alle Belegungen für den genannten Zeitraum werden storniert.

Das Lotto Sportinternat wird ab dem 16.3.2020 bis zum 19.4.2020 geschlossen.
Der Betrieb des OSP Niedersachsen erfolgt – solange keine vollständige Schließung des Sportleistungszentrums (SLZ) angeordnet wird – für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 in deutlich eingeschränktem Umfang. Die Betreuung in den einzelnen Ser-vicebereichen des OSP Niedersachsen (Laufbahnberatung, Sportpsychologie, Ernährungs-beratung, Trainingswissenschaft, Athletiktraining, Sportmedizin, Sportphysiotherapie) wird für diesen Zeitraum ausschließlich für ausgewählte volljährige Bundeskader auf ein Mindestmaß reduziert. Dabei werden insbesondere persönliche Kontaktzeiten durch alternative Formen der Beratung (Telefon, Skype o.ä.) ersetzt oder in deutlich eingeschränktem Umfang realisiert. Die Festlegung der ausgewählten Bundeskader erfolgt in den nächsten 2-3 Tagen in Abstimmung mit dem jeweiligen Spitzenverband.
Für die Nutzung der sportartspezifischen Trainingsstätten im SLZ gelten die gleichen Emp-fehlungen an die Landesfachverbände wie oben beschrieben.

Präsidium und Vorstand sind der Auffassung, dass der Sport in Niedersachsen schnell und aktiv handeln muss, um seinen Beitrag dazu zu leisten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wir teilen die Auffassung der Bundes- und der Landesregierung, dass in dieser schwierigen Phase das Freizeitverhalten jedes und jeder Einzelnen überdacht werden muss und Sozialkontakte möglichst zu vermeiden sind. Die Entscheidung für die ausgesprochene Empfehlung ist uns sehr schwer gefallen, da gerade der Sport eine tragende Säule des sozialen Miteinanders in unserer Gesellschaft ist. Da aber gerade in der gemeinsamen Sportausübung und in dem sozialen Miteinander im Sportverein aktuell besondere Risiken für eine Erkrankung mit dem Coronavirus liegen, haben wir uns mit voller Überzeugung für diese einschneidende und eindeutige Empfehlung entschieden. Einige Landesfachverbände innerhalb des LSB haben bereits entschieden und innerhalb ihrer Mitgliedsvereine kommuniziert, dass der Wettkampfbetrieb ab sofort eingestellt wird. Zahlreiche Sportveranstaltungen sind bereits abgesagt worden. Wir halten es für erforderlich, dass der Sportbetrieb auch innerhalb der Sportvereine in den nächsten Wochen ruhen sollte und es damit  ein einheitliches Handeln innerhalb des Sports in Niedersachsen gibt. In zahlreichen Gesprächen in diesen Tagen mit Vertretern von Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden ist deutlich geworden, dass genau dieses einheitliche Handeln dringend geboten ist.

Unsere Empfehlungen an die Mitgliedsvereine und-verbände sowie die für den LSB selbst beschlossenen Maßnahmen sind von weitreichender Bedeutung für den Sport und weit darüber hinaus. Wir sind uns der Tragweite unserer Empfehlungen und Beschlüsse bewusst, halten sie aber für unverzichtbar und bitten Sie gleichzeitig um Verständnis.
Über Empfehlungen und Beschlüsse, die über den 19.4.2020 hinaus wirken, wird der LSB die Sportorganisation rechtzeitig informieren.
„Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und bitten darum, sich der aktuellen Situation entsprechend zu verhalten“, so KSB-Präsident Michael Koop.

(mo)

 

Samstag, 14.03.2020

Ausfall und Terminverlegung Kampfrichterlehrgang
Sofern es Lehrgangsteilnehmer aus den Vereinen des Kreischwimmverbandes Emsland betrift:
Auch der Lehrgang "Kampfrichterausbildung" am 22.03.2020 im Vereinsheim des Delmenhorster SV in Delmenhorst findet nicht statt.
Der Lehrgang wird neu terminiert auf den 17.05.2020 an gleicher Stelle und zu den gleichen Zeiten.
Der betreffende Personenkreis wurde durch Michael Speer benachrichtigt.

(mo)
Samstag, 14.03.2020

Stellungnahme des Landesschwimmverbandes Niedersachsen zum Coronavirus

Das Präsidium des Landesschwimmverbandes Niedersachsen e.V. (LSN) steht im engen Kontakt mit dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV), dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) sowie diversen Behörden. Auf dieser Grundlage sind folgende Schritte beschlossen worden:

 Alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bis zum 19. April werden abgesagt.

Alle anstehenden Trainingslager und Lehrgänge werden im Einzelfall geprüft und mit den Betroffenen und Verantwortlichen besprochen.

Beide Landesmeisterschaften im April werden abgesagt. Momentan wird geprüft, ob Alternativtermine gefunden werden können.

Unsere Bundeskanzlerin hat dazu aufgerufen, Sozialkontakte weitestgehend zu reduzieren. Daher empfehlen wir unseren Vereinen die sofortige Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebs, um damit angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen zu ergreifen.

Die komplette Stellungnahme ist dem Artikel beigefügt.

LSN-Stellungnahme im Wortlaut (pdf-Format)

Weitere Informationen zum Thema vom Landessportbund Niedersachsen:

 https://www.lsb-niedersachsen.de/news/news-meldung/artikel/empfehlung-fuer-vereine-lfv-sb-und-sportjugenden-wegen-covid-19-corona/

(mo)

Freitag, 13.03.2020

Absagen von Lehrgängen und Schwimmveranstaltungen

Der Lehrgang des Kreisschwimmverbandes Emsland vom 27.3.-29.3.2020 in Westerstede findet nicht statt, da das Schwimmbad im Hössen-Sportzentrum durch den Badbetreiber auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.

Ebenso findet bis auf Weiteres das Training der Kreis-Nachwuchsgruppen am Dienstag und Freitag nicht statt.

Die Norddeutschen Masters-Meisterschaften am 14./15.03.2020 in Berlin finden ebenfalls nicht statt.

Die Landesmeisterschaften (18./19.04.2020) und die Landesjahrgangsmeisterschaften (25./26.04.2020) finden ebenfalls nicht statt.

Da das Kultusministerium des Landes Niedersachsen alle Veranstaltungen und Fahrten bis zum Beginn der Sommerferien untersagt hat, findet auch der Bezirksentscheid "Jugend trainiert für Olympia" am 4.6.2020 nicht statt. Das gleiche gilt für etwaige Kreisentscheide, sofern sie noch stattfinden müssten.

(mo)
Donnerstag, 12.03.2020

Ich gebe hiermit zur Kenntnis, dass der Bezirksschwimmverband Weser-Ems seine für den 14./15.3.2020 vorgesehenen Bezirksmeisterschaften
abgesagt hat. Nähere Informationen dazu findet ihr auf der Homepage des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems. Die teilnehmenden Vereine (die Personen,
die die Meldungen zu der Meisterschaft abgegeben hat) wurden schriftlich benachrichtigt.

Da außer den Verantwortlichen des Bezirksschwimmverbandes nun mittlerweile auch das Gesundheitsamt der Stadt Osnabrück wie auch die Stadtwerke Osnabrück
aufgrund der Gefährdungslage durch das Coronavirus erhebliche Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung erheben, war eine Absage angezeigt.
Inwieweit vor den Sommerferien noch ein geeigneter Termin zur Austragung der Bezirksmeisterschaften gefunden und abgestimmt werden kann, ist derzeit völlig offen.

(mo)
Samstag, 07.03.2020

Info zum Corona-Virus (Stand 03.03.2020)

Auf der DSV-Homepage ist die nachstehende Veröffentlichung zu lesen.
Es ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass sich der Sachstand täglich ändern kann. Jedoch sollten wir nicht in Panik verfallen.

(Übernahme von der DSV-Homepage)

(mo)