| Montag, 13. Dezember 2021 
 Verlegung des Bezirkstages 2022
 
 Pandemiebedingt findet der Bezirkstag des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems nicht am 26. 
	März 2022 statt.
 Der neue Termin ist Samstag, der 21. Mai 2022, in Emden.
 
 (mo)
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    | Sonntag, 5. Dezember 2021 
 Pandemiebedingt findet der Kreistag 2022 nicht am 16. Februar statt.
 Der neue Termin ist Mittwoch, der 11. Mai 2022, in Dalum.
 
 (mo)
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    | Freitag, 3. Dezember 2021 
 Absage DSV Mehrkampf
 
 
 Der DSV-Mehrkampf vom 17.-19.12.2021 in Dortmund findet nicht statt. Er 
	wird verlegt auf den Zeitraum 18.-20. März 2022.
 
 
 
 (mo)
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    | Samstag, 27. November 2021 
 Absage Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches 
	Spatzenschwimmen
 
 
 Aufgrund der sehr ungünstigen 
	Entwicklungen in der Pandemie
    
    Covid-19 - Sars-CoV-2 hat der Vorstand des Kreisschwimmverbandes Emsland 
	nach Rücksprache mit dem SV Haren entschieden, dass  die Veranstaltung 
	"Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" 
	nicht ausgetragen wird.
 
 (mo)
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    | Dienstag, 23. November 2021 
 Der TV Meppen hat bekanntgegeben, dass das 33. Internationale 
	Neujahrsschwimmen am 8. Januar 2022 im Emsbad Meppen aufgrund der Situation 
	im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 - Sars-CoV-2 nicht stattfinden 
	kann.
 
 (mo)
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    | Donnerstag, 21. Oktober 2021 
 
  
 Bei den Deutschen Meisterschaften Kurzbahn 
	der Masters vom 26.-28.11.2021 kommt die 2G-Regel zur Anwendung.
 
 
 (mo)
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    | Montag, 4. Oktober 2021 
 Der Vorstand des Kreisschwimmverbandes Emsland hat beschlossen, für die 
	Veranstaltungen des Kreisschwimmverbandes Emsland künftig § 8 Abs. 7 der 
	Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen (2G-Regel) anzuwenden.
 
 2 Dann müssen die Personen 
	einschließlich der dienstleistenden Personen abweichend von § 4 Abs. 1 keine 
	Mund-Nasen-Bedeckung tragen und abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 1 keinen 
	Abstand einhalten; Absatz 4 Sätze 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. 
	3 Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und 
	Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund 
	medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie 
	nicht impfen lassen dürfen, brauchen auch dann keinen Abstand einzuhalten 
	und keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie einen Nachweis nach Satz 
	1 nicht vorlegen können. 4 Personen mit medizinischer 
	Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen 
	lassen dürfen, müssen im Fall des Satzes 2 jedoch den Nachweis eines 
	negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 führen. 5
	Dienstleistende Personen, die keinen Impfnachweis oder 
	Genesenennachweis nach Absatz 4 Satz 1 vorlegen, dürfen nur dann in den 
	Einrichtungen, in denen die 2-G-Regelung gilt, tätig sein, wenn sie täglich 
	den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
	führen; sie müssen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, 
	KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, wenn sie nach Art 
	ihrer Tätigkeit den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen regelmäßig 
	unterschreiten.
 
 Für Kinder und Jugendliche, die das 18. 
	Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet die 2G-Regel demnach keine 
	Anwendung. Diese müssen für die Jahrgänge 2006 und älter jedoch entweder nachweisen, 
	dass sie Vollzeitschüler sind und einer regelmäßigen Testung unterliegen, 
	oder einen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.
 
 
  
 Die erste Veranstaltung, die gemäß der 2G-Regel stattfindet, wird die 
	Veranstaltung "Kreismeisterschaften 
	lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" sein.
 
 
 Hunsichtlich eine Rückverlegung des Termins der "Kreismeisterschaften lange 
	Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" auf den 11./12.12.2021 besteht 
	derzeit noch keine definitive Klarheit darüber, ob es anstelle des 
	LSN-Team-Cup eine eventuelle Ersatzveranstaltung am gleichen Termin geben 
	wird. Sollte dies der Fall sein, wäre eine Rückverlegung des Termins unserer 
	Kreisveranstaltung nicht möglich.
 Die Ausschreibung wird in jedem Falle dahingehend überarbeitet, dass die 
	Wettkampffolge derjenigen aus dem Jahr 2019 entsprechen wird.
 
 (mo)
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    | Donnerstag, 27. 
	Mai 2021 
 Zum Thema Stufenplan 2.0 des Landes 
	Niedersachsen hier eine Stellungnahme des Landessportbundes Niedersachsen:
 
 -----
 
		-----LandesSportBund Niedersachsen 
		kritisiert Stufenplan 2.0 Die Regelungen des Stufenplans 2.0 sind aus 
		Sicht des Sports unverhältnismäßig und unverständlich. Zudem werden sie 
		seinen gesundheits- und gemeinschaftsfördernden Wirkungen gerade in der 
		Corona-Pandemie nicht gerecht. In einem Schreiben an den 
		Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil bitten der Präsident 
		Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach und der Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe 
		des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen deshalb um eine weitgehende 
		Öffnung des Vereinssports. In einem 10-Punkte-Plan listen sie zentrale 
		Erwartungen des niedersächsischen Sports auf, die in 28 schriftlichen 
		Stellungnahmen von Sportbünden und Landesfachverbänden zum Stufenplan 
		2.0 sowie von mehr als 130 Vertreterinnen und Vertreter der 
		Sportorganisation in Videokonferenzen des LSB zur aktuellen 
		Corona-Verordnung formuliert wurden. Allgemeine Erwartungen: 
			Bei Testungen ist sowohl den 
			Übungsleiterinnen und Übungsleitern als auch den Sportlerinnen und 
			Sportlern Vertrauen zu schenken, dass sie auch ohne eine Kontrolle 
			dritter Personen Selbsttests nutzen dürfen. Testergebnisse z. B. des 
			Arbeitgebers oder der Schule sind ebenfalls zu akzeptieren.Für geimpfte, genesene und negativ 
			getestete Personen muss jeglicher Sport, also auch Kontaktsport 
			möglich sein. Breitensport draußen: 
			Außensport als Kontaktsport wie auch 
			kontaktloser Sport muss für Gruppengrößen bis 50 Personen in allen 
			drei Stufen wieder geöffnet und dabei auch Wettkampfsport zugelassen 
			werden.Für Kontaktsport muss auf Testungen in den 
			Stufen 1 und 2 verzichtet werden. Für kontaktlosen Sport im 
			Außenbereich sind Testungen in keiner Stufe erforderlich.Duschen und Umkleidekabinen müssen mit 
			Hygienekonzept zumindest in den Stufen 1 und 2 geöffnet werden 
			dürfen. Breitensport drinnen: 
			Für den Innensport bedarf es in allen 
			Stufen einer Öffnung von kommunalen, städtischen und vereinseigenen 
			Sporthallen für kontaktfreien Sport in Gruppen von mindestens 30 
			Personen.Für Kontaktsport im Innenbereich muss es 
			in den Stufen 1 und 2 Öffnungen für Kinder sowie geimpfte, genesene 
			und negativ getestete Erwachsene geben in Gruppen von mindestens 30 
			Personen Schwimmsport: 
			Freibäder (inklusive Strandbäder) müssen 
			in allen drei Stufen mit Hygienekonzept geöffnet werden.Öffnungen von Umkleidekabinen und Duschen 
			müssen bei vorliegendem Hygienekonzept in allen drei Stufen 
			ermöglicht werden.In Hallenschwimmbädern und Freibädern 
			müssen auch Vereinsangebote analog zum Schwimmunterricht in Gruppen 
			von bis zu 20 Personen ermöglicht werden. Außerdem müsse im Stufenplan 2.0 noch geklärt 
		werden, welchem Bereich vereinsorganisierte Jugendfreizeiten zugeordnet 
		sind. Abschließend heißt es in dem Schreiben: „Wir 
		müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Sport umgehend wieder ohne zu große 
		Einschränkungen in den Vereinen betrieben werden kann. Bitte treten Sie 
		gemeinsam mit uns auch gegenüber den Kommunen und Städten dafür ein, 
		dass Sportanlagen in den Sommermonaten geöffnet werden und auch in 
		Ferienzeiten geöffnet bleiben.“ 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des LSB Niedersachsen |  (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 19. Mai 2021 
 Absage von Masters-Veranstaltungen
 
 Die Abteilung 
	Masterssport des Deutschen Schwimm-Verbandes hat in den Amtlichem 
	Mitteilungen des DSV vom 19.05.2021 die folgenden Veranstaltungen abgesagt:
 
 
 
		
			| Deutsche 
			Masters-Meisterschaften lange Strecke | 13.-15.08.2021 | Solingen |  
			| Deutsche 
			Mannschaftsmeisterschaften der Masters (DMSM) | 06.11.2021 | Gelsenkirchen |  Durch die Absage 
	der DSV-Veranstaltung "Masters-DMS" ist auch von einer Absage der 
	entsprechenden LSN-Veranstaltung auszugehen.
 
 
 
		  
			  |  | Amtliche 
			  Mitteilungen des DSV vom 19.05.2021 |  
      
		
		
			  |  | Veröffentlichung der Abteilung Masters des DSV |  
 (mo)
 | 
    
    | Sonntag, 9. Mai 2021 
 Auch in der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gibt es bis 
	zum 30. Mai 2021 keine Öffnungsperspektive für Schwimmbäder, auch nicht 
	inzidenzbasiert. Der Stufenplan 2.0 vom 02.02.2021 findet keine Anwendung. 
	Lediglich die Durchführung von Schwimmkursen ist ab dem 10.5.2021 zulässig.
 
 (mo)
 | 
    
    | Dienstag, 4. Mai 2021 
	DSV verliert 51.000 Mitglieder und fordert UnterstützungZu dieser Thematik ist der verlinkte Artikel auf der DSV-Homepage zu lesen.
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des DSV |  (mo)
 | 
    
    | Dienstag, 27. April 2021 
 Der Trainerassistentenlehrgang des Landesschwimmverbandes Niedersachsen am 
	8./9.5 und 15./16.5.2021 (geplant in Westerstede) wird aufgrund der 
	einschränkenden Bestimmungen im Rahmen der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 als 
	Online-Lehrgang durchgeführt.
 
 Die Praxisanteile werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, sobald 
	Sportstätten wieder genutzt werden können.
 
 (mo)
 | 
    
    | Samstag, 24. April 2021 
 Die Fachsparte Masters 
	des Deutschen Schwimmverbandes hat eine Broschüre für den Wiedereinstieg in 
	Wettkampf und Training für die Masters-Sportler herausgegeben.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des DSV |  
			  |   | DSV-Leitfaden zum Wiedereinstieg nach der Corona-Pause für Masters
			  (23.04.2021) |  (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 22. April 2021 
 Wie die Abteilung 
	Wettkampfsport des Deutschen Schwimmverbandes mitteilt, werden aufgrund der 
	Corona-Pandemie die folgenden Veranstaltungen verschoben:
 
 
 
		
			| Deutsche Jahrgangsmeisterschaften | 26.-30.05.2021 | Berlin |  
			| DM Schwimmerischer Mehrkampf | 18.-20.06.2021 | Dortmund |  Die neuen Termine werden zu einem späteren 
	Zeitpunkt benannt.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des DSV |  
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 
	21. April 2021 
 „Wir befinden uns inmitten einer Sport- und 
	Bewegungspandemie“Koop fordert schnellen ParadigmenwechselZu diesem Thema gibt es eine Veröffentlichung auf 
	der Homepage des Kreissportbundes Emsland. 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland |  (mo)  | 
    
    | Donnerstag 
	15. April 2021 
	Gespräche mit Tonne fruchtenZum Ergebnis eines Gesprächs zwischen LSN-Präsident Wofgang Hein und 
	Kultusminister Grant Hendrik Tonne 
	ist auf der LSN-Homepage eine Veröffentlichung 
	zu lesen.
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 14. April 2021 
 Das für den 19./20. Juni 2021 geplante Sommerschwimmfest des Haselünner SV findet aufgrund der 
	  Einschränkungen im Zusammenhang mit  der Pandemie Covid-19  
	  Sars-CoV-2 nicht statt.
 
 (mo)
 | 
    
    | Dienstag, 13. April 2021 
 Politik zum Handeln aufgefordert
 
 Der LSN hat Forderungen zur Schwimmausbildung 
	formuliert, die heute an Kultusminister Tonne herangeführt wurden. Dabei 
	geht es um nichts Geringeres als den Erhalt der Schwimmfähigkeit unserer 
	Gesellschaft.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  
 (mo)
 | 
    
    | Dienstag, 6. April 2021 
 Die Europameisterschaften Schwimmen der Masters in Budapest (22. Mai - 
	6. Juni 2021)    
      finden aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit  der Pandemie 
	Covid-19  Sars-CoV-2 nicht statt.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  
 (mo)
 | 
    
    | Montag, 5. April 2021 
 Die für das Wochenende 5./6. Juni 2021 geplanten Kreismeisterschaften kurze 
	Strecken  
      finden aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit  der Pandemie 
	Covid-19  Sars-CoV-2 nicht statt.
 Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen in den letzten Wochen in 
	Zusammenhang mit dem Corona-Stufenplan des Landes Niedersachsen vom 2.2.2021 
	ist mit einer Öffnung von Hallenbädern (Inzidenz pro 100000 Einwohner und 
	pro 7 Tage kleiner als 35) nicht zu rechnen. Auch eine Öffnung von 
	Freibädern (Inzidenz kleiner als 50) und damit eine erste 
	Trainingsmöglichkeit im Wasser ist derzeit nicht zu erwarten.
 
 (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 1. April 2021 
 Auf der Homepage des Kreissportbundes 
	  Emsland und des Innenministeriums des Landes Niedersachsen wird 
	  übereinstimmend berichtet, dass die Maximalfördersumme aus dem 
	  Corona-Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für Sportorganisationen 
	  verdoppelt wird.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des KSB Emsland |  
			  |  | Veröffentlichung des Inneministeriums des Landes Niedersachsen |  
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 31. März 2021 
 Das für Sonntag, 13. 
	  Juni 2021, geplante und schon um ein Jahr verschobene Jubiläumsschwimmfest 
	  "100 Jahre SV Sigiltra Sögel" findet aufgrund der Einschränkungen im 
	  Zusammenhang mit  der Pandemie Covid-19  Sars-CoV-2 nicht statt.
 
 (mo)
 | 
    
    | Montag, 29. März 2021 
 Weitere Verschiebung des Kreistages 
	  des Kreisschwimmverbandes Emsland
 
 Aufgrund der angespannten Pandemie-Lage soll der für den 26. Mai 2021 
	  geplante Kreistag erneut verschoben werden.
 Es ist zurzeit angedacht, den Kreistag am Mittwoch, 7. Juli 2021 
	  durchzuführen.
 Da aufgrund der Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Twist auch das 
	  Vereinsheim geschlossen ist, hat der SV Concordia Emsbüren angeboten, den 
	  Kreistag dort im Vereinsheim durchzuführen
 oder gegebenenfalls auch auf dem Außengelände, sofern die pandemische Lage 
	  dies erfordert.
 
 (mo)
 | 
    
    | Montag, 
	  15. März 2021 
 Auf der LSN-Homepage ist die folgende Veröffentlichung zur Thematik 
		"Hallenbäder sind keine 
	  Orte mit erhöhtem Risiko einer SARS-CoV-2 Ansteckung!"
 folgende 
		Stellungnahme des LSN-Präsidenten Wolfgang Hein abgedruckt:
 
 -----
 
		   Hallenbäder sind keine 
		  Orte mit erhöhtem Risiko einer SARS-CoV-2 Ansteckung!
		  ----
			  
				  Der LSN fordert eine Öffnung der 
				  Hallenbäder, zeitgleich mit Wiederaufnahme des 
				  Präsenzunterrichtes in den Schulen und Wiederöffnung der 
				  Kindertagesstätten. 
				  Wann die Hallenbäder wieder 
				  öffnen ist seit der Ministerpräsident*innenrunde am 03.03.2021 
				  genauso ungewiss wie zuvor.
				  Der Stufenplan lässt nur 
				  eine ungewisse Hoffnung auf Öffnung. Die Corona-Verordnung der 
				  Landesregierung  vom 
				  13.03.2021 lässt kaum Hoffnung auf Öffnung der Hallenbäder. 
				  Das Hallenbäder nicht geöffnet werden, kann sachlich nicht 
				  mehr begründet werden. Bereits im November hatte Präsident 
				  Wolfgang Hein gemeinsam mit Experten nachgewiesen, dass die 
				  Ansteckungsgefahr in Hallenbädern weitaus geringer ist als 
				  bisher angenommen. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen 
				  hat nun in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Rietschel-Institut 
				  weiter Erkenntnisse veröffentlicht.  Weitere Informationen anderer 
				  Hochschulen wurden aktuell in der Swim&More 03/2021 
				  veröffentlicht.  Es bleibt die Erkenntnis, es sind 
				  nicht die Folgen der Pandemie, die eine Öffnung der 
				  Hallenbäder verhindert.  Der LSN fordert eine Gleichstellung 
				  der Öffnung von Hallenbädern mit der Wiederaufnahme des 
				  Schulunterrichtes an Grundschulen sowie der Öffnung von 
				  Kindertagesstätten. Anders ist eine Schwemme von 
				  Nichtschwimmern nicht mehr zu verhindern! 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  
			  |  | Dissertation 
			  Hermann-Rietschel-Institut auf "baederportal.com" |  
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 10. März 2021 
 Aufgrund der 
	  Beschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 findet 
	  das Jubiläumsschwimmfest der SG Freren am 26. Juni 2021 nicht statt.
 
 (mo)
 | 
    
		| Freitag, 5. März 2021 
 Auf der DSV-Homepage ist  
			zu den Corona-Beschlüssen vom 3. März 2021 
			folgende Stellungnahme des DSV-Präsidenten Marco Troll abgedruckt:
 
 -----
 "Schwimmhallen müssten wie Schulen 
		behandelt werden"
			-----
				Nach dem Corona-Gipfel von Bundeskanzlerin und den 
				Ministerpräsident*innen der Länder wird der Lockdown nach 
				Beschluss vom Mittwoch bis 28. März verlängert, erstmals wurden 
				nun aber einzelne Öffnungsschritte für den Sport genannt. „Wie 
				viele Menschen freue ich mich, dass es nun endlich einen 
				konkreten Plan gibt, an dem man sich orientieren kann. Ich bin 
				jedoch mehr als enttäuscht, dass für unseren Wassersport nicht 
				mehr zugelassen wird. Wir stehen seit langem bereit, 
				verantwortungsvoll ein Teil der Lösung zu werden, aber man gibt 
				uns nicht die Chance dazu. In Hinblick auf die Schwimmausbildung 
				unserer Kinder finde ich das geradezu verantwortungslos.“, sagt Marco 
				Troll, Präsident des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. 
				(DSV).  Die beschlossenen Lockerungsschritte für den Sport sehen wie 
				folgt aus: Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz von unter 50 
				Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist ab 08. März 
				kontaktfreier Sport von maximal zehn Menschen an der frischen 
				Luft zugelassen - bei Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings 
				nur fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten. Im Altersbereich 
				unter 14 Jahren sind Gruppengrößen bis zu 20 erlaubt. Laut den 
				Angaben des RKI wäre ersteres aktuell nur in Rheinland-Pfalz 
				möglich, zweiteres in allen anderen Bundesländern außer 
				Thüringen.  Für den hiesigen Schwimmsport zielführender würde aber wohl 
				erst die nächste Stufe: Ab 22. März wäre dann bei einer 
				7-Tage-Inzidenz, die sich 14 Tage lang nicht verschlechtert hat 
				und stabil unter 50 Neuinfektionen liegt, dann wieder 
				kontaktfreier Sport drinnen und sogar Kontaktsport draußen 
				erlaubt. Bei einer Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen 
				bei mehr als 50 oder stabil/sinkend unter 100 Neuinfektionen 
				wäre ein tagesaktueller Covid-19-Test nötig, wenn sich mehrere 
				Haushalte zum kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport 
				draußen treffen wollen. Das könnte bei günstigem Pandemieverlauf 
				also das erste Szenario für die Öffnung von Schwimmhallen 
				werden.  Frühestens ab 05. April ist dann auch Kontaktsport (z.B. 
				Wasserball) drinnen erlaubt, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz 14 
				Tage lang nicht verschlechtert hat und die Inzidenz stabil unter 
				50 Neuinfektionen liegt. Liegt die Inzidenz an drei aufeinander 
				folgenden Tagen bei mehr als 50 oder gibt es eine 
				stabile/sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen, wäre 
				kontaktfreier Sport dann auch drinnen erlaubt und Kontaktsport 
				draußen ohne Testzwang.
 Frühere Öffnung der Freibäder gefordert„Natürlich hängt viel vom weiteren Pandemieverlauf und der 
				Ausbreitung der Mutanten ab. Und es ist zweifellos auch richtig, 
				bei den Öffnungen schrittweise vorzugehen und vorsichtig zu 
				bleiben“, sagt Troll. „Warum Blumenmärkte aber vor Schwimmhallen 
				öffnen dürfen, erschließt sich mir absolut nicht. Meiner Meinung 
				nach müssten Schwimmhallen wie Schulen behandelt werden und 
				unter Einhaltung von Hygienekonzepten sofort geöffnet werden. 
				Schon vor dem letzten Gipfeltreffen haben wir von Seiten der 
				Politik ein Bekenntnis zum Kulturgut Schwimmen gefordert, die 
				Unterstützung von Vereinen und vor allem das Vertrauen in den 
				organisierten Sport. Die jetzigen Öffnungsschritte spiegeln 
				meiner Meinung nach keinen dieser Punkte wider. Und anders als 
				im Einzelhandel geht es bei uns nicht um Umsatz, sondern um 
				Leben und Gesundheit“, so Troll.
 Nicht nur für die Schwimmausbildung der Kleinsten, auch für 
				den Re-Start des Vereins- und Breitensports wünscht sich Troll 
				mehr Rückendeckung durch die Regierung. „Es braucht endlich ein 
				klares Bekenntnis zum Kulturgut Schwimmen auf allen politischen 
				Ebenen. Auch wenn Kommunen jetzt wegen Corona unter erheblichen 
				Steuerausfällen leiden, darf es deswegen nicht zu Sparmaßnahmen 
				beim Bäderbetrieb kommen. Im Gegenteil, ich würde mir wünschen, 
				dass die Verantwortlichen sich sogar ganz bewusst für eine 
				vorzeitige Öffnung im April und im Herbst dann auch eine spätere 
				Schließung ihrer Freibäder entscheiden. Und für eine maximale 
				Verlängerung der Nutzungszeiten in den Hallen, sobald diese 
				wieder öffnen dürfen. Sonst können wir den durch Corona 
				entstandenen Ausbildungsstau nicht aufarbeiten“, sagte Troll. 
				Auch sonst müsse man epidemiologisch vertretbare Lösungen viel 
				konsequenter nutzen. Troll: „Die Menschen brauchen nach ihren 
				Sport und die Bewegung einfach, körperlich und seelisch.“ Und 
				zwar auch, wenn die Infektionszahlen - wie von einigen 
				Expert*innen bereits berechnet - wieder steigen sollten. 
 
		  
			  |  | Öffnungsschritte als Grafik |  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  
 (mo)
 | 
    
		| Dienstag, 9. Februar 2021 
 Auf der LSN-Homepage ist die folgende Veröffentlichung zur Thematik 
		"Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Schwimmsport" folgende 
		Stellungnahme des LSN-Präsidenten Wolfgang Hein abgedruckt:
 
 -----
 
			 LSN Präsident 
			fordert eindeutige Perspektiven für den Schwimmsport-----
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  
 (mo)
 | 
    
		| 
			Dienstag, 9. Februar 2021
 Auf der DSV-Homepage ist die folgende Veröffentlichung 
			zur Thematik "Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Schwimmsport" 
			folgende Stellungnahme des DSV-Präsidenten Marco Troll abgedruckt:
 
 -----
 „Es geht längst nicht mehr nur noch um 
		eine verlorene Generation“
			-----
				Hat der Lockdown endlich ein Ende oder wird wieder 
				verlängert? In der Woche vor dem nächsten Corona-Gipfel wendete 
				sich DSV-Präsident Marco Troll mit einem Brief 
				und dringendem Appell im Namen des Deutschen Schwimm-Verbandes 
				e.V. (DSV) an die Bundesregierung. Im Interview erzählt der 
				Freiburger mehr zu seinen Beweggründen, den Problemen an der 
				Basis und der Hoffnung auf mehr Vertrauen. 
 Die Bundeskanzlerin verhandelt mit den 
				Regierungschef*innen der Länder am Mittwoch über den Fortgang 
				des Lockdowns. Mit welchen Hoffnungen und Erwartungen verfolgen 
				Sie das als DSV-Präsident und damit Interessenvertreter von fast 
				600.000 Mitgliedern? Marco Troll: Kurzfristig 
				freue ich mich natürlich, dass der Lockdown endlich die erhoffte 
				Wirkung zeigt und der Inzidenzwert zuletzt deutlich gesunken 
				ist. Und ich hoffe, dass sich dies auch in den Maßnahmen 
				widerspiegeln wird. Was mir jedoch insbesondere als 
				DSV-Präsident aktuell große Sorgen bereitet, sind die 
				langfristigen Auswirkungen der Pandemie für unseren Sport und 
				die Gesellschaft. Genau deshalb habe ich mich in der letzten 
				Woche mit einem Brief an die Bundeskanzlerin und die 
				Regierungschef*innen der Länder gewandt. In der aktuellen 
				Situation reicht es nicht mehr, nur nach Sichtweite zu steuern. 
				Es müssen schon jetzt Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die 
				uns davor bewahren, langfristig vor Problemen zu stehen, die wir 
				nicht mehr lösen können.
 
 Von vielen Seiten wird bereits von der Angst vor der 
				„verloren Corona-Generation“ gesprochen – im Schwimmen bezieht 
				sich das unter anderem auf die Kinder, die 2020 nicht schwimmen 
				lernen konnten. Was genau fordern Sie dazu in Ihrem Brief?Marco Troll: Das Problem ist, dass selbst diese 
				Einschätzung noch zu kurzfristig gegriffen ist. Wir steuern auf 
				eine Situation zu, in der wir nicht nur einen Jahrgang 
				verlieren, der im letzten Jahr aufgrund des Lockdowns nicht 
				schwimmen lernen konnte, sondern auf die Tatsache, dass 
				Generationen von Kindern in Deutschland überhaupt keine Chance 
				mehr haben, Schwimmen zu lernen und den Lebensraum Wasser ohne 
				Gefahr für Leib und Leben zu nutzen – weder jetzt noch 
				zukünftig. Wasserfläche war schon immer knapp, doch durch die 
				pandemiebedingten Sparmaßnahmen der Kommunen werden Schwimmbäder 
				nun oftmals langfristig geschlossen, denn Schwimmbäder kosten 
				Geld. Diese Entwicklung muss unter allen Umständen gestoppt 
				werden. Schwimmbäder sind eine Investition in die Sicherheit und 
				Gesundheit der Bevölkerung, sie müssen also eher wie Schulen 
				betrachtet werden. In unserem Brief stellen wir daher drei 
				konkrete Forderungen – ein grundsätzliches Bekenntnis der 
				Bundesregierung zum Kulturgut Schwimmen, die besondere Förderung 
				des organisierten Vereinssports in Pandemiezeiten und das 
				Vertrauen in den organisierten Schwimmsport als Teil der 
				Problemlösung in Zeiten der Pandemiebekämpfung.
 
 Nach einer langen Zeit sehnen sich die Menschen immer 
				mehr nach einem Ende der Beschränkungen, die DSV-Mitglieder 
				wollen endlich wieder in die Schwimmhallen. Die Unsicherheit 
				über Verbreitung und Auswirkung neuen Virus-Mutationen könnte 
				aber zu anhaltender Zurückhaltung in Sachen Lockerung führen. 
				Haben Sie davor Angst?Marco Troll: Nach 
				fast einem ganzen Jahr in der Pandemie haben die Menschen kaum 
				noch Kraft. Wir wissen, dass die Bevölkerung den Sport braucht – 
				für den Körper, aber auch für die Seele. Die Virus-Mutationen 
				sollten natürlich absolut ernst genommen werden. Das Letzte, was 
				wir jetzt brauchen, ist ein ständiger Kreislauf von Öffnungen 
				und Lockdown. Wir sind der Meinung, dass insbesondere der 
				organisierte Vereinssport ein wichtiger Helfer in der 
				Pandemiebekämpfung sein kann. Wir haben funktionierende 
				Hygienekonzepte, und selbst wenn es zu einem Ausbruch kommen 
				sollte, dann können die Kontaktketten innerhalb des Vereins viel 
				besser nachverfolgt werden als zum Beispiel im privaten Raum. 
				Dazu kommt, dass Chlor das Virus nachweislich abtötet. Wir 
				hoffen, dass die Regierung hier ebenfalls erkennt, welchen 
				Beitrag wir leisten können und dem Vereinssport das 
				entsprechende Vertrauen entgegenbringt.
 
 Wie groß ist denn der Druck an der Basis? Marco Troll: Wir bekommen fast täglich 
				Hilferufe aus unseren Vereinen. Die Schwimmhallen schließen, 
				Mitglieder brechen weg und damit fehlen die so wichtigen 
				Einnahmen. Gemeinsam mit unseren Landesverbänden verschaffen wir 
				uns gerade einen umfassenden Überblick, in welchem Ausmaß die 
				Pandemie bereits zu Mitgliederschwund geführt hat. In Berlin 
				sehen wir zum Beispiel schon jetzt knapp 13 Prozent weniger 
				Mitglieder im Vergleich zu 2019 – und das betrifft vor allem 
				Kinder. Auch im Bereich der Wettkampflizenzen müssen wir hohe 
				Verluste ertragen. Der DSV konnte 2020 nur knapp 40 Prozent 
				seiner geplanten Wettkämpfe durchführen. Ohne das Angebot von 
				Wettkämpfen werden natürlich auch weniger Lizenzen erworben. All 
				das wirkt sich negativ auf den Haushalt aus, und das bei immens 
				steigenden Kosten für aufwendige Hygienekonzepte und Bubbles vor 
				allem für die Olympia-Vorbereitung. Ganz Sportdeutschland kämpft 
				gerade ums Überleben.
 
 Wie sollte es ihrer Meinung nach weitergehen?Marco Troll: Das Thema Eigenverantwortung ist 
				und bleibt essenziell. Als Gesellschaft müssen wir uns noch 
				einmal zusammenraufen und weiterkämpfen. Für unsere Mitglieder 
				wünschen wir uns ein starkes Zeichen durch die Regierung. Das 
				Bekenntnis zur enormen Relevanz unseres Sports und unserer 
				Mitglieder. Es müssen jetzt kreative Lösungen gefunden werden, 
				die die Sicherheit der Menschen gewährleisten und gleichzeitig 
				eine Öffnung des Vereinssports ermöglichen. Es gibt bereits 
				verschiedene Ansätze, von frühzeitiger Öffnung der Freibäder bis 
				hin zu steuerlichen Erleichterungen für Vereine. Als 
				Spitzenverband stehen wir der Regierung hier gern jederzeit 
				beratend zur Seite, um gemeinsam Lösungen zu finden.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  (mo)
 
 | 
    
		| Dienstag, 2. Februar 2021 
 Auf der Homepage des Kreissportbundes ist der folgende 
		Beitrag zu lesen.
 
 -----
 
			
				
					 Bundesfinanzministerium verlängert 
					steuerliche Erleichterungen bis 31. 12. 2021Das Bundesfinanzministerium hat 
					die in 2020 beschlossenen steuerlichen Erleichterungen 
					infolge der Corona-Pandemie auch für Sportvereine bis zum 
					31. Dezember 2021 verlängert.  
			-----
				
					Dies betrifft u.a. die 
					Rückerstattung oder den Verzicht auf Mitgliedsbeiträge für 
					die Jahre 2020 und 2021. In den FAQ’s zum Steuerrecht vom 
					28. Dezember 2020 heißt es: „Wenn die aktuellen 
					Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung 
					von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in 
					Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser 
					Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine 
					solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise 
					bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für 
					den Status der Gemeinnützigkeit.“  Mehr 
					Informationen im Kapitel X „Maßnahmen im 
					Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches 
					Engagement in der Corona-Krise“ unter Punkt 12 
					(siehe Link unten) 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland |  
			  |  | Veröffentlichung des Bundesministeriums für Finazen (Seite 31) |  
 (mo)
 | 
	
		| Dienstag, 2. Februar 2021 
 Auf der 
		Homepage des Kreissportbundes Emsland ist der folgende Beitrag zu lesen:
 
 -----
 
			
				
					 LSB: Verlängerung DOSB-Lizenzen 
					bis 31. Dezember 2021Der Vorstand des LandesSportBundes 
					(LSB) Niedersachsen hat auf seiner 126. Sitzung beschlossen, 
					seine DOSB-Lizenzen ÜL-C Breitensport, ÜL-B „Sport in der 
					Prävention“ und Vereinsmanager C, die bis zum 31. Dezember 
					2021 ungültig werden, gemäß den Vorgaben des DOSB pauschal 
					und automatisiert zu verlängern.  
			-----
				
					Die ÜL werden per Mail informiert. 
					Die bislang besuchten Fortbildungen werden zur nächsten 
					Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Die 
					Landesfachverbände regeln den Umgang mit ihren 
					Lizenzverlängerungen in eigener Verantwortung. 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland |  
 (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 28. Januar 2021 
 Das Land Niedersachsen plant einen Lockerungsplan bei sinkenden 
	  Inzidenzwerten pro 100000 Einwohnern und 7 Tagen in einer Abstufung mit 6 
	  Stufen.
 Dies geht aus einer Veröffentlichung in der Neuen Osnabrücker 
	  Zeitung vom 28.1.2021 hervor.
 
 
 
		  
			  | Stufe | 7-Tage-Inzidenz | Schulen | Schwimmbäder | Einzelhandel | Gastronomie | Beherbergungsbetriebe |  
			  | 1 | < 10 | Szenario A | offen mit 
			  Personenbegrenzung | Hygienekonzept | offen, Saalbetrieb max. 250 Pers.
 | offen mit Hygienekonzept |  
			  | 2 | < 25 | Szenario A | offen mit 
			  Hygienekonzept | Hygienekonzept + Begrenzung 
			  Personenzahl
 | offen, Saalbetrieb max. 100 Pers.
 | offen mit Hygienekonzept |  
			  | 3 | < 50 R-Wert < 0,8 | Szenario A Masken ab Klasse 5
 | nur Freibäder mit 
			  Hygienekonzept, keine Duschen und Umkleiden
 | Hygienekonzept + Begrenzung 
			  Personenzahl
 | offen, kein 
			  Saalbetrieb, Sperrstunde ab 23.00 Uhr
 | offen mit Hygienekonzept |  
			  | < 50 | Szenario A Masken ab Klasse 5
 | nur Freibäder mit 
			  Hygienekonzept, keine Duschen und Umkleiden
 | Hygienekonzept + Begrenzung 
			  Personenzahl
 | geschlossen, nur außer-Haus-Verkauf
 | offen mit Hygienekonzept |  
			  | 4 | < 100 | Szenario B | geschlossen | Hygienekonzept + Begrenzung 
			  Personenzahl
 | geschlossen, nur außer-Haus-Verkauf
 | geschlossen |  
			  | 5 | < 200 | Szenario B Grundschule Szenario C 
			  andere Schulen
 | geschlossen | Hygienekonzept + Begrenzung 
			  Personenzahl
 | geschlossen, nur außer-Haus-Verkauf
 | geschlossen |  
			  | 6 | 200 
			  und mehr | Szenario C | geschlossen | Hygienekonzept + Begrenzung 
			  Personenzahl
 | geschlossen, nur außer-Haus-Verkauf
 | geschlossen |  Demnach ist es bis zur Öffnung der Hallenbäder noch ein sehr weiter 
	  Weg. Für Freibäder ist es ja auch noch zu kalt.
 
 Beschlossen ist 
	  dieser Plan allerdings noch nicht.
 Klar ist auch noch nicht, ob die 
	  Handhabung nach dem 7-Tage-Inzidenzwert des Landes erfolgen soll oder in 
	  jedem Kreis nach dem dortigen 7-Tage-Inzidenzwert.
 
 (mo)
 | 
    
    | Samstag, 23. Januar 2021 
 Der Norddeutsche Schwimmverband teilt mit, dass die für den Monat Mai 
	  geplanten Norddeutschen Meisterschaften und Norddeutschen 
	  Mehrkampfmeisterschaften nicht stattfinden.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des Norddeutschen 
			  Schwimmverbandes |  (mo)
 | 
    
    | Samstag, 15. Januar 2021 
	  Wegen Corona: Hälfte aller Sportvereine fürchtet 
	  "existenzbedrohende Lage"Auf der Seite swimsportnews.de ist unter dem vorstehenden Titel ein 
	  Artikel zu den Folgen der Corona-Pandemie zu lesen.
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf "swimsportnews.de" |  (mo)
 | 
    
    | Samstag, 15. Januar 2021 
 Kein CIJ-Euro-Meet 2021Der 
	  Luxemburgische Schwimmverband hat das für den 19.-21. März 2021 
	  vorgesehene CIJ-Euro-Meet nun endgültig abgesagt.Dies wird auf den 
	  Websites "swimsportnews.de" und "swim.de" übereinstimmend mitgeteilt.
 Die nächste Austragung soll im 
	  Januar 2022 stattfinden.
 An diesem hochkarätigen Schwimmfest haben in 
	  der Vergangenheit auch häufig emsländische Vereine teilgenommen.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf "swimsportnews.de" |  
			  |  | Veröffentlichung auf "swim.de" |  (mo)
 | 
    
    | Samstag, 9. Januar 2021 
 Auf der LSN-Homepage ist nachstehender Artikel verbunden mit einem 
	  Audio-Link auf der LSN-Homepage zu lesen:
 
 -----
 
		   Auswirkungen des 
		  erneuten Lockdowns auf den niedersächsischen Schwimmsport
		  
			  
				  Auch im neuen Jahr 2021 hat uns 
				  Wassersportlern die Corona-Pandemie und der damit verbundene 
				  Lockdown „das Wasser aus den Becken“ gelassen.  
				  Der Radiosender NDR 1 Niedersachsen, 
				  hat dies erneut zum Anlass genommen, um unter anderem mit 
				  unserem LSN-Präsidenten Wolfgang Hein über die aktuelle 
				  Situation und die darausmöglicherweise resultierenden 
				  Konsequenzen zu sprechen.  Weitere geladene Gäste waren der 
				  LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe und der 
				  HVN-Geschäftsführer Markus Ernst.  In dem Gespräch konnte eindringlich 
				  darauf aufmerksam gemacht werden, dass speziell unsere 
				  LSN-Mitglieder davon abhängig sind, dass Kommunen oder private 
				  Betreiber ihre Schwimmbäder wieder öffnen, da die meisten 
				  Vereine keine eigenen Trainingsflächen betreiben.  Dies hat extreme Auswirkungen auf die 
				  ohnehin schon problematische Nichtschwimmersituation. Für die 
				  Zukunft bedeutet dies zwangsläufig auch für den LSN und seine 
				  Vereine, verstärkt ein Augenmerk auf die 
				  Nichtschwimmerausbildung zu legen.  Den ganzen Talk gibt es hier auf den 
				  Seiten des NDR zum Anhören und herunterladen:  ----- 
		  
			  |  |  | Veröffentlichung LSN-Homepage (Link) |  
			  |  |  | Audio-Podcast 
			  beim NDR (Sendung auf NDR 1-Niedersachsen vom 17.12.2020)
	  		(Link) |  
 (mo)
 | 
    
    | Freitag, 8. Januar 2021 
 Der für den 17. 
	  Januar 2021 vorgesehene Kampfrichterlehrgang (Ausbildung und Fortbildung) 
	  findet an diesem Termin aufgrund des weiter bestehenden Lockdowns nicht 
	  statt.
 Nach 
	  Beendigung der bestehenden Kontaktbeschränkungen soll der Lehrgang neu 
	  terminiert werden.
 
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 6. Januar 2021 
 Die Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren haben bekannt gegeben, dass das 
	  Ems-Bad in Emsbüren auf jeden Fall bis zum 28. Februar 2021 geschlossen 
	  bleibt.
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung Lingener Tagesport |  (mo)
 | 
    
    | Samstag, 12. Dezember 2020 
 Die Kreismeisterschaften kurze Strecken, die für das Wochenende 
	  27./28. Februar 2021 geplant waren, werden aufgrund der Entwicklungen im 
	  Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 zu diesem Zeitpunkt 
	  nicht durchgeführt. Es wird eine Verlegung in den Zeitraum Mai/Juni 2021 
	  avisiert. Ein genauer Termin kann zur Zeit noch nicht benannt werden.
 
 (mo)
 | 
    
    | Montag, 30.11.2020 
 KSB-Präsident Koop appelliert an 
	  Vereinstreue in Corona-Zeiten
 
 Anbei die 
	  Veröffentlichung des KSB-Präsidenten Michael Koop auf der Homepage des 
	  Kreissportbundes Emsland.
 
 -----
 
		  
			  
				   „Wenn ich drei Wünsche frei hätte…“ 
		  -----
			  
				  Einen 
				  flammenden Appell an die Mitglieder aller emsländischen 
				  Sportvereine richtete jetzt der Präsident des Kreissportbundes 
				  an die über 115.000 Mitglieder der hiesigen Vereine.„Halten Sie gemeinsam mit uns 
				  durch. Bleiben Sie sportlich und vor allem, bleiben Sie 
				  gesund.“ – diese drei Wünsche in vorweihnachtlichen 
				  Corona-Zeiten sind es, die Michael Koop gerne auf dem 
				  Gabentisch des Kreissportbundes liegen sähe.
 Gerade in der aktuell schwierigen 
				  Zeit, zeige sich, was den Emsländer ausmache, so Koop. „Immer 
				  wenn es darauf ankommt, dann stehen die emsländische 
				  Sportgemeinschaft und ihre Mitglieder solidarisch zueinander“, 
				  betonte der KSB-Präsident und appellierte an den Zusammenhalt 
				  der Vereinsgetreuen.
 „Lassen Sie uns gemeinsam ein 
				  Zeichen setzen für unsere eigene Zukunft“, forderte Koop und 
				  machte auch gleich deutlich, warum dieses so sei.
 Der Sport im Verein ist 
				  gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er verbindet 
				  Generationen und Kulturen, gibt Halt, Motivation und 
				  vermittelt wichtige Werte in der Gesellschaft.
 Zudem böten Sportvereine mehr als 
				  eine Leistung gegen Bezahlung. In ihnen gäbe es zeitgemäßen 
				  Sport von qualifizierten und lizenzierten Übungsleitern und 
				  Betreuern, die oftmals einen Großteil ihrer Freizeit 
				  investierten, Kindern und Jugendlichen neben der Freude am 
				  Spiel und der Bewegung auch wichtige Charaktereigenschaften 
				  beizubringen, die sie später zu verantwortungsbewussten 
				  Menschen in unserer Gesellschaft heranreifen lassen. Die 
				  Jüngsten lernten in den Vereinen Werte wie Fairness, 
				  Integration und soziales Verantwortungsbewusstsein. Sie 
				  erführen, wie Lebensfreude die eigene Persönlichkeit stärken 
				  könne.
 Nur in Sportangeboten in den 
				  Vereinen haben junge Menschen die Gelegenheit, den oft schon 
				  jetzt vorhandenen zu hohen Medienkonsum während der 
				  Corona-Zeit zu unterbrechen und die Zeit stattdessen sinnvoll 
				  zu nutzen. Die meisten Eltern wüssten das auch.
 In diesem Sinne wünsche er sich, 
				  dass alle Emsländerinnen und Emsländer als gelebtes Zeichen 
				  der Solidarität mit einem geringen Beitrag Sportvereine 
				  zusätzlich durch eine Mitgliedschaft oder Spende unterstützen.
 Hier bedankte sich Michael Koop ganz besonders bei den vielen 
				  Sponsoren vor Ort, die zwar teilweise selbst finanzielle 
				  Engpässe zu überwinden hätten, aber gerade jetzt mit ihrer 
				  regelmäßigen Unterstützung zeigten, wie wichtig ihnen die 
				  Sportvereine seien.
 
 
		  
			  |  | Artikel auf 
			  der KSB-Homepage |  (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 26. Novermber 2020 
 Heute hat der Deutsche Schwimmverband offiziell die Absage des 
	  Deutschen Mannschaftswettbewerbes (DMS) 2021 bekanntgegeben.
 Die 
	  Länderfachkonferenz Schwimmen hatte am vorletzten Wochenende ebenfalls 
	  beschlossen, auf den Landes-und Bezirksebenen den DMS 2021 nicht 
	  durchzuführen.
 Somit wird es also im kommenden Jahr 2021 keinen DMS 
	  geben.
 
 
		  
			  |  | Bekanntmachung des DSV |  
			  |  | Bekanntmachung des LSN |  (mo)
 | 
    
    | Dienstag, 24. November 2020 
 Die Landesregierung des Landes Niedersachsen teilte heute mit, dass 
	  der Beginn der Weihnachtsferien auf den 21.12.2020 vorgezogen wird.
 Demnach ist der 18.12.2020 der letzte Unterrichtstag vor den 
	  Weihnachtsferien.
 Ob eine weitergehende Regelung mit einem noch 
	  früheren Ferienbeginn morgen von der Ministerpräsidentenrunde zusammen mit 
	  der Bundeskanzlerin erwogen wird, ist noch offen.
 
 (mo)
 | 
    
    | Montag, 16. November 2020 
 Auf der Homepage des Deutschen Schwimm-Verbandes ist ein Interview mit 
	  dem DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen zu lesen.
 
 Hier 
	  der Wortlaut
 
 -----
 
		  -----
			  
				  
					  „Wir dürfen uns nicht entmutigen 
					  lassen“Leistungssportdirektor Thomas 
					  Kurschilgen (60) über Folgen der Pandemie, Kritik und den 
					  Führungswechsel im DSV.  Aktuell befindet sich 
					  ganz Deutschland wieder im Lockdown. Was bedeutet das für 
					  den Schwimmsport, Herr Kurschilgen?  Die Sorge um den Sport in seiner 
					  Gesamtheit ist groß, das hören wir überall im Land. Zwar 
					  ist es dem Leistungssport gelungen, dass die 
					  Kaderathlet*innen an den Bundesstützpunkten und auch 
					  Landesstützpunkten Zugang zu Trainingsstätten haben, doch 
					  an der Basis gibt es gerade wenig Lichtblicke. Trotz 
					  umfangreicher Hygienekonzepte gibt es starke 
					  Einschränkungen bis hin zum Erliegen des Sportbetriebs und 
					  der Schwimmausbildung. Dies führt verständlicherweise zu 
					  Missmut und Verdrossenheit.  Sehen Sie Spielraum für 
					  die kurzfristige Wiedereröffnung von Schwimmhallen?
					   Den Vereinen sollten 
					  Möglichkeiten für ein Sportangebot unterbreitet werden, 
					  sobald das medizinisch vertretbar ist. Es erscheint mir 
					  wichtig, dass der DOSB und die Landessportbünde 
					  schnellstens mit den Verantwortlichen in den Ländern über 
					  sinnvolle Zugangsmöglichkeiten zu den Sportstätten 
					  sprechen.  Und wie sehen die 
					  Möglichkeiten im Leistungssport aus?  Mit größtmöglicher Besonnenheit 
					  navigieren wir seit Beginn durch die Coronavirus-Krise, 
					  das werden wir so fortführen. Mit ständig neuer 
					  Nutzen-Risiko-Abwägung und sorgfältiger Abstimmung, was in 
					  dieser schwierigen Zeit noch zu verantworten ist und wo 
					  wir unliebsame, weil harte Einschnitte vornehmen müssen. 
					  Mir ist klar, dass es bei allen Beteiligten – und 
					  insbesondere bei den Athlet*innen - eines hohen Maßes an 
					  Verständnis und Flexibilität bedarf. Unsere Wettkämpfe und 
					  Meisterschaften mussten wir ab Oktober trotz angepasster 
					  Planungen und erneuter Vorbereitungen ausnahmslos absagen. 
					  Trotz hervorragender Hygienekonzepte, wie uns von den 
					  örtlichen Behörden mehrfach bestätigt wurde. Das ist schon 
					  sehr bitter, dass wir im März die Meisterschaften zunächst 
					  verschoben haben und nun im zweiten Anlauf im letzten 
					  Quartal wiederum nicht zum Zuge kommen.  Was bedeutet das 
					  eigentlich für die Olympia-Qualifikation?  Hier müssen wir die olympischen 
					  Disziplinen differenziert betrachten. Im 
					  Freiwasserschwimmen haben unsere Aktiven bereits ihre 
					  persönlichen Quotenplätze für Tokio erreicht. Sie können 
					  zumindest zielorientiert trainieren. Ob die Weltcups im 
					  ersten Quartal des Jahres stattfinden können, wird sich 
					  zeigen, notwendige Trainingslagermaßnahmen in der Höhe 
					  oder auf Nullniveau konnten teilweise mit hohem 
					  logistischen Aufwand umgesetzt werden. Im Wasserball wird 
					  nach jetzigem Stand das Olympiaqualifikationsturnier in 
					  Rotterdam von der FINA im Februar des nächsten Jahres 
					  stattfinden. Daher werden unter strengen Hygieneauflagen 
					  dezidiert abgestimmte Maßnahmen für unsere Olympiakader im 
					  Wasserball in der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf 
					  unter strengen Quarantäneregelungen, speziellen 
					  Hygienekonzepten und Testungen stattfinden. Wir 
					  organisieren und finanzieren alles Erforderliche, damit 
					  Hagen Stamm mit seinem Team die 
					  Wasserball-Nationalmannschaft bestmöglich auf eine 
					  erfolgreiche Qualifikation zu den Olympischen Spielen 
					  vorbereiten kann. Im Wasserspringen ist die Qualifikation 
					  mittlerweile für April 2021 angesetzt. Unsere 
					  Olympiakaderathlet*innen kommen in diesem Jahr mit 
					  Chefbundestrainer Lutz Buschkow noch zu zwei 
					  Nationalmannschaftsmaßnahmen in Rostock und Dresden 
					  zusammen. Und für die Synchronschwimmerinnen organisieren 
					  wir in regelmäßigen Abständen in Kienbaum die 
					  erforderlichen Lehrgänge.  Und was ist mit dem 
					  Beckenschwimmen?  Hier gestaltet sich die Situation 
					  schwieriger, nicht nur wegen der insgesamt ja viel 
					  größeren Anzahl von Kaderathlet*innen, die sich in den 
					  Staffeln und Einzeldisziplinen qualifizieren können. Die 
					  dynamische Entwicklung der Pandemie schränkt uns in vielen 
					  spezifischen Aufgabenstellungen immens ein und stellt 
					  unser Teammanagement wöchentlich vor neue 
					  Herausforderungen. Bereits geplante Maßnahmen mussten hier 
					  öfter als anderswo kurzfristig abgesagt und neu disponiert 
					  werden. Zeiträume verschieben sich und stellen an die 
					  Trainingsmethodik große Herausforderungen. Wir werden uns 
					  daran gewöhnen müssen, viel an unseren Bundesstützpunkten 
					  zu arbeiten. Und dass wir uns im kommenden Jahr - wenn 
					  überhaupt - vordringlich in ausgewählten Ländern in Europa 
					  bewegen müssen. Ich habe Respekt vor jeder und jedem 
					  Aktiven, der sich dieser Situation konstruktiv und 
					  zielführend stellt.  Was heißt das genau für 
					  die Olympia-Qualifikation im Schwimmen?  Aktuell sind wir noch in 
					  intensiven Überlegungen, eine Wettkampfmöglichkeit im 
					  Dezember in der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf 
					  anzubieten. Juristische, medizinische, organisatorische, 
					  sportfachliche Fragestellungen müssen geklärt werden und 
					  Abstimmungen mit der FINA sowie eine Einordnung in die 
					  aktuelle Gesamtsituation erfolgen, damit wir in der 
					  kommenden Woche zu einer Entscheidung in der Taskforce 
					  kommen. Nach jetziger Lage sind im April 2021 drei 
					  Wettkampfmöglichkeiten für die Qualifikation zu den 
					  Olympischen Spielen in Tokio vorgesehen. Wir sind in den 
					  letzten Abstimmungsprozessen mit dem DOSB und wollen 
					  Athlet*innen, die unter den alten Bedingungen die 
					  Qualifikation bereits erreicht haben, vorrangig zur 
					  Nominierung vorschlagen.  Gibt es in diesen Tagen 
					  überhaupt noch Chancen auf Erfolgsmeldungen?  Es ist und bleibt unser 
					  vordringliches Anliegen, die Athlet*innen in dieser 
					  Situation bestmöglich zu unterstützen und vorzubereiten. 
					  Die Kaderkontingente konnten wir für 2021 in den 
					  olympischen Sportarten nach intensiven Abstimmungen mit 
					  dem DOSB nochmals erweitern, ebenso die Kontingente in der 
					  Spitzensportförderung der Bundeswehr Auch die Sporthilfe 
					  ist unseren Überlegungen gefolgt und hat die Förderung für 
					  den DSV erweitert. In der Individualförderung sind es 
					  somit über 2 Mio. Euro für unsere Kaderathlet*innen. 
					  Insgesamt stehen uns für die Steuerung und Förderung der 
					  Nationalmannschaften nach vielen Verhandlungen mit dem BMI 
					  über 4 Mio. Euro zur Verfügung; mehr als in 2019 und auch 
					  mehr als in 2020. Im Leistungssportpersonal konnten wir 
					  seit 2019 zwölf zusätzliche Vollzeitstellen 
					  implementieren. Derzeit umfasst das Volumen der 
					  Bundesförderung für das Leistungssportpersonal einen 
					  Betrag von jährlich rund 2,5 Mio. Sie weist damit den 
					  höchsten Stand in der Historie des DSV auf. Diese 
					  Rahmenbedingungen sollten uns durchaus positiv stimmen, 
					  trotz dieser schwierigen Phase. Wir dürfen uns nicht 
					  entmutigen lassen.  Die damalige Präsidentin 
					  Gabi Dörries hatte Sie im September 2018 zum Direktor 
					  Leistungssport berufen. Wie blicken Sie auf das bislang 
					  Erreichte zurück?  Der Vorstand hat mit Weitblick 
					  dem Leistungssport erhebliche Kompetenzen eingeräumt. 
					  Insgesamt haben wir in den zurückliegenden zwei Jahren im 
					  Leistungssport viel erreicht und können auf ein stabiles 
					  Fundament schauen, auch wenn weitere Investitionen und 
					  Maßnahmen unumgänglich sind. Unsere sehr guten Ergebnisse 
					  im Ranking der Spitzenfachverbände in PotAS sind ebenfalls 
					  ein Indiz dafür und die acht WM-Medaillen in Gwangju 
					  können sich ebenfalls sehen lassen. Unser Blick muss jetzt 
					  allerdings unter den erschwerten gesellschaftlichen 
					  Rahmenbedingen fokussiert auf die Olympischen Spiele 2021 
					  ausgerichtet sein.  Kurz nach Ihrem 
					  DSV-Einstand war Präsidentin Dörries bei der 
					  Mitgliederversammlung in Bonn zurückgetreten, am 21. 
					  November soll dieses Amt nun wieder ausgefüllt werden. Wie 
					  bewerten Sie die Zwischenzeit für den Verband seither?
					   Nach der Mitgliederversammlung im 
					  Dezember 2018 war sehr schnell deutlich geworden, dass dem 
					  DSV über den Leistungssport hinaus eine weitere harte, 
					  aber notwendige Restrukturierungs- und 
					  Konsolidierungsphase bevorstand. Viele Probleme und 
					  Herausforderungen wurden in sehr schwierigen Zeiten 
					  angemessen und verantwortungsvoll gemeistert. Trotz des 
					  ein oder anderen Kritikpunktes aus den 
					  Landesschwimmverbänden ist dieser große Verband sehr ruhig 
					  und kompetent geführt worden und die zuvor vielen 
					  negativen Verlautbarungen in der Öffentlichkeit sind dabei 
					  deutlich in den Hintergrund getreten. Im Gegenteil, der 
					  Auftritt der Nationalmannschaft in Gwangju und bei den 
					  Finals in Berlin hat berechtigt für viele positive 
					  Schlagzeilen gesorgt. Der DSV kann insgesamt durch die 
					  Haushaltsbewirtschaftung in den Jahren 2018 - 2020 auf ein 
					  solides finanzielles Fundament und eine komfortable 
					  Rücklagensituation verweisen. Ein striktes 
					  Kostenmanagement sowie erhebliche strukturelle und 
					  personelle Anpassungen haben dazu beigetragen.  Als Teil des Vorstands 
					  haben Sie dabei besonders eng mit dem Vizepräsidenten Uwe 
					  Brinkmann zusammengearbeitet, der sich nun aber nicht 
					  erneut zur Wahl stellen wird. Mit welcher Strategie kann 
					  der neue Vorstand an das Erreichte der vergangenen Jahre 
					  anknüpfen?  Im Vorstand haben sich zwei 
					  relevante Ansätze heraus kristallisiert die in einem 
					  Strategiepapier erarbeitet worden sind. Erstens sind die 
					  operativen Anforderungen im Hinblick auf die Führung eines 
					  so großen Verbandes wie dem DSV hinsichtlich Zeitaufwand, 
					  Fachwissen und Spezifik so stark gestiegen, dass eine 
					  weitere Professionalisierung in Richtung Hauptamt 
					  unerlässlich erscheint. Bestehende Rechtsformen sowie 
					  deren Vertretungsregelungen bedürfen zudem in den nächsten 
					  zwei Jahren einer ernsthaften Überprüfung. Dies wurde in 
					  zwei Regionalkonferenzen mit Landesschwimmverbänden im 
					  Ergebnis sehr deutlich. Mit einem Haushaltsvolumen von 
					  fast 10 Millionen Euro, über 50 hauptberuflichen 
					  Mitarbeiter*innen und einem großen Spektrum von Aufgaben 
					  sollten daher weitere Überlegungen zur Modernisierung des 
					  Verbandes ganz vorne auf der Agenda stehen. Einige 
					  Spitzenverbände, wie auch der DOSB als unsere 
					  Dachorganisation, haben hier bereits eine Vorreiterrolle 
					  übernommen. Zweitens bedarf es über den Leistungssport 
					  hinaus weiterer hauptamtlicher Personalinvestitionen im 
					  Wettkampfsport, in der Sportentwicklung und der Bildung. 
					  In diesem Kontext haben Kontinuität und Stringenz im 
					  Handeln für den Verband oberste Priorität, um die 
					  Erneuerung in klaren Schrittfolgen bis 2022 konsequent 
					  voranzutreiben. Partikular- und Individualinteressen 
					  dürfen nicht erneut aufbrechen. 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  (mo)
 | 
    
    | Freitag, 6. November 2020 
 Das "Corona-Abmilderungsgesetz", das im Frühjahr beschlossen worden 
	  war und das zunächst bis zum 31.12.2020 befristet war, ist nunmehr bis zum 
	  31.12.2021 verlängert worden.
 
 Dort sind u.a. Verfahrensweisen 
	  geregelt, die sicherstellen sollen, dass rein rechtlich gesehen das 
	  Vereinsleben weitergehen kann, auch wenn Mitgliederversammlungen von 
	  Vereinen
 als Präsenzveranstaltungen mit eigentlich notwendigen Wahlen 
	  nicht durchgeführt werden können.
 Das Dokument fand ich beim Deutschen 
	  Seglerverband.
 
 
 
		  
		|  | Verlängerung "Corona-Abmilderungsgesetz" auch für 2021 |  
 (mo)
 | 
    
    | Dienstag, 3. November 2020 
 Der Landesschwimmverband Niedersachsen veröffentlicht das 
	  folgende Schreiben des Präsidenten Wolfgang Hein:
 
 -----
 
		  -----Liebe Freunde*innen des Schwimmsports,  zum wiederholten Mal trifft der erneute 
		  temporäre Lockdown den LSN und Eure Vereine extrem. Bund und Länder 
		  haben in einer gemeinsamen Erklärung den gesellschaftlichen Rahmen 
		  abgesteckt und dem können wir uns nicht entziehen.  Schon im März habt Ihr euch 
		  verantwortungsbewusst gezeigt und nahezu den kompletten Vereinssport 
		  heruntergefahren. Viele Beispiele haben in dieser Zeit gezeigt, wie 
		  kreativ Ihr euren Mitgliedern den Sport weiterhin - entsprechend der 
		  Vorgaben - ermöglicht habt. Im Anschluss an den Lockdown habt Ihr 
		  dafür gekämpft wieder in eure Schwimmbäder zu kommen. Mit individuell 
		  angepassten Hygienekonzepten und sicherlich vielen Gesprächen mit 
		  Vertretern der Badbetreiber und den Gesundheitsämtern ist es den 
		  meisten von Euch gelungen, das Training wieder aufzunehmen und so das 
		  Vereinsleben abzusichern.  Umso härter trifft den Vereinssport nun der 
		  erneute temporäre Lockdown. Die stetig steigende Anzahl an Infizierten 
		  und die Entwicklung der Patienten auf den Intensivstationen, lassen 
		  jedoch die Schlussfolgerung zu, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der 
		  Pandemie nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.  So, wie der LandesSportBund Niedersachen 
		  e.V., zeigen wir uns trotz der negativen Effekte für den Schwimmsport 
		  und vor allem für die Schwimmausbildung, grundsätzlich solidarisch zu 
		  den getroffenen Maßnahmen.   Wir stehen im engen Kontakt mit dem Deutschen 
		  Schwimmverband sowie mit vielen Landesfachverbänden, um angepasste 
		  Konzepte für die Zeit ab dem 1. Dezember zu entwickeln. In diese 
		  fließen die Erfahrungen der letzten Monate ein und sollen die 
		  Sicherheit der strukturierten Ausübung des Schwimmsportes ermöglichen.
		   Seid bitte weiterhin um das Vereinsleben 
		  bemüht und entwickelt Konzepte, die auch über die Zeit der Pandemie 
		  hinweg das besondere Gut des Vereinslebens aufrechterhalten. 
		  Gemeinsamkeit macht stark.  Bleibt gesund und erhaltet euren Optimismus!
		   Wolfgang Hein
		  (Präsident) 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  (mo)
 
 | 
    
    | Montag, 2. November 2020 
 Der Deutsche Schwimmverband teilt mit, dass die Deutschen 
	  Jahrgangsmeisterschaften in Dortmund (14.-16. Dezember 2020 bzw. 17.-19 
	  Dezember 2020) nicht stattfinden.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  (mo)
 | 
    
    | Freitag, 30. Oktober 2020 
 Die Durchführung der Veranstaltung "Kreismeisterschaften lange Strecke 
	  / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" wird aufgrund der Einschränkungen im 
	  Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 Sars-Cov-2 abgesagt.
 
 (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 29. Oktober 2020 
 Hier eine Veröffentlichung auf der DSV-Homepage zu den Beschlüssen vom 
	  28.10.2020
 
 -----
 -----
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  (Mo)
 
 | 
    
    | Mittwoch, 28. Oktober 2020 
 Nunmehr wurden auch die Landesmeisterschaften am 21. und 22. November 
	  2020 in Hannover abgesagt.
 
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 28. Oktober 2020 
 Die Beschlüsse zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der 
	  Bundesregierung haben weitreichende Auswirkungen auch auf unseren Kreis.
 
 Das Training der Kreis-Nachwuchsgruppen am Dienstag und Freitag 
	  fällt ab sofort bis auf weiteres aus.
 
 Der Kreismehrkampf am 
	  Samstag, 21. November 2020 findet nicht statt.
 Der Nachwuchslehrgang am 
	  22. November 2020 findet ebenfalls nicht statt.
 
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 28.10.2020 
	  Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland-----Corona: 
	  Landkreis verfügt Einschränkungen im SportKontakt- und 
	  Mannschaftssport, Schulsport sowie Umkleidebereiche betroffen Meppen. Das dynamische Corona-Infektionsgeschehen 
	  hat den Landkreis Emsland nun dazu veranlasst, mit einer weiteren 
	  Allgemeinverfügung den Sport im Emsland gezielt zu reglementieren. „Aus 
	  infektiologischen Gründen halten wir Kontakt- und Mannschaftssportarten in 
	  geschlossenen Räumen derzeit für problematisch. Gleiches gilt insbesondere 
	  für Umkleidekabinen und Duschbereiche, deshalb sehen wir hier insgesamt 
	  kurzfristigen Handlungsbedarf“, unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf. Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Kontakt- 
	  und Mannschaftssportarten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, im 
	  Landkreis Emsland erneut untersagt. Zudem ist die Nutzung von 
	  Umkleidekabinen und Duschräumen in Sportanlagen aufgrund der räumlichen 
	  Enge und höheren Verweildauer für den Vereins- und Breitensport 
	  grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden hier die Schwimmbäder. Da im Bereich des Schulsports nicht auf eine 
	  Nutzung von Umkleiden verzichtet werden kann, wird überdies der praktische 
	  Sport- und Schwimmunterricht für alle allgemein- und berufsbildenden 
	  Schulen untersagt. Ausgenommen sind Kursgruppen der Schuljahrgänge 12 und 
	  13, die sich in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen zum Erwerb des 
	  Abiturs im Fach Sport befinden. „Auch wenn auf Landes- und Bundesebene in Kürze 
	  vielleicht weitreichende Beschränkungen u.a. zum Sport erfolgen werden, 
	  sehen wir derzeit eine Regelungslücke, die wir hiermit für das Emsland 
	  kurzfristig schließen. Angesichts der aktuellen Unsicherheit bei allen 
	  Beteiligten, der stark steigenden Fallzahlen und im Sinne des 
	  Infektionsschutzes halten wir diese Vorgehensweise für unumgänglich“, so 
	  Landrat Marc-André Burgdorf. Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis 
	  einschließlich 29.11.2020 gültig. ----- 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der Homepage des Landeskreises Emsland |  (mo)   | 
    
    | Montag, 26. Oktober 2020 
 Landesschwimmverband Niedersachsen sagt 
	  Landesvielseitigkeitstest ab
 
 Aufgrund des Anstiegs 
	  der Infektionszahlen in der Corona-Pandemie hat der Landesschwimmverband 
	  Niedersachsen den für den 8.11.2020 vorgesehenen Landesvielseitigkeitstest 
	  abgesagt.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  (mo)
 | 
    
    | Samstag, 24. Oktober 2020 
 Nachdem nun auch die Region Hannover den Inzidenzwert von 50 Infektionen 
	  pro 100000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten hat, können die 
	  folgenden Landesjahrgangsmeisterschaften nicht stattfinden:
 
 
 
		  
			  | Landesjahrgangsmeisterschaften 
 | Hannover | Samstag, 
			  31.10.2020 | Jg. 2006 wbl. Jg. 2006-2007 mnl.
 |  
			  | Sonntag, 
			  01.11.2020 | Jg. 2007-2008 
			  wbl. Jg. 2008 mnl.
 |  
			  | Landesjahrgangsmeisterschaften | Hannover | Samstag, 
			  07.11.2020 | Jg. 2009-2010 |  
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  Für die emsländischen Vereine war eine Teilnahme an diesen 
	  Meisterschaften aufgrund des zu hohen Inzidenzwertes im Emsland ohnehin 
	  nicht möglich.
 Ob eine Teilnahme an den Landesmeisterschaften für die 
	  Jahrgänge 2005 und älter (am 21./22.11.2020) möglich ist und ob die 
	  Veranstaltungen überhaupt stattfinden können, wird sich in den nächsten 
	  Wochen entscheiden.
 
 (mo)
 | 
    
    | Sonntag, 18. Oktober 2020 
 Das Hygienekonzept des Landesschwimmverbandes Niedersachsen für die 
	  anstehenden Landesjahrgangsmeisterschaften enthält den folgenden Passus:
 
 "Personen, die im Zeitraum ab 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung
	  
	  
	  in 
	  einem Kreis/einer 
	  
	  Stadt in Deutschland mit mehr als 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner in 
	  den letzten 7 Tagen
	  
	  
	  leben, trainieren oder 
	  
	  sich 
	  
	  aufgehalten haben 
	  
	  oder von einer Auslandsreise 
	  
	  zurückgekehrt 
	  sind, 
	  
	  sind von der Veranstaltung ausgeschlossen."
 
 Da der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Emsland sowohl am 
	  17.10.2020 wie auch am 18.10.2020 überschritten ist, sind die Schwimmerinnen und Schwimmer 
	  der Vereine des Kreisschwimmverbandes Emsland von der Teilnahme an den 
	  Landesjahrgangsmeisterschaften am 31.10.2020 sowie am 01.11.2020 
	  ausgeschlossen. Ausgennommen sind nur Personen, die ihren 
	  Lebensmittelpunkt an einem Ort haben, für den das im Hygienekonzept 
	  genannte Kriterium nicht 
	  zutrifft.
 
 (mo)
 | 
	
    | Sonntag, 18. Oktober 2020 
 Aufgrund der massiv angestiegenen Infektionszahlen hat der Deutsche 
	  Schwimmverband die folgende Veranstaltung abgesagt:
 
 
		  
			  | Deutsche Meisterschaften | 29.10.-01.11.2020 | Berlin |  
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  Noch nicht sicher ist die Durchführung der folgenden Veranstaltungen:
 
 
 
		  
			  | Deutsche 
			  Jahrgangsmeisterschaften | 14.-16.12. und 17.-19.12.2020 | Dortmund |  
			  | Deutscher Mannschaftswettbewerb 
			  DMS 2021 | 06./07.02.2021 (1.+2. 
			  Bundesliga) |  |  Es ist davon auszugehen, dass bei einer Absage des DMS auch in den nachgeordneten 
	  Ligen der Wettbewerb nicht stattfindet.
 
 (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 15. Oktober 2020 
 Das Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot in 
	  Niedersachsen gekippt.
 
 (mo)
 
 | 
    
    | Mittwoch, 14. Oktober 2020 
 Die vielfach vertretene Ansicht, dass das Überschreiten des 
	  7-Tage-Inzidenzwertes in einem Kreis gleich die Einstufung als 
	  Risikogebiet zur Folge hat und damit zu einem Beherbergungsverbot führt, 
	  ist nicht zutreffend.
 
 Die Bundesländer legen selbst fest, welche 
	  der Kreise, die den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100000 
	  Einwohner erreicht haben, als Risikogebiete eingestuft werden müssen. Auf 
	  den Homepages der einzelnen Bundesländer wird dies jeweils veröffentlicht.
 
 Nach dem derzeitigen Stand (14.10.2020, 7.30 Uhr) ist der Landkreis 
	  Emsland nicht als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet auch, dass nach 
	  derzeitigem Stand der Nachwuchslehrgang in Westerstede stattfinden kann. 
	  Das kann sich natürlich bei weiterer Dynamisierung des 
	  Infektionsgeschehens sehr schnell ändern.
 
 (mo)
 | 
    
    | Sonntag, 4. Oktober 2020 
 Der Landkreis Emsland hat mit Datum vom 4.10.2020 eine 
	  Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel herausgegeben, die zunächst 
	  bis zum 19.10.2020 Gültigkeit besitzt.
 
 ----------
 
 
		  Corona: 
		  Kontaktreduzierende Maßnahmen für Sögel angeordnet
 Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel
 
 Meppen.
 
 Im aktuellen Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit 
		  der Weidemark Fleischwaren GmbH & Co. KG in Sögel sind derzeit 81 
		  positive Fälle ermittelt, weitere Testungen laufen. Alle Betroffenen 
		  und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde 
		  Sögel wohnen, befinden sich in Quarantäne. Um die Ausbreitungsdynamik 
		  gezielt zu bremsen, sieht sich der Landkreis Emsland dennoch 
		  gezwungen, kontaktreduzierende Maßnahmen auf dem Gebiet der 
		  Samtgemeinde Sögel anzuordnen. „In Abstimmung mit den Landesbehörden 
		  folgen wir hier der bundesweiten Strategie, bei erhöhten Fallzahlen 
		  bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einzuschränken. Die 
		  Samtgemeinde Sögel stellt mit ihren derzeitigen Infektionszahlen einen 
		  Hot Spot dar, der vor Ort zusätzliche Maßnahmen erforderlich macht“, 
		  unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf.
 
 Infektionsketten 
		  zu verkürzen und eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen ist 
		  das Ziel der neuen Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich 
		  19. Oktober 2020 gültig ist. Auf dieser Grundlage dürfen in der 
		  Samtgemeinde Sögel Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im 
		  privaten Raum ab sofort nicht mehr als 6 Personen umfassen, diese 
		  Grenze gilt auch für Betriebe des Gaststättengewerbes pro 
		  Tisch/Tischeinheit. Die Kontaktbeschränkung bezieht sich nicht auf 
		  enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen. 
		  Ausnahmen stellen auch Anlässe wie Hochzeits- oder 
		  Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen dar, wie sie die derzeit 
		  gültige Niedersächsische Verordnung definiert.
 
 Untersagt sind 
		  vorerst zudem der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder 
		  Kontaktsportarten sowie der Schulsport. Für Veranstaltungen in der 
		  Samtgemeinde Sögel gibt die Allgemeinverfügung eine maximale 
		  Teilnehmerzahl von 100 Personen vor, überdies gilt hier ein Verbot des 
		  Ausschanks von Spirituosen ab 18:00 Uhr und von sonstigen 
		  alkoholischen Getränken ab 22:00 Uhr.
 
 Einschränkungen 
		  gelten ebenfalls für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte 
		  Lehrpersonal der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und 
		  II in der Samtgemeinde: Bis zu den Herbstferien muss der 
		  Mund-Nasen-Schutz auch in den Klassenräumen während der 
		  Unterrichtsstunden getragen werden.
 
 „Im gesamten 
		  Kreisgebiet beobachten wir ein dynamisches Infektionsgeschehen, so 
		  dass wir bei derzeit 137 Fällen die kritische Marke von 35 
		  Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen 
		  überschritten haben, auf die sich die Bundesländer als eine Grenze zur 
		  Umsetzung regionaler Lockdown-Maßnahmen geeinigt haben. Gleichwohl 
		  können wir mit Augenmaß agieren und auf kreisweite Maßnahmen derzeit 
		  verzichten, da wir den größten Infektionsherd mit aktuell 52 Fällen in 
		  Sögel sehr klar identifizieren können. Insofern bitte ich die 
		  Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde um Verständnis für die 
		  verschärften Maßnahmen und appelliere an alle, die Regeln 
		  diszipliniert zu befolgen. Wir müssen da jetzt gemeinsam durch“, so 
		  der Landrat abschließend.
 
 In enger Abstimmung zwischen dem 
		  Gesundheitsamt und der Fa. Weidemark werden im Unternehmen selbst 
		  verschiedene zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt, zum 
		  Beispiel eine deutliche Reduzierung der eingesetzten Mitarbeiter und 
		  die Umstellung auf einen Minimalbetrieb, der Einsatz eines Zeltes zur 
		  Entzerrung im Umkleidebereich sowie die Nutzung von Schnelltests für 
		  die Mitarbeiter vor Arbeitsantritt.
 
 Den Wortlaut der Allgemeinverfügung 
		  finden Interessierte unten. 
		  Zudem ist ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter den Telefonnummern 
		  05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu den Öffnungszeiten der 
		  Kreisverwaltung sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar ist.
 ----------
 
 
		  
			  |  | Verordnung 
			  des Landkreises Emsland für den Bereich der Samtgemeinde Sögel |  
			  |  | Link zur 
			  entsprechenden Seite auf der Homepage des Landkreises Emsland |  (mo)
 
 | 
    
    | Sonntag, 27. September 2020 
 Hier eine Veröffentlichung des Deutschen Schwimm-Verbandes unter FAQs 
	  für Vereine - Corona-Pandemie
 
 ----------
 
		  ----------Die Coronavirus-Pandemie stellt Unternehmen 
		  aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen. In diesen 
		  FAQs möchten wir Ihnen verschiedene häufig gestellte Fragen 
		  beantworten und Leitfäden für den Umgang an die Hand geben. Wir werden 
		  den Beitrag fortlaufend mit neuen Informationen ergänzen.  1. Wie kann ich mich um Gelder bei der 
		  "Stiftung für Engagement und Ehrenamt" bewerben?
		   Die neu gegründete „Deutsche Stiftung 
		  für Engagement und Ehrenamt“ hat unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in 
		  Zeiten von Corona“ gerade ihr erstes Förderprogramm auf den Weg 
		  gebracht, um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das 
		  Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Damit können 
		  insbesondere auch Sportverbände und Sportvereine von den 
		  Unterstützungsleistungen profitieren. Gefördert werden Projekte und 
		  Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur Digitalisierung der 
		  Vereinsarbeit sowie zur Struktur- und Innovationsstärkung in 
		  strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch Verknüpfungen der Themen 
		  untereinander sind möglich. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 
		  23 Mio. für das Jahr 2020 zur Verfügung, die per Antragsverfahren 
		  durch die Bundesstiftung vergeben werden. Einzelprojekte können mit 
		  bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Anträge können ab sofort 
		  gestellt werden und die Bewerbungsfrist endet bereits am 1. November 
		  2020, da die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen. Alle 
		  Informationen zur Förderung sowie die Förderrichtlinien sind unter
		   
		  https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/  
		  abrufbar.  2. Wie ist 
		  das Antragsverfahren für die „Coronahilfen Profisport“?
 Seit dem 1. September 2020 ist auf der 
		  Website des Bundesverwaltungsamtes die Richtlinie für die 
		  "Coronahilfen Profisport" abrufbar. Insgesamt 200 Millionen Euro 
		  stehen zur Verfügung, um Erst- und Zweitligisten in olympischen und 
		  paralympischen Mannschafts- und Einzelsportarten (ohne die DFL-Teams) 
		  sowie die 3. Liga im Herrenfußball durch eine (Teil-)Kompensation der 
		  im Zeitraum zwischen April und Dezember 2020 entgangenen bzw. zu 
		  erwartenden Einbußen bei Ticketerlösen zu unterstützen. Diese 
		  Förderung ist auf maximal 800.000 Euro pro Verein/Unternehmen 
		  gedeckelt und die Antragstellung erfolgt über Steuerberater und 
		  Wirtschaftsprüfer.
 Nun wird es darauf ankommen, dass zeitnah 
		  sachgerechte Anträge gestellt werden, um festzustellen, wie die 
		  Umsetzung des Programms funktioniert und ob die Hilfe vom Sport auch 
		  umfangreich in Anspruch genommen wird.  Parallel zu dieser ersten Antragsphase werden 
		  weitere politischen Gespräche geführt, um weitere Mitglieder der 
		  Sportfamilie, wie z.B. die Vereine von nicht-olympischen Sportarten 
		  sowie die dritten Ligen weiterer Sportarten, in den Kreis der 
		  Antragsberechtigten aufzunehmen. Weitere Informationen zum 
		  Antragsverfahren finden Sie unter
 
		  https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html.
		   3. Wie komme ich an Überbrückungshilfen 
		  des BMWi?Im Rahmen des Programms des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) 
		  „Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe und 
		  gemeinnützige Einrichtungen“ ist es mittlerweile auch möglich, für 
		  rechtlich unselbstständige Einrichtungen einen Förderantrag zu 
		  stellen. In diesem Programm können unabhängig von ihrer Rechtsform 
		  alle gemeinnützigen Einrichtungen des Sports und anderer Sektoren, die 
		  dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, Mittel beantragen. Die 
		  Antragsstellung ist bis zum 30. September 2020 möglich.
 Die Zuschusshöhe bemisst sich nach den 
		  erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate Juni, Juli und August 2020 im 
		  Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten des Vorjahres. Die 
		  Antragstellung erfolgt auch hier über Steuerberater und 
		  Wirtschaftsprüfer. Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter 
		  https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html 4. Das „Sonderprogramm Kinder- und 
		  Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ 
		  Die Deutsche 
		  Sportjugend hat sich für die Einrichtung eines Corona-Hilfsprogramms 
		  für den Sektor der Kinder- und Jugendarbeit beim 
		  Bundesjugendministerium (BMFSFJ) eingesetzt. Davon können nun 
		  Jugendbildungsstätten und andere Einrichtungen im Sport mit 
		  Übernachtungsmöglichkeiten unabhängig von ihrer Rechtsform 
		  profitieren, sofern deren Träger anerkannter Träger der freien Kinder- 
		  und Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ist. Die Richtlinien für das 
		  "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" 
		  wurden diese Woche mit weiteren Hinweisen veröffentlicht.
 Eine Antragstellung ist ab sofort bis 
		  30. September 2020 möglich und erfolgt bei der Deutsche Sportjugend, 
		  die als bundesweite Zentralstelle in diesem Programm fungiert. Es 
		  werden Einnahmeausfälle für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember 
		  2020 für die Berechnung des Zuschusses berücksichtigt. Weitere 
		  Informationen zur Antragstellung finden Sie unter 
		  https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html
		  .  5. Wo können Vereine Hilfe in ihren 
		  Bundesländern Hilfe beantragen?
		   Neben Soforthilfen der Bundesregierung wie 
		  z.B. durch die Beantragung von Kurzarbeit, gibt es in den jeweiligen 
		  Bundesländern noch weitere Hilfsangebote für Vereine. Diese sind im 
		  folgenden Überblick gebündelt.   
		  https://www.dropbox.com/s/qjztykwpx74440h/Uebersicht 
		  Vereinshilfe.pdf?dl=0 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  (mo)
 
 | 
    
    | Mittwoch, 2. September 2020 
 Das 48. Internationale Schwimmfest des SV Wasserfreunde 
	  Völlen-Papenburg am 8.11.2020 findet 
	  nicht statt.
 
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 26. August 2020 
 Deutscher Schwimm-Verband ermöglicht 
	  für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 virtuelle Wettkämpfe.
 
 Hier eine Veröffentlichung des Deutschen Schwimm-Verbandes
 
 ----------
 
 
		  ----------Der Sport hat es dieser Tage nicht gerade 
		  leicht. Für Schwimmwettkämpfe sind die Regeln und Anweisungen der 
		  jeweils zuständigen Behörden und Badbetreiber vor Ort zu beachten. 
		  Diese sind regional sehr unterschiedlich und müssen in den 
		  Hygienekonzepten fortwährend auf die aktuelle Lage in der 
		  Coronavirus-Pandemie angepasst werden. Besonders für die Veranstalter 
		  ist dies mit einem immensen organisatorischen Aufwand verbunden. Damit 
		  der Wettkampfbetrieb jedoch auch in der Breite und damit auf der 
		  Vereinsebene zum Ende der Ferienzeit wieder intensiver anlaufen kann, 
		  weist die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen des DSV auf ihren 
		  Beschluss hin, dass befristet bis zum 30. Juni 2021 nun auch die 
		  Möglichkeit virtueller Wettkämpfe eingeräumt wurde.  Dabei schwimmen die Sportler*innen an 
		  unterschiedlichen Orten gegeneinander, allerdings gibt es nur ein 
		  gemeinsames Wettkampfprotokoll. „Das Angebot soll vor allem auch der 
		  Basis Möglichkeiten einräumen, auch mal mit weniger Aufwand bei der 
		  Wettkampf-Organisation wieder Leistungsüberprüfungen und somit auch 
		  Qualifikationschancen anzubieten“, sagte DSV-Leistungssportdirektor 
		  Thomas Kurschilgen.  Folgende Besonderheiten sind bei diesen 
		  virtuellen Wettkämpfen zusätzlich zu beachten:  1. Für den Gesamtwettkampf gibt es eine*n 
		  Verantwortliche*n, der/die: 
			  a) die Ausschreibung erstellt und den 
			  Wettkampf im DSV-Portal anzeigt,b) die Teilergebnisse zusammenführt, das 
			  Gesamtergebnis erstellt und die Ergebnisdatei im DSV-Portal 
			  innerhalb der geltenden Fristen hochlädt,c) alle Beteiligten mit den aktuellsten 
			  Informationen versorgtd) sicherstellt, dass jede 
			  Teilveranstaltung mit einem/einer Schiedsrichter*in und einem 
			  Mindestkampfgericht besetzt wirde) die Ergebnisse der Teilwettkämpfe bis 
			  mindestens zum 31.Dezember 2021 archiviert, damit geprüft werden 
			  kann, wann und in welchem Becken die Leistung tatsächlich erbracht 
			  worden ist. 2. Bei den einzelnen Teilwettkämpfen können 
		  auch Sportler*innen aus nur einem Verein teilnehmen.  3. In der Ausschreibung und bei der Anzeige 
		  muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen virtuellen 
		  Wettkampf handelt.  4. Es ist festzulegen, ob die Teilwettkämpfe 
		  auf einer 25m- oder 50m- Bahn stattfinden.  5. Es ist festzulegen an welchem Tag oder in 
		  welchem Zeitfenster die Teilwettkämpfe stattfinden müssen.  6. Die Ergebnisse fließen in die 
		  DSV-Bestenliste ein.  Eine Leistung kann dann als 
		  Qualifikationszeit oder als Rekord anerkannt werden, wenn sie auf 
		  einer entsprechenden Wettkampfveranstaltung erbracht worden ist und 
		  die Ergebnisdatei in die DSV-Bestenliste aufgenommen wurde. Auch in 
		  der aktuellen Zeit sind dabei u.a. folgende Punkte zu beachten: 
			  1. Wettkämpfe müssen mit einer Frist von 
			  einem Monat vor der Veranstaltung beim zuständigen LSV oder Bezirk 
			  im SV NRW angezeigt werden. (WB AT §10) 2. Die Bedingungen zur 
			  Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Lizensierung müssen 
			  erfüllt sein.  (WB AT §19 bis § 25)3. Es müssen Sportler*innen aus mehr als 
			  einem Verein/einer SG teilnehmen.4. Der Wettkampf muss von einem/einer 
			  Schiedsrichter*in geleitet werden und mit dem Mindestkampfgericht 
			  besetzt sein. Zum Schluss noch ein paar zusätzliche 
		  Empfehlungen, wie während der aktuellen Lage Wettkämpfe ermöglicht 
		  werden können: 
			  Zur Erfüllung behördlicher Auflagen 
			  schränkt die Ausschreibung die Anzahl der Vereine und 
			  Sportler*innen ggf. konkret ein (z.B. „Die Veranstaltung ist offen 
			  für Sportler*innen aus den Vereinen A und B“). Die Strecken und Wertungsgruppen 
			  werden so aufgeteilt, dass nur ein kleiner Teil der Sportler*innen 
			  gleichzeitig vor Ort ist. Dadurch reduziert sich die 
			  Aufenthaltsdauer des/der einzelnen Sportlers/Sportlerin.
Wettkämpfe während der Trainingszeiten 
			  eines Vereins sind denkbar. Ansprechpartner seitens der Abteilung 
		  Wettkampfsport Schwimmen im DSV für die Landesschwimmverbände ist 
		  Christian Böck (christian-boeck(at)t-online.de) 
		  als Mitarbeiter Recht.  
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  (mo)
 
 | 
    
    | Donnerstag, 20. August 2020 
 Der Norddeutsche Schwimmverband hat den Norddeutschen 
	  Jugendländervergleich (vorgesehen für den 21./22.11.2020 in Goslar) 
	  abgesagt.
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der NSV-Homepage |  (mo)
 
 | 
    
    | Sonntag, 16. August 2020 
 Die Durchführung der LSN-Masters-Meisterschaften ist abgesagt worden.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  (mo)
 | 
    
    | Samstag, 18. Juli 2020, aktualisiert am 
	  7. August 2020 
 Der Landesschwimmverband Niedersachsen hat Richtlinien und 
	  Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfsports veröffentlicht.
 
 
 
				  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  
			  |  | Richtlinien 
			  und Empfehlungen als Datei (7.8.2020) |  
 (mo)
 
 | 
    
    | Donnerstag, 13. August 2020 
 Der Fachausschuss Schwimmen im LSN hat entschieden, dass der 
	  Wettbewerb DMSJ in diesem Jahr nicht durchgeführt wird.
 
 (mo)
 
 | 
	
    | Montag, 3. August 2020 
 Der Fachausschuss Schwimmen des Landesschwimmverbandes Niedersachsen 
	  hat beschlossen, dass der LSN-Team-Cup in diesem Jahr nicht stattfindet.
 
 
 
		  
			  |  | Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |  (mo)
 
 | 
    
    | Donnestag, 16. Juli 2020 
 Folgende Veröffentlichung zur Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes 
	  ist auf der DSV-Homepage zu lesen:
 
 ----------
 
	  Positives Signal für bundesweite Wiedereinführung des Wettkampfbetriebs
		  
			  Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV) 
			  freut sich mit dem DOSB und dessen anderen Mitgliedsorganisationen 
			  über das positive Signal, das die Sportminister*innen der Länder 
			  in ihrer Telefonkonferenz am Montag und dem nachfolgenden 
			  Umlaufbeschluss für eine mögliche Wiederaufnahme des bundesweiten 
			  Wettkampfbetriebes ab September gegeben haben.  Der Beschluss der Sportminister*innen 
			  sieht für den möglichen Wiedereinstieg ein kontrolliertes, 
			  stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des 
			  Sportbetriebes vor, natürlich im Einklang mit den Zielen zum 
			  Gesundheitsschutz und unter Berücksichtigung der übergeordneten 
			  Maßgaben des Infektionsschutzes. Die Wiederaufnahme des Sport- und 
			  Trainingsbetriebs soll bundesweit harmonisiert werden, damit 
			  Mannschaften und Vereine aus allen Bundesländern gleiche 
			  Voraussetzungen für die Wettkämpfe haben. Dabei sollen, soweit das 
			  jeweilige Infektionsgeschehen das zulässt, auch Zuschauer*innen 
			  unter Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzepts wieder zu den 
			  Wettbewerben zugelassen werden.  „Wir danken den Sportminister*innen 
			  und Sportreferent*innen der Länder für ihren Beschluss, nun 
			  zeitnah bundesweit den Wiedereinstieg in den Wettkampfsport zu 
			  ermöglichen“, sagte DOSB-Präsident 
			  Alfons Hörmann. 
			  „Der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen haben mit den neuen 
			  Leitplanken und den erweiterten sportartspezifischen Regelungen 
			  die Grundlagen für die Zustimmung zu einem verantwortungsvoll 
			  betriebenen Wettkampfsport unter Corona-Bedingungen gelegt. Mit 
			  dem heutigen Beschluss sehen wir eine wichtige Grundlage für einen 
			  bundesweiten verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den 
			  Wettkampfsport, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs 
			  der Länder hoffentlich bestätigen. Für unsere Athlet*innen, unsere 
			  Vereine und Verbände wäre dies eine wichtige, existenzsichernde 
			  Maßnahme.“  Auf Initiative des DOSB wurde Mitte Juni 
			  eine Arbeitsgemeinschaft der Sportreferenten-Konferenz 
			  eingerichtet, die kurzfristig die Beschlussvorlage für die 
			  bundesweite Wiedereinführung des Wettkampfbetriebs erarbeitet hat. 
			  Der Beschluss der SMK wird nun der Ministerpräsidentenkonferenz 
			  zur endgültigen Entscheidung vorgelegt. ---------- 
				  
			  |  | Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |  (mo)   | 
    
    | Dienstag, 7. Juli 2020 
 Die für den Mittwoch, 26.8.2020, 
	  terminierte Arbeitstagung fällt aus.
 
 Die derzeit gültigen „Abstandsregeln“ lassen ein Treffen in dieser 
	  Form mit der gewohnten Personenzahl nicht zu.
 Aufgrund noch 
	  fehlender Planungen für 2021 auf DSV-, LSN- und BSV-Weser-Ems-Ebene ist 
	  auch ihnaltlich die Druchführung der Arbeitstagung obsolet, da somit die 
	  Termine innerhalb des Kreisschwimmverbandes nicht seriös geplant werden 
	  können.
 
 (mo)
 | 
    
    | Sonntag, 5.7.2020 
 Das Schwimmfest des SV Concordia Emsbüren am 19.9.2020 findet nicht 
	  statt. Die derzeit geltenden Auflagen und die fehlende Planungssicherheit 
	  lassen eine Durchführung nicht zu.
 
 (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 10. Juni 2020 
 der Deutsche Schwimmverband hat heute die folgenden Veranstaltungen 
	  abgesagt:
 
 Mannschaftswettbewerb der Masters (Masters-DMS) 
	  (7.11.2020).
 Deutschen Kurzbahn-Meisterschaften der Masters  
	  (27.-29.11.2020)
 
 In Folge dieser Absage hat auch der 
	  Landesschwimmverband Niedersachsen die Durchführung des Landesentscheides 
	  Masters DMS (Wochenende 24./25.10.2020 in Quakenbrück) abgesagt.
 
 Begründet werden die Absagen mit den äußerst unterschiedlichen 
	  Trainingsbedingungen, die in den Vereinen anzutreffen sind, da die Nutzung 
	  von Bädern durch Vereine je nach Standort nur sehr eingeschränkt oder gar 
	  nicht möglich ist.
 
 (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 28. Mai 2020 
 Auf der DSV-Homepage ist ein Artikel zu den finanziellen Auswirkungen 
	  der Corona-Pandemie für die Sportvereine veröffentlicht.
 Nachfolgend 
	  der Wortlaut:
 
 ----------
 
 DOSB-Chef schlägt Alarm und spricht von 
	  Milliardenschäden für den Sport
		  
		  ----------
		   
			  Die Schwimmbäder öffnen nach und nach, 
			  der Vereinssport kommt nach der Zwangspause durch die 
			  Coronavirus-Pandemie langsam wieder in Gang. Zeit also für eine 
			  erste Schadensbilanz – und die fällt verheerend aus. Der Deutsche 
			  Olympische Sportbund (DOSB) rechnet nach einer ersten Abfrage bei 
			  seinen 100 Mitgliedsorganisationen, dass die Schäden im 
			  organisierten Sport in Deutschland durch die Corona-Pandemie 
			  Milliardenhöhe erreichen werden.  Die in den letzten vier Wochen durch die 
			  unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte durchgeführte 
			  Schadenserhebung fokussierte sich dabei nur auf ein Segment des 
			  organisierten Sports, nämlich die Verbände und Sportorganisationen 
			  auf Bundesebene und die Landessportbünde. Vielfältige und 
			  gravierende Schäden sind darüber hinaus in vielen weiteren 
			  Bereichen spürbar, beispielsweise bei Vereinen, Athlet*innen, 
			  Trainer*innen, Veranstalterfirmen, (Profi)-Ligen oder Sponsoren. 
			   Vielfalt der Vereins- und 
			  Verbandslandschaft gerät in Gefahr Die konkrete Schadenshöhe für 
			  Deutschlands Sport wird ganz besonders von der Gesamtdauer der 
			  coronabedingten Einschränkungen abhängen und sei derzeit noch 
			  nicht endgültig abschätzbar. "Die Vielfalt der Vereins- und 
			  Verbandslandschaft in Deutschland ist massiv in Gefahr. Schon aus 
			  den nun erstmals konkret ermittelten Zahlen werden zahlreiche 
			  Brandherde erkennbar und es besteht die Gefahr, dass aus dem 
			  aktuellen Schwelbrand in den nächsten Monaten ein nationaler und 
			  existenzbedrohender Flächenbrand entsteht. Wenn wir nicht bald zum 
			  herkömmlichen Sporttreiben mit entsprechenden Wettkampfaktivitäten 
			  zurückfinden und zusätzlich dringend notwendige Hilfen über alle 
			  Ebenen erfahren, wird Sportdeutschland im kommenden Jahr nicht 
			  mehr wiederzuerkennen sein", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann, 
			  der die Zahlen bereits dem Sportausschuss des Bundestages 
			  vorstellte.  Es wird deutlich, dass die Verbände auf 
			  Bundesebene die Auswirkungen der Krise nur kurzfristig 
			  kompensieren können. Für das angenommene Szenario, dass ab dem 
			  dritten Quartal 2020 eingeschränktes Sporttreiben wieder möglich 
			  ist, wurde ein Schaden von rund 235 Millionen Euro für die 
			  Verbände ermittelt. Während eine Mehrzahl der Verbände in der 
			  Deloitte-Umfrage ihre finanzielle Lage zum 30. Juni 2020 noch als 
			  gesichert einstufen, sehen sich ca. 75 Prozent der Verbände zum 
			  31. Dezember 2020 in ihrer Existenz stark oder sehr stark bedroht. 
			  Diese Situation wird sich weiter verschärfen, wenn das 
			  Sporttreiben auch über das dritte Quartal hinaus eingeschränkt 
			  bleibt, wovon inzwischen beim DOSB ausgegangen wird.  Pro Verein wird mit 12.000 Euro Schaden 
			  gerechnetFür die Vereine ergaben die zusätzlichen 
			  Erhebungen von Landessportbünden im Schnitt einen aktuell 
			  erwartbaren Schaden pro Verein in Höhe von rund 12.000 Euro. 
			  Hochgerechnet auf die 90.000 Vereine in Sportdeutschland 
			  resultiert daraus eine Schadenshöhe auf der Vereinsebene von mehr 
			  als einer Milliarde Euro.   Der Großteil der Vereine und Verbände ist 
			  für die Bewältigung einer solchen Krise allein aufgrund 
			  vereinsrechtlicher Vorgaben nicht gut gerüstet. Die durch die 
			  gesetzlichen Vorgaben im Zuge der Gemeinnützigkeit begrenzten 
			  Rücklagen reichen in den meisten Fällen bei weitem nicht aus, um 
			  diese Krise zu bewältigen und werden schon in wenigen Wochen oder 
			  Monaten zu existenziellen Problemen der großen Art führen. „Als 
			  zentraler Faktor für die dramatischen Schäden in zahlreichen 
			  Sportarten auf Vereins- und Verbandsebene werden die derzeit 
			  fehlenden Sportveranstaltungen benannt, die sich auf zahlreiche 
			  Einnahmepositionen erheblich auswirken. "Jeder weitere Monat ohne 
			  Veranstaltungen bringt erhebliche Einbußen für Vereine und 
			  Verbände mit sich sowie natürlich auch für Ligen, Veranstalter und 
			  damit natürlich mittelbar auch für die Athlet*innen. Die 
			  existenziellen Fragen beschäftigen die handelnden und betroffenen 
			  Akteure nicht nur finanziell, sondern vor allem auch emotional" so 
			  Alfons Hörmann. (mo)
 | 
    
    | Mittwoch, 6. Mai 2020 
 Der für den 13./14. Juni 2020 in Mölln vorgesehenen 
	  Landesmeisterschaften und Norddeutschen Meisterschaften Freiwasser fallen aufgrund der Einschränkungen im 
	  Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
 
 (mo)
 | 
    
    | Dienstag, 5. Mai 2020 
 Der für das Wochenende 13./14. Juni vorgesehene Nachwuchslehrgang 
	  findet aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der 
	  Corona-Pandemie nicht statt.
 
 (mo)
 | 
    
    | Donnerstag, 30. April 2020 
 Der für den 6. Juni 2020 in Flachsmeer vorgesehene Breitensportlehrgang des 
	  Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems fällt aufgrund der Einschränkungen im 
	  Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
 
 (mo)
 | 
    
    | Sonntag, 26. April 2020 
 Mit der heutigen Absage des Haselünner Sommerschwimmfestes 
	  (20./21.6.2020) fallen nun alle Schwimmveranstaltungen im Gebiet des 
	  Kreisschwimmverbandes Emsland aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang 
	  mit der Corona-Pandemie aus.
 
 (mo)
 | 
    
    | Samstag, 25. April 2020 
 Die Kampfrichterausbildungslehrgänge
 
 am 10.5.2020 in Essen 
	  (Oldbg.)
 am 17.5.2020 in Delmenhorst
 
 fallen aufgrund der 
	  Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
 
 (mo)
 
 | 
    
    | Freitag, 24. April 2020 
 Das Jubiläumsschwimmfest des SV Sigiltra Sögel am 4. Juli 2020 fällt 
	  aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
 
 (mo)
 | 
  
    | Freitag, 24. April 2020 
 Seit Mittwoch, 22.4.2020 hat der Landessportbund Niedersachsen einen 
	  besonderen Service eingerichtet.
 
 Hie der Text von der LSB-Homepage 
	  im Original:
 
 ----------
 
	  LSB hat TelefonhotlineDer LandesSportBund (LSB) Niedersachsen startet 
	  heute angesichts des Informationsbedürfnisses zu den Folgen der 
	  Corona-Krise seine „LSB-Hotline“. Fragen rund um den Sportbetrieb in 
	  Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden können Sie hier 
	  stellen. LSB-Beschäftigte beantworten von Montag bis Freitag zwischen 8 
	  und 18 Uhr unter der  Telefonnummer 0511 1268 210  Ihre Fragen oder vermitteln Sie zu Experten 
	  weiter. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Wenn Sie keine Möglichkeit 
	  haben, Ihre Fragen telefonisch zu stellen, senden Sie eine E-Mail an: 
	   info(at)lsb-niedersachsen.de ---------- (mo)
 
 | 
  
    | Montag, 20. April 2020 
 Der für den 9. Mai 2020 in Barßel vorgesehene Breitensportlehrgang des 
	  Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems fällt aufgrund der Einschränkungen im 
	  Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
 
 (mo)
 | 
  
    | Montag, 20. April 2020 
 Heute hat das Präsidium des Landesschwimmverbandes Niedersachsen auf 
	  seiner Homepage (unter -> Verband -> News) folgendes bekanntgegeben, dass 
	  ich Euch hiermit zur Kenntnis geben möchte.
 Hier die Bekanntmachung im 
	  Wortlaut:
 
 ----
 
		   Keine Aussage zur 
		  Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs in Nds.----
 (mo)
 
 
 | 
  
    | Freitag, 17.04.2020 
 Die Sporthilfe Emsland teilte heute mit, das die Emsland-Sport-Tombola 
	  aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbunden Einschränkungen 
	  ersatzlos ausfallen muss.
 
 (mo)
 | 
  
    | Donnerstag, 16.4.2020 
 Aufder Homepage des DSV ist heute ein Artikel vom DOSB zum Theman 
	  "Wiederaufnahme des Vereinssports" erschienen.
 
 
 Hier der 
	  Wortlaut:
 
 ----
 
 DOSB entwickelt Leitplanken für die 
	  Wiederaufnahme des Vereinssports 
		  ----Der Sport war diesmal noch kein Thema, als 
		  die Spitzenpolitiker von Bund und Ländern am Mittwoch über eine 
		  Lockerung der Beschränkungen während der Coronavirus-Pandemie 
		  berieten. Erst beim nächsten Meeting am 30. April wird das wohl der 
		  Fall sein.  Der 
		  
		  Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) 
		  hat für die schrittweise Rückkehr in den Sportalltag aber trotzdem 
		  schon mal seine aktive Mithilfe angeboten. Während die 
		  Kultusministerkonferenz der Länder nach den Entscheidungen vom 
		  Mittwoch nun bis Ende April ein Konzept zur stufenweisen Schulöffnung 
		  ab 03. Mai erarbeiten soll, hat der DOSB gemeinsam mit führenden 
		  Sportmedizinern schon mal vorab ein entsprechendes Positionspapier 
		  entwickelt. In diesem wird beschrieben, wie mit der notwendigen 
		  Solidarität und Vorsicht eine Wieder-Aufnahme von Bewegung und 
		  Sporttreiben im Verein auf der Basis angepasster Regeln kombiniert 
		  werden kann.
 Wettkämpfe müssen vorerst weiterhin 
		  unterbleibenUnstrittig ist, dass auch beim „neuen“ 
		  Sporttreiben weiterhin viele gewohnte Aktivitäten und Wettkampfformate 
		  vorübergehend unterbleiben müssten. Zehn Leitplanken werden in dem 
		  Papier genannt:•    Distanzregeln einhalten
 •    Körperkontakte auf das 
		  Minimum reduzieren
 •    Freiluftaktivitäten 
		  präferieren
 •    Hygieneregeln einhalten
 •    Umkleiden und Duschen zu 
		  Hause
 •   
		   Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
 •   
		   Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
 •    Trainingsgruppen 
		  verkleinern
 •    Angehörige von 
		  Risikogruppen besonders schützen
 •    Risiken in allen Bereichen 
		  minimieren
 „Wir möchten Sie ermutigen, im Falle einer 
		  sukzessiven Aufhebung der bestehenden Kontaktsperren den organisierten 
		  Sport mitzudenken und mit Vertrauen in die Fähigkeiten von 
		  Sportdeutschland das vereinsbasierte, auf die Situation angepasste 
		  Sporttreiben in Deutschland unter den Leitplanken des DOSB und den 
		  sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände zuzulassen“, 
		  heißt es im DOSB-Schreiben an die Politiker. „Unter diesen Leitplanken 
		  die Mitglieder in den rund 90.000 Sportvereinen in Sportdeutschland 
		  stufenweise wieder zu aktivieren und sie in ihrer Eigenverantwortung 
		  und ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement zu stärken, indem sich 
		  der autonome Sport selbst angepasste Regeln in Zeiten von Corona 
		  auferlegt, hat unzählige Vorteile.“  DSV-Führung will an Exit-Strategie 
		  mitarbeitenDas sieht auch 
		  Thomas Kurschilgen, 
		  Direktor Leistungssport im Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) so. 
		  „Wir müssen auch im Sport Szenarien für eine Exit-Strategie zur 
		  schrittweisen Rückkehr in die Normalität nach festen Regeln 
		  entwickeln. Daran werden wir uns natürlich beteiligen und arbeiten“, 
		  erklärte Kurschilgen 
		  im Interview. (mo)
 
 | 
  
    | Dienstag, 7.4.2020 
 Die Veröffentlichung des Deutschen Schwimmverbandes, die ich am 
	  4.4.2020 hier übernommen hatte, ist heute um einige interessante Punkte 
	  erweitert worden, die ich Euch hier zur Kenntnis geben möchte.
 
 Hier 
	  der Wortlaut:
 
 ----
 
 FAQS für Vereine
 
 ... (Punkte 1 und 2 siehe 4.4.2020)
 
 3. Haben Vereinsmitglieder aufgrund der 
	  aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder 
	  auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot 
	  stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem 
	  Sonderkündigungsrecht beenden?
 Laut Auskunft von Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement im 
	  Landessportbund Hessen, haben Mitglieder in diesem Zusammenhang keinen 
	  Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser 
	  Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der 
	  Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, 
	  wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied 
	  ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins 
	  laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem 
	  Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein 
	  Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen. 
	  Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der 
	  Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.
 Im Übrigen erlauben die Regeln der 
	  Gemeinnützigkeit dem Verein lediglich dann einen Verzicht auf 
	  Beitragszahlungen, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt!
 Gleiches gilt für „echte“ Abteilungsbeiträge. 
	  Auch diese werden von Mitgliedern gezahlt, ohne dass eine direkte 
	  Gegenleistung des Vereins damit verbunden ist. Daher sind Mitgliedsbeitrag 
	  und Abteilungsbeitrag auch im ideellen Bereich zu verbuchen.
 4. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit 
	  Kursgebühren aus, wenn der Kurs nicht vollumfänglich durchgeführt worden 
	  ist?
 Hier stellt sich die 
	  Situation laut Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement, 
	  Landessportbund Hessen, anders dar als beim Mitgliedsbeitrag: Gebühren 
	  werden üblicherweise für die Finanzierung besonderer Angebote erhoben, die 
	  über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins 
	  hinausgehen. Hier gilt Vertragsrecht: Wenn dem Verein die Kursdurchführung 
	  – etwa aufgrund eines behördlichen Verbots – unmöglich geworden ist, kann 
	  er auch keine Gegenleistung, also keine Kursgebühr, verlangen bzw. muss 
	  eine bereits erhaltene Kursgebühr anteilig zurückzahlen.
 Achtung! Es kommt vor, dass der Begriff 
	  "Abteilungsbeitrag" falsch verwendet wird und in Wirklichkeit eine 
	  Kursgebühr vorliegt. Beispiel: Mitglieder zahlen einen "Abteilungsbeitrag" 
	  für die Nutzung des Vereins-Fitnessstudios oder der vereinseigenen Sauna. 
	  Hier steht der Zahlung eine ganz bestimmte Leistung gegenüber, so dass in 
	  Wirklichkeit eine Gebühr vorliegt, die nicht anfällt, soweit Fitnessstudio 
	  oder Sauna nicht genutzt werden können.
 ----
 (mo)
 
 
 | 
  
    | Montag, 6.4.2020 
 Auf der Homepage des Deutschen Schwimmverbandes ist die folgende 
	  Veröffentlichung zu lesen:
 
 Hier der Wortlaut:
 
 
 
		  Die zur Bewältigung der Coronavirus-Krise 
		  einberufene Taskforce des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) hat 
		  sich in einer Videokonferenz mit den verantwortlichen 
		  Bundestrainer*innen der olympischen Sportarten über das weitere 
		  Vorgehen im Leistungssportbereich beraten.  Demnach werden nach der Verlegung der 
		  Olympischen Spiele in Tokio in das Jahr 2021 die aktuell gültigen 
		  nationalen Nominierungskriterien für das Jahr 2020 außer Kraft gesetzt 
		  und zeitnah überarbeitet. Bei einer Durchführung der 
		  Europameisterschaften 2020 in Budapest wird es zudem eine Neubewertung 
		  und Änderung der bereits erfolgten Nominierungen im 
		  Freiwasserschwimmen geben. Europas Dachverband LEN hatte die 
		  ursprünglich im Mai geplante EM auf August verschoben und zugleich 
		  angekündigt, Ende Mai oder Anfang Juni noch einmal die Machbarkeit 
		  dieses Termins zu bewerten.  Die für den DSV-Bereich bereits Mitte März 
		  beschlossene Aussetzung sämtlicher nationaler Meisterschaften bis 31. 
		  Mai bleibt bestehen. Zudem werden nun auch die im Juni 2020 
		  vorgesehenen Deutschen Meisterschaften in den olympischen Sportarten 
		  in den verschiedenen Altersklassen ausgesetzt. Eine Neuterminierung 
		  wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt.  Von der Aussetzung der Veranstaltungen 
		  im Juni betroffen sind:• Schwimmen DM Mehrkampf in Dresden (19. - 
		  21. Juni)
 • Wasserspringen DM offen und Junioren in Berlin (03. - 07. Juni)
 • Wasserspringen DJM C-Jugend in Dresden 
		  (18. - 21. Juni)
 • Synchronschwimmen DM in Berlin (13. - 
		  14. Juni)
 Die Deutschen Meisterschaften im 
		  Freiwasserschwimmen inklusive Masters in Strausberg (25. - 28. Juni) 
		  werden bereits endgültig abgesagt, da aufgrund der 
		  Temperatur-Problematik nachfolgend zu wenig Optionen für eine 
		  Neuterminierung bestehen. Für die Wasserball-Bundesliga bleibt die 
		  Option einer Wiederaufnahme des laufenden Spielbetriebs ab dem 31. Mai 
		  2020 erhalten.  „Unter Abwägung einer Vielzahl von 
		  Faktoren wie dem Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder, dem Mangel 
		  an Planungssicherheit und der nahezu komplett eingeschränkten 
		  Vorbereitungsmöglichkeiten der Sportler*innen sehen wir keine 
		  Alternative zur frühzeitigen Verschiebung unserer Veranstaltungen im 
		  Juni“, erklärte Leistungssportdirektor 
		  Thomas Kurschilgen. 
		  „Und bei den nationalen Nominierungskriterien gilt es aus 
		  leistungssportlicher Sicht anzupassen, wenn der internationale 
		  Wettkampfkalender neu erstellt ist. Wir müssen und werden auf die 
		  dynamische Entwicklung dieser Coronavirus-Pandemie immer wieder 
		  flexibel mit größtmöglicher Verantwortlichkeit reagieren.“ ---- (mo)    | 
  
    | Samstag, 4.4.2020 
 Vom Deutschen Schwimmverband erreichte uns ein Schreiben zu den 
	  Auswirkungen (auch finanzieller Art) zur Corona-Pandemie.
 
 Hier der 
	  Wortlaut:
 
 FAQS für Vereine
 
 
 
		  Coronavirus-Pandemie 
		  Die Coronavirus-Pandemie stellt 
		  Unternehmen aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen. 
		  In diesen FAQs möchten wir Ihnen verschiedene häufig gestellte Fragen 
		  beantworten und Leitfäden für den Umgang an die Hand geben. Wir werden 
		  den Beitrag fortlaufend mit neuen Informationen ergänzen.
 1. Wie können 
		  Mitgliederversammlungen trotz des Versammlungsverbots durchgeführt 
		  werden?
 
 Deutschlandweit verordnete 
		  Versammlungsverbote im öffentlichen wie auch privaten Bereich sind 
		  eine notwendige Einschränkung für die erfolgreiche Verlangsamung der 
		  Ausbreitung des Virus`. Zeitgleich entstehen hiermit erhebliche 
		  Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit juristischer Personen 
		  verschiedenster Rechtsformen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der 
		  Bundestag am 25. März 2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der 
		  Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht 
		  („Corona-Abmilderungs-Gesetz") verabschiedet.
 
 Ziel des 
		  Gesetzes ist es u.a., mindestens bis zum Jahresende erhebliche 
		  Erleichterungen in Bezug auf die Entscheidungsfindung für juristische 
		  Personen zu ermöglichen und so deren Handlungsfähigkeit trotz der 
		  durch die Pandemie verursachten Umständen zu sichern. Die darin 
		  enthaltenen Regelungen zum Vereinsrecht gehen als lex specialis 
		  (Sondergesetz mit Vorrang vor dem Allgemeingesetz) den Regelungen im 
		  BGB vor.
 
 In folgendem Leitfaden sind die 
		  gesetzlichen Regelungen zum Vereinsrecht in Zusammenarbeit von 
		  Rechtsanwalt Michael Scragg, 
		  Präsident des Hessischen Schwimm-Verbandes e.V. und der Rough Water& 
		  GmbH aufgearbeitet, um die Erleichterungen für Vereine verständlich 
		  und übersichtlich darzustellen.
 
 
			  
				  |  | Leitfaden zum 
				  „Corona-Abmilderung-Gesetz“ |  2. Können 
		  Vereine für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen?
 
 Vereine, die 
		  Mitarbeiter beschäftigen und aufgrund der Coronavirus-Krise in eine 
		  wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können ihre Arbeitnehmer 
		  häufig nicht mehr voll und im schlimmsten Fall überhaupt nicht mehr 
		  beschäftigen. Vor allem um Entlassungen zu vermeiden, gewährt die 
		  Agentur für Arbeit deshalb bei Vorliegen der gesetzlichen 
		  Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Auch gemeinnützige Organisationen 
		  wie Vereine können im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie 
		  Kurzarbeitergeld erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen 
		  vorliegen.
 
 Alle Informationen dazu wurden in 
		  Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Till Kruse und der Rough Water& 
		  GmbH in einem Leitfaden zusammengefasst, der Ihnen hier zur Verfügung 
		  steht:
 
 
 
			  
				  |  | Leitfaden Kurzarbeitergeld |  Ich hoffe, dass die Ausführungen in den Dokumenten etwas Klarheit 
		  schaffen hinsichtlich immer wieder auftretender Fragen. (mo)    | 
  
    | Dienstag, 31.3.2020 
 Das Birkhahn-Schwimmfest 
	  des SC Twist am 16./17.5.2020 
	  findet wegen der Ausbreitung des Corona-Virus
	  nicht statt.
 
	  Die momentane 
	  Situation bietet für das weitere Vorgehen keine Planungssicherheit. Man 
	  kann nicht wissen, ob die Halle zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt 
	  wieder verfügbar wäre und wenn ja, kann man nicht davon ausgehen, dass es 
	  gut wäre aufgrund der Infektionsgefahr, eine erfahrungsgemäß große Anzahl 
	  an Aktiven zuzüglich Kampfrichter und Betreuer in der Schwimmhalle in 
	  Twist zu platzieren. Außerdem 
	  entstehen ab einem gewissen Zeitpunkt irreversible Kosten (Medaillen, 
	  Urkunden), auch wenn eine Absage erst später erfolgen müsste.(mo) 
 | 
  
    | Donnerstag, 19.03.2020 
 Der Norddeutsche Schwimmverband hat heute die Norddeutschen 
	  Meisterschaften (9./10.5.2020 in Hannover) sowie die Norddeutschen 
	  Mehrkampfmeisterschaften (16./17.5. in Braunschweig)
 abgesagt.
 
 (mo)
 
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    | Mittwoch, 18.03.2020 
 Gemäß einer Veröffentlichung auf der LSN-Homepage fallen auch die 
	  Deutschen Masters-Meisterschaften (20./21.06.2020 in Hamburg) aus.
 Der 
	  Hamburger Schwimmverband hat die Ausrichtung an den DSV zurückgegeben. 
	  Nach einem neuen Ausrichter und einem möglichen Alternativtermin wird 
	  gesucht.
 
 (mo)
 
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    | Mittwoch, 18.03.2020 
 Maßnahmen des DSV im Leistungssport 
	  zum Umgang mit dem Coronavirus
 
 Liebe 
	  Schwimmfreunde,
 
 anbei übersende ich Euch die Regelungen, die der 
	  Deutsche Schwimmverband für seinen Organisationsbereich erlassen hat, zur 
	  Kenntnisnahme.
 
 Regelungen des DSV zum Corona-Virus
 
 Der DSV hat sämtliche 
	  Maßnahmen in seinem Organisationsbereich bis Ende Mai 2020 abgesagt.
 Das bedeutet unter anderem, dass die Deutschen Meisterschaften 
	  (30.4.-3.5.2020) sowie die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften 
	  (26.5.-30.5.2020) nicht stattfinden werden.
 Eine eventuell mögliche 
	  Regelung, diese Veranstaltungen nachzuholen, wird zu einem späteren 
	  Zeitpunkt getroffen.
 
 (mo)
 
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    | Montag, 16.03.2020 
 Der Bezirkstag des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems am 21.3.2020 in 
	  Ostrhauderfehn findet nicht 
	  statt. Er soll vermutlich nach den Sommerferien nachgeholt werden.
 
 (mo)
 
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    | Sonntag, 15.03.2020 
		  
			  
				   Empfehlung für Vereine, LFV, SB und 
				  Sportjugenden wegen COIVD-19 (Corona) KSB Emsland informiert 
		  
			  
				  Anlässlich der 
				  aktuellen Situation wegen COIVD-19 (Corona) informiert der KSB 
				  Emsland. Das Präsidium und der Vorstand des 
				  LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen haben nach der 
				  Beschlussfassung der Niedersächsischen Landesregierung am 
				  heutigen Vormittag, den Schul-, KITA- und Hortbetrieb vom 
				  16.03. bis zum 18.4.2020 einzustellen und den aktuellen 
				  politischen Erklärungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel in 
				  einer Telefonkonferenz am heutigen Freitag diese Erklärung für 
				  Sportvereine, Landesfachverbände sowie an die Sportbünde als 
				  Gliederungen des LSB beschlossen.
 KSB-Präsident Michael Koop bittet 
				  um Verständnis und die Einhaltung der Empfehlungen vom 
				  Landessportbund Niedersachsen.
 
 1.    
				  Empfehlung für Sportvereine und Landesfachverbände
 Der LSB empfiehlt seinen 
				  Mitgliedsvereinen und-verbänden ab sofort die vollständige 
				  Einstellung des Wettkampf-und Trainingsbetriebes zunächst bis 
				  zum 19. April 2020. Darüber hinaus empfehlen wir die Absage 
				  bzw. Verschiebung aller sonstigen Veranstaltungen, Aktivitäten 
				  und Maßnahmen in dem genannten Zeitraum. Hierzu zählen u.a. 
				  Maßnahmen der Aus-,  Fort- und Weiterbildung sowie 
				  Sportfachtagungen.
 
 1.    
				  Regelung für Maßnahmen des LSB,  seiner Sportjugend und 
				  der Sportbünde als Gliederungen des LSB, der Akademie des 
				  Sports, des Lotto-Sport-Internats und des OSP Niedersachsen.
 Der LSB und seine Sportjugend haben im Rahmen ihrer eigenen 
				  Verantwortung ihre sämtlichen Aus-, Fort- und 
				  Weiterbildungsmaßnahmen sowie sämtliche Maßnahmen seiner 
				  Gliederungen ab heute bis zum 19. April abgesagt.
 Die Akademie des Sports stellt den 
				  Tagungs- und Seminarbetrieb mit dem heutigen Tag bis 19.4. an 
				  ihren Standorten Hannover und Clausthal-Zellerfeld ein. Alle 
				  Belegungen für den genannten Zeitraum werden storniert.
 
 Das 
				  Lotto Sportinternat wird ab dem 16.3.2020 bis zum 19.4.2020 
				  geschlossen.
 Der Betrieb des OSP Niedersachsen 
				  erfolgt – solange keine vollständige Schließung des 
				  Sportleistungszentrums (SLZ) angeordnet wird – für den 
				  Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 in deutlich 
				  eingeschränktem Umfang. Die Betreuung in den einzelnen 
				  Ser-vicebereichen des OSP Niedersachsen (Laufbahnberatung, 
				  Sportpsychologie, Ernährungs-beratung, Trainingswissenschaft, 
				  Athletiktraining, Sportmedizin, Sportphysiotherapie) wird für 
				  diesen Zeitraum ausschließlich für ausgewählte volljährige 
				  Bundeskader auf ein Mindestmaß reduziert. Dabei werden 
				  insbesondere persönliche Kontaktzeiten durch alternative 
				  Formen der Beratung (Telefon, Skype o.ä.) ersetzt oder in 
				  deutlich eingeschränktem Umfang realisiert. Die Festlegung der 
				  ausgewählten Bundeskader erfolgt in den nächsten 2-3 Tagen in 
				  Abstimmung mit dem jeweiligen Spitzenverband.
 Für die Nutzung der 
				  sportartspezifischen Trainingsstätten im SLZ gelten die 
				  gleichen Emp-fehlungen an die Landesfachverbände wie oben 
				  beschrieben.
 
 Präsidium und Vorstand sind der Auffassung, dass der Sport in 
				  Niedersachsen schnell und aktiv handeln muss, um seinen 
				  Beitrag dazu zu leisten, die Ausbreitung des Coronavirus zu 
				  verlangsamen. Wir teilen die Auffassung der Bundes- und der 
				  Landesregierung, dass in dieser schwierigen Phase das 
				  Freizeitverhalten jedes und jeder Einzelnen überdacht werden 
				  muss und Sozialkontakte möglichst zu vermeiden sind. Die 
				  Entscheidung für die ausgesprochene Empfehlung ist uns sehr 
				  schwer gefallen, da gerade der Sport eine tragende Säule des 
				  sozialen Miteinanders in unserer Gesellschaft ist. Da aber 
				  gerade in der gemeinsamen Sportausübung und in dem sozialen 
				  Miteinander im Sportverein aktuell besondere Risiken für eine 
				  Erkrankung mit dem Coronavirus liegen, haben wir uns mit 
				  voller Überzeugung für diese einschneidende und eindeutige 
				  Empfehlung entschieden. Einige Landesfachverbände innerhalb 
				  des LSB haben bereits entschieden und innerhalb ihrer 
				  Mitgliedsvereine kommuniziert, dass der Wettkampfbetrieb ab 
				  sofort eingestellt wird. Zahlreiche Sportveranstaltungen sind 
				  bereits abgesagt worden. Wir halten es für erforderlich, dass 
				  der Sportbetrieb auch innerhalb der Sportvereine in den 
				  nächsten Wochen ruhen sollte und es damit  ein 
				  einheitliches Handeln innerhalb des Sports in Niedersachsen 
				  gibt. In zahlreichen Gesprächen in diesen Tagen mit Vertretern 
				  von Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden ist 
				  deutlich geworden, dass genau dieses einheitliche Handeln 
				  dringend geboten ist.
 
 Unsere 
				  Empfehlungen an die Mitgliedsvereine und-verbände sowie die 
				  für den LSB selbst beschlossenen Maßnahmen sind von 
				  weitreichender Bedeutung für den Sport und weit darüber 
				  hinaus. Wir sind uns der Tragweite unserer Empfehlungen und 
				  Beschlüsse bewusst, halten sie aber für unverzichtbar und 
				  bitten Sie gleichzeitig um Verständnis.
 Über Empfehlungen und Beschlüsse, 
				  die über den 19.4.2020 hinaus wirken, wird der LSB die 
				  Sportorganisation rechtzeitig informieren.
 „Wir sind uns unserer 
				  Verantwortung bewusst und bitten darum, sich der aktuellen 
				  Situation entsprechend zu verhalten“, so KSB-Präsident Michael 
				  Koop.
 (mo)   | 
  
    | Samstag, 14.03.2020 
 Ausfall und Terminverlegung 
	  Kampfrichterlehrgang
 Sofern es Lehrgangsteilnehmer aus 
	  den Vereinen des Kreischwimmverbandes Emsland betrift:
 Auch der 
	  Lehrgang "Kampfrichterausbildung" am 22.03.2020 im Vereinsheim des 
	  Delmenhorster SV in Delmenhorst findet nicht statt.
 Der Lehrgang wird 
	  neu terminiert auf den 17.05.2020 an gleicher Stelle und zu den gleichen 
	  Zeiten.
 Der betreffende Personenkreis wurde durch Michael Speer 
	  benachrichtigt.
 
 (mo)
 
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    | Samstag, 14.03.2020 
 Stellungnahme des 
	  Landesschwimmverbandes Niedersachsen zum Coronavirus
 
 Das Präsidium des Landesschwimmverbandes 
	  Niedersachsen e.V. (LSN) steht im engen Kontakt mit dem Deutschen 
	  Schwimm-Verband e.V. (DSV), dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) sowie 
	  diversen Behörden. Auf dieser Grundlage sind folgende Schritte beschlossen 
	  worden:  Alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 
	  bis zum 19. April werden abgesagt. Alle anstehenden Trainingslager und Lehrgänge 
	  werden im Einzelfall geprüft und mit den Betroffenen und Verantwortlichen 
	  besprochen. Beide Landesmeisterschaften im April werden 
	  abgesagt. Momentan wird geprüft, ob Alternativtermine gefunden werden 
	  können. Unsere Bundeskanzlerin hat dazu aufgerufen, 
	  Sozialkontakte weitestgehend zu reduzieren. Daher empfehlen wir unseren 
	  Vereinen die sofortige Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebs, 
	  um damit angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen zu 
	  ergreifen. Die komplette Stellungnahme ist dem Artikel 
	  beigefügt. 
	  LSN-Stellungnahme im Wortlaut (pdf-Format) Weitere Informationen zum 
	  Thema vom Landessportbund Niedersachsen:  https://www.lsb-niedersachsen.de/news/news-meldung/artikel/empfehlung-fuer-vereine-lfv-sb-und-sportjugenden-wegen-covid-19-corona/ 
	  (mo) 
	   | 
  
    | Freitag, 13.03.2020 
 Absagen von Lehrgängen und 
	  Schwimmveranstaltungen
 
 Der 
	  Lehrgang des Kreisschwimmverbandes Emsland vom 
	  27.3.-29.3.2020 in 
	  Westerstede findet nicht statt, da das Schwimmbad im Hössen-Sportzentrum 
	  durch den Badbetreiber auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
 
 Ebenso findet bis auf Weiteres das Training der Kreis-Nachwuchsgruppen am 
	  Dienstag und Freitag nicht statt.
 
 Die 
	  Norddeutschen Masters-Meisterschaften am 14./15.03.2020 in Berlin finden 
	  ebenfalls nicht statt.
 
 Die Landesmeisterschaften (18./19.04.2020) 
	  und die Landesjahrgangsmeisterschaften (25./26.04.2020) finden ebenfalls 
	  nicht statt.
 
 Da das Kultusministerium des Landes 
	  Niedersachsen alle Veranstaltungen und Fahrten bis zum Beginn der 
	  Sommerferien untersagt hat, findet auch der Bezirksentscheid "Jugend 
	  trainiert für Olympia" am 4.6.2020 nicht statt. Das gleiche gilt für 
	  etwaige Kreisentscheide, sofern sie noch stattfinden müssten.
 
 (mo)
 
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    | Donnerstag, 12.03.2020 
 Ich gebe hiermit zur Kenntnis, dass der Bezirksschwimmverband 
	  Weser-Ems seine für den 14./15.3.2020 vorgesehenen Bezirksmeisterschaften
 abgesagt hat. Nähere Informationen dazu findet ihr auf der Homepage des 
	  Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems. Die teilnehmenden Vereine (die 
	  Personen,
 die die Meldungen zu der Meisterschaft abgegeben hat) wurden 
	  schriftlich benachrichtigt.
 
 Da außer den Verantwortlichen des 
	  Bezirksschwimmverbandes nun mittlerweile auch das Gesundheitsamt der Stadt 
	  Osnabrück wie auch die Stadtwerke Osnabrück
 aufgrund der 
	  Gefährdungslage durch das Coronavirus erhebliche Bedenken gegen die 
	  Durchführung der Veranstaltung erheben, war eine Absage angezeigt.
 Inwieweit vor den Sommerferien noch ein geeigneter Termin zur Austragung 
	  der Bezirksmeisterschaften gefunden und abgestimmt werden kann, ist 
	  derzeit völlig offen.
 
 (mo)
 
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    | Samstag, 07.03.2020 
 Info zum Corona-Virus (Stand 
	  03.03.2020)
 
 Auf der DSV-Homepage ist die 
	  nachstehende Veröffentlichung zu lesen.
 Es ist grundsätzlich darauf 
	  hinzuweisen, dass sich der Sachstand täglich ändern kann. Jedoch sollten 
	  wir nicht in Panik verfallen.
 
 (Übernahme 
	  von der DSV-Homepage)
 
  (mo)
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