Montag, 13. Dezember 2021
Verlegung des Bezirkstages 2022
Pandemiebedingt findet der Bezirkstag des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems nicht am 26.
März 2022 statt.
Der neue Termin ist Samstag, der 21. Mai 2022, in Emden.
(mo) |
Sonntag, 5. Dezember 2021
Pandemiebedingt findet der Kreistag 2022 nicht am 16. Februar statt.
Der neue Termin ist Mittwoch, der 11. Mai 2022, in Dalum.
(mo) |
Freitag, 3. Dezember 2021
Absage DSV Mehrkampf
Der DSV-Mehrkampf vom 17.-19.12.2021 in Dortmund findet nicht statt. Er
wird verlegt auf den Zeitraum 18.-20. März 2022.
(mo) |
Samstag, 27. November 2021
Absage Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches
Spatzenschwimmen
Aufgrund der sehr ungünstigen
Entwicklungen in der Pandemie
Covid-19 - Sars-CoV-2 hat der Vorstand des Kreisschwimmverbandes Emsland
nach Rücksprache mit dem SV Haren entschieden, dass die Veranstaltung
"Kreismeisterschaften lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen"
nicht ausgetragen wird.
(mo) |
Dienstag, 23. November 2021
Der TV Meppen hat bekanntgegeben, dass das 33. Internationale
Neujahrsschwimmen am 8. Januar 2022 im Emsbad Meppen aufgrund der Situation
im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 - Sars-CoV-2 nicht stattfinden
kann.
(mo) |
Donnerstag, 21. Oktober 2021
Bei den Deutschen Meisterschaften Kurzbahn
der Masters vom 26.-28.11.2021 kommt die 2G-Regel zur Anwendung.
(mo) |
Montag, 4. Oktober 2021
Der Vorstand des Kreisschwimmverbandes Emsland hat beschlossen, für die
Veranstaltungen des Kreisschwimmverbandes Emsland künftig § 8 Abs. 7 der
Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen (2G-Regel) anzuwenden.
2 Dann müssen die Personen
einschließlich der dienstleistenden Personen abweichend von § 4 Abs. 1 keine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen und abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 1 keinen
Abstand einhalten; Absatz 4 Sätze 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
3 Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und
Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund
medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie
nicht impfen lassen dürfen, brauchen auch dann keinen Abstand einzuhalten
und keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie einen Nachweis nach Satz
1 nicht vorlegen können. 4 Personen mit medizinischer
Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen
lassen dürfen, müssen im Fall des Satzes 2 jedoch den Nachweis eines
negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 führen. 5
Dienstleistende Personen, die keinen Impfnachweis oder
Genesenennachweis nach Absatz 4 Satz 1 vorlegen, dürfen nur dann in den
Einrichtungen, in denen die 2-G-Regelung gilt, tätig sein, wenn sie täglich
den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
führen; sie müssen eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2,
KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, wenn sie nach Art
ihrer Tätigkeit den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen regelmäßig
unterschreiten.
Für Kinder und Jugendliche, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, findet die 2G-Regel demnach keine
Anwendung. Diese müssen für die Jahrgänge 2006 und älter jedoch entweder nachweisen,
dass sie Vollzeitschüler sind und einer regelmäßigen Testung unterliegen,
oder einen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen.
Die erste Veranstaltung, die gemäß der 2G-Regel stattfindet, wird die
Veranstaltung "Kreismeisterschaften
lange Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" sein.
Hunsichtlich eine Rückverlegung des Termins der "Kreismeisterschaften lange
Strecke / 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" auf den 11./12.12.2021 besteht
derzeit noch keine definitive Klarheit darüber, ob es anstelle des
LSN-Team-Cup eine eventuelle Ersatzveranstaltung am gleichen Termin geben
wird. Sollte dies der Fall sein, wäre eine Rückverlegung des Termins unserer
Kreisveranstaltung nicht möglich.
Die Ausschreibung wird in jedem Falle dahingehend überarbeitet, dass die
Wettkampffolge derjenigen aus dem Jahr 2019 entsprechen wird.
(mo) |
Donnerstag, 27.
Mai 2021
Zum Thema Stufenplan 2.0 des Landes
Niedersachsen hier eine Stellungnahme des Landessportbundes Niedersachsen:
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LandesSportBund Niedersachsen
kritisiert Stufenplan 2.0
Die Regelungen des Stufenplans 2.0 sind aus
Sicht des Sports unverhältnismäßig und unverständlich. Zudem werden sie
seinen gesundheits- und gemeinschaftsfördernden Wirkungen gerade in der
Corona-Pandemie nicht gerecht. In einem Schreiben an den
Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil bitten der Präsident
Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach und der Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe
des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen deshalb um eine weitgehende
Öffnung des Vereinssports. In einem 10-Punkte-Plan listen sie zentrale
Erwartungen des niedersächsischen Sports auf, die in 28 schriftlichen
Stellungnahmen von Sportbünden und Landesfachverbänden zum Stufenplan
2.0 sowie von mehr als 130 Vertreterinnen und Vertreter der
Sportorganisation in Videokonferenzen des LSB zur aktuellen
Corona-Verordnung formuliert wurden.
Allgemeine Erwartungen:
- Bei Testungen ist sowohl den
Übungsleiterinnen und Übungsleitern als auch den Sportlerinnen und
Sportlern Vertrauen zu schenken, dass sie auch ohne eine Kontrolle
dritter Personen Selbsttests nutzen dürfen. Testergebnisse z. B. des
Arbeitgebers oder der Schule sind ebenfalls zu akzeptieren.
- Für geimpfte, genesene und negativ
getestete Personen muss jeglicher Sport, also auch Kontaktsport
möglich sein.
Breitensport draußen:
- Außensport als Kontaktsport wie auch
kontaktloser Sport muss für Gruppengrößen bis 50 Personen in allen
drei Stufen wieder geöffnet und dabei auch Wettkampfsport zugelassen
werden.
- Für Kontaktsport muss auf Testungen in den
Stufen 1 und 2 verzichtet werden. Für kontaktlosen Sport im
Außenbereich sind Testungen in keiner Stufe erforderlich.
- Duschen und Umkleidekabinen müssen mit
Hygienekonzept zumindest in den Stufen 1 und 2 geöffnet werden
dürfen.
Breitensport drinnen:
- Für den Innensport bedarf es in allen
Stufen einer Öffnung von kommunalen, städtischen und vereinseigenen
Sporthallen für kontaktfreien Sport in Gruppen von mindestens 30
Personen.
- Für Kontaktsport im Innenbereich muss es
in den Stufen 1 und 2 Öffnungen für Kinder sowie geimpfte, genesene
und negativ getestete Erwachsene geben in Gruppen von mindestens 30
Personen
Schwimmsport:
- Freibäder (inklusive Strandbäder) müssen
in allen drei Stufen mit Hygienekonzept geöffnet werden.
- Öffnungen von Umkleidekabinen und Duschen
müssen bei vorliegendem Hygienekonzept in allen drei Stufen
ermöglicht werden.
- In Hallenschwimmbädern und Freibädern
müssen auch Vereinsangebote analog zum Schwimmunterricht in Gruppen
von bis zu 20 Personen ermöglicht werden.
Außerdem müsse im Stufenplan 2.0 noch geklärt
werden, welchem Bereich vereinsorganisierte Jugendfreizeiten zugeordnet
sind.
Abschließend heißt es in dem Schreiben: „Wir
müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Sport umgehend wieder ohne zu große
Einschränkungen in den Vereinen betrieben werden kann. Bitte treten Sie
gemeinsam mit uns auch gegenüber den Kommunen und Städten dafür ein,
dass Sportanlagen in den Sommermonaten geöffnet werden und auch in
Ferienzeiten geöffnet bleiben.“
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Veröffentlichung auf der Homepage des LSB Niedersachsen |
(mo) |
Mittwoch, 19. Mai 2021
Absage von Masters-Veranstaltungen
Die Abteilung
Masterssport des Deutschen Schwimm-Verbandes hat in den Amtlichem
Mitteilungen des DSV vom 19.05.2021 die folgenden Veranstaltungen abgesagt:
Deutsche
Masters-Meisterschaften lange Strecke |
13.-15.08.2021 |
Solingen |
Deutsche
Mannschaftsmeisterschaften der Masters (DMSM) |
06.11.2021 |
Gelsenkirchen |
Durch die Absage
der DSV-Veranstaltung "Masters-DMS" ist auch von einer Absage der
entsprechenden LSN-Veranstaltung auszugehen.
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Amtliche
Mitteilungen des DSV vom 19.05.2021 |
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Veröffentlichung der Abteilung Masters des DSV |
(mo) |
Sonntag, 9. Mai 2021
Auch in der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gibt es bis
zum 30. Mai 2021 keine Öffnungsperspektive für Schwimmbäder, auch nicht
inzidenzbasiert. Der Stufenplan 2.0 vom 02.02.2021 findet keine Anwendung.
Lediglich die Durchführung von Schwimmkursen ist ab dem 10.5.2021 zulässig.
(mo) |
Dienstag, 4. Mai 2021
DSV verliert 51.000 Mitglieder und fordert Unterstützung
Zu dieser Thematik ist der verlinkte Artikel auf der DSV-Homepage zu lesen.
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Veröffentlichung auf der Homepage des DSV |
(mo) |
Dienstag, 27. April 2021
Der Trainerassistentenlehrgang des Landesschwimmverbandes Niedersachsen am
8./9.5 und 15./16.5.2021 (geplant in Westerstede) wird aufgrund der
einschränkenden Bestimmungen im Rahmen der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 als
Online-Lehrgang durchgeführt.
Die Praxisanteile werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, sobald
Sportstätten wieder genutzt werden können.
(mo) |
Samstag, 24. April 2021
Die Fachsparte Masters
des Deutschen Schwimmverbandes hat eine Broschüre für den Wiedereinstieg in
Wettkampf und Training für die Masters-Sportler herausgegeben.
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Veröffentlichung auf der Homepage des DSV |
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DSV-Leitfaden zum Wiedereinstieg nach der Corona-Pause für Masters
(23.04.2021) |
(mo) |
Donnerstag, 22. April 2021
Wie die Abteilung
Wettkampfsport des Deutschen Schwimmverbandes mitteilt, werden aufgrund der
Corona-Pandemie die folgenden Veranstaltungen verschoben:
Deutsche Jahrgangsmeisterschaften |
26.-30.05.2021 |
Berlin |
DM Schwimmerischer Mehrkampf |
18.-20.06.2021 |
Dortmund |
Die neuen Termine werden zu einem späteren
Zeitpunkt benannt.
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Veröffentlichung auf der Homepage des DSV |
(mo) |
Mittwoch,
21. April 2021
„Wir befinden uns inmitten einer Sport- und
Bewegungspandemie“
Koop fordert schnellen Paradigmenwechsel
Zu diesem Thema gibt es eine Veröffentlichung auf
der Homepage des Kreissportbundes Emsland.
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Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland |
(mo)
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Donnerstag
15. April 2021
Gespräche mit Tonne fruchten
Zum Ergebnis eines Gesprächs zwischen LSN-Präsident Wofgang Hein und
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
ist auf der LSN-Homepage eine Veröffentlichung
zu lesen.
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo) |
Mittwoch, 14. April 2021
Das für den 19./20. Juni 2021 geplante Sommerschwimmfest des Haselünner SV findet aufgrund der
Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19
Sars-CoV-2 nicht statt.
(mo) |
Dienstag, 13. April 2021
Politik zum Handeln aufgefordert
Der LSN hat Forderungen zur Schwimmausbildung
formuliert, die heute an Kultusminister Tonne herangeführt wurden. Dabei
geht es um nichts Geringeres als den Erhalt der Schwimmfähigkeit unserer
Gesellschaft.
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo) |
Dienstag, 6. April 2021
Die Europameisterschaften Schwimmen der Masters in Budapest (22. Mai -
6. Juni 2021)
finden aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie
Covid-19 Sars-CoV-2 nicht statt.
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo) |
Montag, 5. April 2021
Die für das Wochenende 5./6. Juni 2021 geplanten Kreismeisterschaften kurze
Strecken
finden aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie
Covid-19 Sars-CoV-2 nicht statt.
Aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen in den letzten Wochen in
Zusammenhang mit dem Corona-Stufenplan des Landes Niedersachsen vom 2.2.2021
ist mit einer Öffnung von Hallenbädern (Inzidenz pro 100000 Einwohner und
pro 7 Tage kleiner als 35) nicht zu rechnen. Auch eine Öffnung von
Freibädern (Inzidenz kleiner als 50) und damit eine erste
Trainingsmöglichkeit im Wasser ist derzeit nicht zu erwarten.
(mo) |
Donnerstag, 1. April 2021
Auf der Homepage des Kreissportbundes
Emsland und des Innenministeriums des Landes Niedersachsen wird
übereinstimmend berichtet, dass die Maximalfördersumme aus dem
Corona-Sonderprogramm des Landes Niedersachsen für Sportorganisationen
verdoppelt wird.
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Veröffentlichung auf der Homepage des KSB Emsland |
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Veröffentlichung des Inneministeriums des Landes Niedersachsen |
(mo) |
Mittwoch, 31. März 2021
Das für Sonntag, 13.
Juni 2021, geplante und schon um ein Jahr verschobene Jubiläumsschwimmfest
"100 Jahre SV Sigiltra Sögel" findet aufgrund der Einschränkungen im
Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 nicht statt.
(mo) |
Montag, 29. März 2021
Weitere Verschiebung des Kreistages
des Kreisschwimmverbandes Emsland
Aufgrund der angespannten Pandemie-Lage soll der für den 26. Mai 2021
geplante Kreistag erneut verschoben werden.
Es ist zurzeit angedacht, den Kreistag am Mittwoch, 7. Juli 2021
durchzuführen.
Da aufgrund der Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Twist auch das
Vereinsheim geschlossen ist, hat der SV Concordia Emsbüren angeboten, den
Kreistag dort im Vereinsheim durchzuführen
oder gegebenenfalls auch auf dem Außengelände, sofern die pandemische Lage
dies erfordert.
(mo) |
Montag,
15. März 2021
Auf der LSN-Homepage ist die folgende Veröffentlichung zur Thematik
"Hallenbäder sind keine
Orte mit erhöhtem Risiko einer SARS-CoV-2 Ansteckung!" folgende
Stellungnahme des LSN-Präsidenten Wolfgang Hein abgedruckt:
-----
Hallenbäder sind keine
Orte mit erhöhtem Risiko einer SARS-CoV-2 Ansteckung!
Der LSN fordert eine Öffnung der
Hallenbäder, zeitgleich mit Wiederaufnahme des
Präsenzunterrichtes in den Schulen und Wiederöffnung der
Kindertagesstätten.
Wann die Hallenbäder wieder
öffnen ist seit der Ministerpräsident*innenrunde am 03.03.2021
genauso ungewiss wie zuvor.
Der Stufenplan lässt nur
eine ungewisse Hoffnung auf Öffnung. Die Corona-Verordnung der
Landesregierung vom
13.03.2021 lässt kaum Hoffnung auf Öffnung der Hallenbäder.
Das Hallenbäder nicht geöffnet werden, kann sachlich nicht
mehr begründet werden. Bereits im November hatte Präsident
Wolfgang Hein gemeinsam mit Experten nachgewiesen, dass die
Ansteckungsgefahr in Hallenbädern weitaus geringer ist als
bisher angenommen. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen
hat nun in Zusammenarbeit mit dem Hermann-Rietschel-Institut
weiter Erkenntnisse veröffentlicht.
Weitere Informationen anderer
Hochschulen wurden aktuell in der Swim&More 03/2021
veröffentlicht.
Es bleibt die Erkenntnis, es sind
nicht die Folgen der Pandemie, die eine Öffnung der
Hallenbäder verhindert.
Der LSN fordert eine Gleichstellung
der Öffnung von Hallenbädern mit der Wiederaufnahme des
Schulunterrichtes an Grundschulen sowie der Öffnung von
Kindertagesstätten. Anders ist eine Schwemme von
Nichtschwimmern nicht mehr zu verhindern!
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|
Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
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Dissertation
Hermann-Rietschel-Institut auf "baederportal.com" |
(mo) |
Mittwoch, 10. März 2021
Aufgrund der
Beschränkungen im Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 findet
das Jubiläumsschwimmfest der SG Freren am 26. Juni 2021 nicht statt.
(mo) |
Freitag, 5. März 2021
Auf der DSV-Homepage ist
zu den Corona-Beschlüssen vom 3. März 2021
folgende Stellungnahme des DSV-Präsidenten Marco Troll abgedruckt:
-----"Schwimmhallen müssten wie Schulen
behandelt werden"
Nach dem Corona-Gipfel von Bundeskanzlerin und den
Ministerpräsident*innen der Länder wird der Lockdown nach
Beschluss vom Mittwoch bis 28. März verlängert, erstmals wurden
nun aber einzelne Öffnungsschritte für den Sport genannt. „Wie
viele Menschen freue ich mich, dass es nun endlich einen
konkreten Plan gibt, an dem man sich orientieren kann. Ich bin
jedoch mehr als enttäuscht, dass für unseren Wassersport nicht
mehr zugelassen wird. Wir stehen seit langem bereit,
verantwortungsvoll ein Teil der Lösung zu werden, aber man gibt
uns nicht die Chance dazu. In Hinblick auf die Schwimmausbildung
unserer Kinder finde ich das geradezu verantwortungslos.“, sagt Marco
Troll, Präsident des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V.
(DSV).
Die beschlossenen Lockerungsschritte für den Sport sehen wie
folgt aus: Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz von unter 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist ab 08. März
kontaktfreier Sport von maximal zehn Menschen an der frischen
Luft zugelassen - bei Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings
nur fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten. Im Altersbereich
unter 14 Jahren sind Gruppengrößen bis zu 20 erlaubt. Laut den
Angaben des RKI wäre ersteres aktuell nur in Rheinland-Pfalz
möglich, zweiteres in allen anderen Bundesländern außer
Thüringen.
Für den hiesigen Schwimmsport zielführender würde aber wohl
erst die nächste Stufe: Ab 22. März wäre dann bei einer
7-Tage-Inzidenz, die sich 14 Tage lang nicht verschlechtert hat
und stabil unter 50 Neuinfektionen liegt, dann wieder
kontaktfreier Sport drinnen und sogar Kontaktsport draußen
erlaubt. Bei einer Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen
bei mehr als 50 oder stabil/sinkend unter 100 Neuinfektionen
wäre ein tagesaktueller Covid-19-Test nötig, wenn sich mehrere
Haushalte zum kontaktfreien Sport drinnen oder Kontaktsport
draußen treffen wollen. Das könnte bei günstigem Pandemieverlauf
also das erste Szenario für die Öffnung von Schwimmhallen
werden.
Frühestens ab 05. April ist dann auch Kontaktsport (z.B.
Wasserball) drinnen erlaubt, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz 14
Tage lang nicht verschlechtert hat und die Inzidenz stabil unter
50 Neuinfektionen liegt. Liegt die Inzidenz an drei aufeinander
folgenden Tagen bei mehr als 50 oder gibt es eine
stabile/sinkende Inzidenz unter 100 Neuinfektionen, wäre
kontaktfreier Sport dann auch drinnen erlaubt und Kontaktsport
draußen ohne Testzwang.
Frühere Öffnung der Freibäder gefordert
„Natürlich hängt viel vom weiteren Pandemieverlauf und der
Ausbreitung der Mutanten ab. Und es ist zweifellos auch richtig,
bei den Öffnungen schrittweise vorzugehen und vorsichtig zu
bleiben“, sagt Troll. „Warum Blumenmärkte aber vor Schwimmhallen
öffnen dürfen, erschließt sich mir absolut nicht. Meiner Meinung
nach müssten Schwimmhallen wie Schulen behandelt werden und
unter Einhaltung von Hygienekonzepten sofort geöffnet werden.
Schon vor dem letzten Gipfeltreffen haben wir von Seiten der
Politik ein Bekenntnis zum Kulturgut Schwimmen gefordert, die
Unterstützung von Vereinen und vor allem das Vertrauen in den
organisierten Sport. Die jetzigen Öffnungsschritte spiegeln
meiner Meinung nach keinen dieser Punkte wider. Und anders als
im Einzelhandel geht es bei uns nicht um Umsatz, sondern um
Leben und Gesundheit“, so Troll.
Nicht nur für die Schwimmausbildung der Kleinsten, auch für
den Re-Start des Vereins- und Breitensports wünscht sich Troll
mehr Rückendeckung durch die Regierung. „Es braucht endlich ein
klares Bekenntnis zum Kulturgut Schwimmen auf allen politischen
Ebenen. Auch wenn Kommunen jetzt wegen Corona unter erheblichen
Steuerausfällen leiden, darf es deswegen nicht zu Sparmaßnahmen
beim Bäderbetrieb kommen. Im Gegenteil, ich würde mir wünschen,
dass die Verantwortlichen sich sogar ganz bewusst für eine
vorzeitige Öffnung im April und im Herbst dann auch eine spätere
Schließung ihrer Freibäder entscheiden. Und für eine maximale
Verlängerung der Nutzungszeiten in den Hallen, sobald diese
wieder öffnen dürfen. Sonst können wir den durch Corona
entstandenen Ausbildungsstau nicht aufarbeiten“, sagte Troll.
Auch sonst müsse man epidemiologisch vertretbare Lösungen viel
konsequenter nutzen. Troll: „Die Menschen brauchen nach ihren
Sport und die Bewegung einfach, körperlich und seelisch.“ Und
zwar auch, wenn die Infektionszahlen - wie von einigen
Expert*innen bereits berechnet - wieder steigen sollten.
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Öffnungsschritte als Grafik |
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(mo) |
Dienstag, 9. Februar 2021
Auf der LSN-Homepage ist die folgende Veröffentlichung zur Thematik
"Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Schwimmsport" folgende
Stellungnahme des LSN-Präsidenten Wolfgang Hein abgedruckt:
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LSN Präsident
fordert eindeutige Perspektiven für den Schwimmsport
-----
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo) |
Dienstag, 9. Februar 2021
Auf der DSV-Homepage ist die folgende Veröffentlichung
zur Thematik "Auswirkungen der Corona-Pandemie für den Schwimmsport"
folgende Stellungnahme des DSV-Präsidenten Marco Troll abgedruckt:
-----
„Es geht längst nicht mehr nur noch um
eine verlorene Generation“
Hat der Lockdown endlich ein Ende oder wird wieder
verlängert? In der Woche vor dem nächsten Corona-Gipfel wendete
sich DSV-Präsident Marco Troll mit einem Brief
und dringendem Appell im Namen des Deutschen Schwimm-Verbandes
e.V. (DSV) an die Bundesregierung. Im Interview erzählt der
Freiburger mehr zu seinen Beweggründen, den Problemen an der
Basis und der Hoffnung auf mehr Vertrauen.
Die Bundeskanzlerin verhandelt mit den
Regierungschef*innen der Länder am Mittwoch über den Fortgang
des Lockdowns. Mit welchen Hoffnungen und Erwartungen verfolgen
Sie das als DSV-Präsident und damit Interessenvertreter von fast
600.000 Mitgliedern? Marco Troll: Kurzfristig
freue ich mich natürlich, dass der Lockdown endlich die erhoffte
Wirkung zeigt und der Inzidenzwert zuletzt deutlich gesunken
ist. Und ich hoffe, dass sich dies auch in den Maßnahmen
widerspiegeln wird. Was mir jedoch insbesondere als
DSV-Präsident aktuell große Sorgen bereitet, sind die
langfristigen Auswirkungen der Pandemie für unseren Sport und
die Gesellschaft. Genau deshalb habe ich mich in der letzten
Woche mit einem Brief an die Bundeskanzlerin und die
Regierungschef*innen der Länder gewandt. In der aktuellen
Situation reicht es nicht mehr, nur nach Sichtweite zu steuern.
Es müssen schon jetzt Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die
uns davor bewahren, langfristig vor Problemen zu stehen, die wir
nicht mehr lösen können.
Von vielen Seiten wird bereits von der Angst vor der
„verloren Corona-Generation“ gesprochen – im Schwimmen bezieht
sich das unter anderem auf die Kinder, die 2020 nicht schwimmen
lernen konnten. Was genau fordern Sie dazu in Ihrem Brief?
Marco Troll: Das Problem ist, dass selbst diese
Einschätzung noch zu kurzfristig gegriffen ist. Wir steuern auf
eine Situation zu, in der wir nicht nur einen Jahrgang
verlieren, der im letzten Jahr aufgrund des Lockdowns nicht
schwimmen lernen konnte, sondern auf die Tatsache, dass
Generationen von Kindern in Deutschland überhaupt keine Chance
mehr haben, Schwimmen zu lernen und den Lebensraum Wasser ohne
Gefahr für Leib und Leben zu nutzen – weder jetzt noch
zukünftig. Wasserfläche war schon immer knapp, doch durch die
pandemiebedingten Sparmaßnahmen der Kommunen werden Schwimmbäder
nun oftmals langfristig geschlossen, denn Schwimmbäder kosten
Geld. Diese Entwicklung muss unter allen Umständen gestoppt
werden. Schwimmbäder sind eine Investition in die Sicherheit und
Gesundheit der Bevölkerung, sie müssen also eher wie Schulen
betrachtet werden. In unserem Brief stellen wir daher drei
konkrete Forderungen – ein grundsätzliches Bekenntnis der
Bundesregierung zum Kulturgut Schwimmen, die besondere Förderung
des organisierten Vereinssports in Pandemiezeiten und das
Vertrauen in den organisierten Schwimmsport als Teil der
Problemlösung in Zeiten der Pandemiebekämpfung.
Nach einer langen Zeit sehnen sich die Menschen immer
mehr nach einem Ende der Beschränkungen, die DSV-Mitglieder
wollen endlich wieder in die Schwimmhallen. Die Unsicherheit
über Verbreitung und Auswirkung neuen Virus-Mutationen könnte
aber zu anhaltender Zurückhaltung in Sachen Lockerung führen.
Haben Sie davor Angst? Marco Troll: Nach
fast einem ganzen Jahr in der Pandemie haben die Menschen kaum
noch Kraft. Wir wissen, dass die Bevölkerung den Sport braucht –
für den Körper, aber auch für die Seele. Die Virus-Mutationen
sollten natürlich absolut ernst genommen werden. Das Letzte, was
wir jetzt brauchen, ist ein ständiger Kreislauf von Öffnungen
und Lockdown. Wir sind der Meinung, dass insbesondere der
organisierte Vereinssport ein wichtiger Helfer in der
Pandemiebekämpfung sein kann. Wir haben funktionierende
Hygienekonzepte, und selbst wenn es zu einem Ausbruch kommen
sollte, dann können die Kontaktketten innerhalb des Vereins viel
besser nachverfolgt werden als zum Beispiel im privaten Raum.
Dazu kommt, dass Chlor das Virus nachweislich abtötet. Wir
hoffen, dass die Regierung hier ebenfalls erkennt, welchen
Beitrag wir leisten können und dem Vereinssport das
entsprechende Vertrauen entgegenbringt.
Wie groß ist denn der Druck an der Basis?
Marco Troll: Wir bekommen fast täglich
Hilferufe aus unseren Vereinen. Die Schwimmhallen schließen,
Mitglieder brechen weg und damit fehlen die so wichtigen
Einnahmen. Gemeinsam mit unseren Landesverbänden verschaffen wir
uns gerade einen umfassenden Überblick, in welchem Ausmaß die
Pandemie bereits zu Mitgliederschwund geführt hat. In Berlin
sehen wir zum Beispiel schon jetzt knapp 13 Prozent weniger
Mitglieder im Vergleich zu 2019 – und das betrifft vor allem
Kinder. Auch im Bereich der Wettkampflizenzen müssen wir hohe
Verluste ertragen. Der DSV konnte 2020 nur knapp 40 Prozent
seiner geplanten Wettkämpfe durchführen. Ohne das Angebot von
Wettkämpfen werden natürlich auch weniger Lizenzen erworben. All
das wirkt sich negativ auf den Haushalt aus, und das bei immens
steigenden Kosten für aufwendige Hygienekonzepte und Bubbles vor
allem für die Olympia-Vorbereitung. Ganz Sportdeutschland kämpft
gerade ums Überleben.
Wie sollte es ihrer Meinung nach weitergehen?
Marco Troll: Das Thema Eigenverantwortung ist
und bleibt essenziell. Als Gesellschaft müssen wir uns noch
einmal zusammenraufen und weiterkämpfen. Für unsere Mitglieder
wünschen wir uns ein starkes Zeichen durch die Regierung. Das
Bekenntnis zur enormen Relevanz unseres Sports und unserer
Mitglieder. Es müssen jetzt kreative Lösungen gefunden werden,
die die Sicherheit der Menschen gewährleisten und gleichzeitig
eine Öffnung des Vereinssports ermöglichen. Es gibt bereits
verschiedene Ansätze, von frühzeitiger Öffnung der Freibäder bis
hin zu steuerlichen Erleichterungen für Vereine. Als
Spitzenverband stehen wir der Regierung hier gern jederzeit
beratend zur Seite, um gemeinsam Lösungen zu finden.
-----
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(mo)
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Dienstag, 2. Februar 2021
Auf der Homepage des Kreissportbundes ist der folgende
Beitrag zu lesen.
-----
Bundesfinanzministerium verlängert
steuerliche Erleichterungen bis 31. 12. 2021
Das Bundesfinanzministerium hat
die in 2020 beschlossenen steuerlichen Erleichterungen
infolge der Corona-Pandemie auch für Sportvereine bis zum
31. Dezember 2021 verlängert.
Dies betrifft u.a. die
Rückerstattung oder den Verzicht auf Mitgliedsbeiträge für
die Jahre 2020 und 2021. In den FAQ’s zum Steuerrecht vom
28. Dezember 2020 heißt es: „Wenn die aktuellen
Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen die Rückzahlung
von Beiträgen an durch die Corona-Krise wirtschaftlich in
Not geratene Mitglieder beziehungsweise die Befreiung dieser
Mitglieder von Beitragszahlungen nicht zulassen, ist eine
solche Rückzahlung oder eine solche Befreiung ausnahmsweise
bis zum 31. Dezember 2021 steuerrechtlich unschädlich für
den Status der Gemeinnützigkeit.“
Mehr
Informationen im Kapitel X „Maßnahmen im
Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches
Engagement in der Corona-Krise“ unter Punkt 12
(siehe Link unten)
-----
|
Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland |
|
Veröffentlichung des Bundesministeriums für Finazen (Seite 31) |
(mo) |
Dienstag, 2. Februar 2021
Auf der
Homepage des Kreissportbundes Emsland ist der folgende Beitrag zu lesen:
-----
LSB: Verlängerung DOSB-Lizenzen
bis 31. Dezember 2021
Der Vorstand des LandesSportBundes
(LSB) Niedersachsen hat auf seiner 126. Sitzung beschlossen,
seine DOSB-Lizenzen ÜL-C Breitensport, ÜL-B „Sport in der
Prävention“ und Vereinsmanager C, die bis zum 31. Dezember
2021 ungültig werden, gemäß den Vorgaben des DOSB pauschal
und automatisiert zu verlängern.
Die ÜL werden per Mail informiert.
Die bislang besuchten Fortbildungen werden zur nächsten
Lizenzverlängerung (4 Jahre Gültigkeit) anerkannt. Die
Landesfachverbände regeln den Umgang mit ihren
Lizenzverlängerungen in eigener Verantwortung.
-----
|
Veröffentlichung auf der Homepage des Kreissportbundes Emsland |
(mo) |
Donnerstag, 28. Januar 2021
Das Land Niedersachsen plant einen Lockerungsplan bei sinkenden
Inzidenzwerten pro 100000 Einwohnern und 7 Tagen in einer Abstufung mit 6
Stufen. Dies geht aus einer Veröffentlichung in der Neuen Osnabrücker
Zeitung vom 28.1.2021 hervor.
Stufe |
7-Tage-Inzidenz |
Schulen |
Schwimmbäder |
Einzelhandel |
Gastronomie |
Beherbergungsbetriebe |
1 |
< 10 |
Szenario A |
offen mit
Personenbegrenzung |
Hygienekonzept |
offen,
Saalbetrieb max. 250 Pers. |
offen mit Hygienekonzept |
2 |
< 25 |
Szenario A |
offen mit
Hygienekonzept |
Hygienekonzept + Begrenzung
Personenzahl |
offen,
Saalbetrieb max. 100 Pers. |
offen mit Hygienekonzept |
3 |
< 50 R-Wert < 0,8 |
Szenario A Masken ab Klasse 5 |
nur Freibäder mit
Hygienekonzept, keine Duschen und Umkleiden |
Hygienekonzept + Begrenzung
Personenzahl |
offen, kein
Saalbetrieb, Sperrstunde ab 23.00 Uhr |
offen mit Hygienekonzept |
< 50 |
Szenario A Masken ab Klasse 5 |
nur Freibäder mit
Hygienekonzept, keine Duschen und Umkleiden |
Hygienekonzept + Begrenzung
Personenzahl |
geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf |
offen mit Hygienekonzept |
4 |
< 100 |
Szenario B |
geschlossen |
Hygienekonzept + Begrenzung
Personenzahl |
geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf |
geschlossen |
5 |
< 200 |
Szenario B Grundschule Szenario C
andere Schulen |
geschlossen |
Hygienekonzept + Begrenzung
Personenzahl |
geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf |
geschlossen |
6 |
200
und mehr |
Szenario C |
geschlossen |
Hygienekonzept + Begrenzung
Personenzahl |
geschlossen,
nur außer-Haus-Verkauf |
geschlossen |
Demnach ist es bis zur Öffnung der Hallenbäder noch ein sehr weiter
Weg. Für Freibäder ist es ja auch noch zu kalt.
Beschlossen ist
dieser Plan allerdings noch nicht. Klar ist auch noch nicht, ob die
Handhabung nach dem 7-Tage-Inzidenzwert des Landes erfolgen soll oder in
jedem Kreis nach dem dortigen 7-Tage-Inzidenzwert.
(mo) |
Samstag, 23. Januar 2021
Der Norddeutsche Schwimmverband teilt mit, dass die für den Monat Mai
geplanten Norddeutschen Meisterschaften und Norddeutschen
Mehrkampfmeisterschaften nicht stattfinden.
|
Veröffentlichung auf der Homepage des Norddeutschen
Schwimmverbandes |
(mo) |
Samstag, 15. Januar 2021
Wegen Corona: Hälfte aller Sportvereine fürchtet
"existenzbedrohende Lage"
Auf der Seite swimsportnews.de ist unter dem vorstehenden Titel ein
Artikel zu den Folgen der Corona-Pandemie zu lesen.
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Veröffentlichung auf "swimsportnews.de" |
(mo) |
Samstag, 15. Januar 2021
Kein CIJ-Euro-Meet 2021
Der
Luxemburgische Schwimmverband hat das für den 19.-21. März 2021
vorgesehene CIJ-Euro-Meet nun endgültig abgesagt. Dies wird auf den
Websites "swimsportnews.de" und "swim.de" übereinstimmend mitgeteilt. Die nächste Austragung soll im
Januar 2022 stattfinden. An diesem hochkarätigen Schwimmfest haben in
der Vergangenheit auch häufig emsländische Vereine teilgenommen.
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Veröffentlichung auf "swimsportnews.de" |
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Veröffentlichung auf "swim.de" |
(mo) |
Samstag, 9. Januar 2021
Auf der LSN-Homepage ist nachstehender Artikel verbunden mit einem
Audio-Link auf der LSN-Homepage zu lesen:
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Auswirkungen des
erneuten Lockdowns auf den niedersächsischen Schwimmsport
Auch im neuen Jahr 2021 hat uns
Wassersportlern die Corona-Pandemie und der damit verbundene
Lockdown „das Wasser aus den Becken“ gelassen.
Der Radiosender NDR 1 Niedersachsen,
hat dies erneut zum Anlass genommen, um unter anderem mit
unserem LSN-Präsidenten Wolfgang Hein über die aktuelle
Situation und die darausmöglicherweise resultierenden
Konsequenzen zu sprechen.
Weitere geladene Gäste waren der
LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe und der
HVN-Geschäftsführer Markus Ernst.
In dem Gespräch konnte eindringlich
darauf aufmerksam gemacht werden, dass speziell unsere
LSN-Mitglieder davon abhängig sind, dass Kommunen oder private
Betreiber ihre Schwimmbäder wieder öffnen, da die meisten
Vereine keine eigenen Trainingsflächen betreiben.
Dies hat extreme Auswirkungen auf die
ohnehin schon problematische Nichtschwimmersituation. Für die
Zukunft bedeutet dies zwangsläufig auch für den LSN und seine
Vereine, verstärkt ein Augenmerk auf die
Nichtschwimmerausbildung zu legen.
Den ganzen Talk gibt es hier auf den
Seiten des NDR zum Anhören und herunterladen:
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Veröffentlichung LSN-Homepage (Link) |
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Audio-Podcast
beim NDR (Sendung auf NDR 1-Niedersachsen vom 17.12.2020)
(Link) |
(mo) |
Freitag, 8. Januar 2021
Der für den 17.
Januar 2021 vorgesehene Kampfrichterlehrgang (Ausbildung und Fortbildung)
findet an diesem Termin aufgrund des weiter bestehenden Lockdowns nicht
statt. Nach
Beendigung der bestehenden Kontaktbeschränkungen soll der Lehrgang neu
terminiert werden.
(mo) |
Mittwoch, 6. Januar 2021
Die Stadtwerke Schüttorf-Emsbüren haben bekannt gegeben, dass das
Ems-Bad in Emsbüren auf jeden Fall bis zum 28. Februar 2021 geschlossen
bleibt.
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Veröffentlichung Lingener Tagesport |
(mo) |
Samstag, 12. Dezember 2020
Die Kreismeisterschaften kurze Strecken, die für das Wochenende
27./28. Februar 2021 geplant waren, werden aufgrund der Entwicklungen im
Zusammenhang mit der Pandemie Covid-19 Sars-CoV-2 zu diesem Zeitpunkt
nicht durchgeführt. Es wird eine Verlegung in den Zeitraum Mai/Juni 2021
avisiert. Ein genauer Termin kann zur Zeit noch nicht benannt werden.
(mo) |
Montag, 30.11.2020
KSB-Präsident Koop appelliert an
Vereinstreue in Corona-Zeiten
Anbei die
Veröffentlichung des KSB-Präsidenten Michael Koop auf der Homepage des
Kreissportbundes Emsland.
-----
„Wenn ich drei Wünsche frei hätte…“
Einen
flammenden Appell an die Mitglieder aller emsländischen
Sportvereine richtete jetzt der Präsident des Kreissportbundes
an die über 115.000 Mitglieder der hiesigen Vereine.
„Halten Sie gemeinsam mit uns
durch. Bleiben Sie sportlich und vor allem, bleiben Sie
gesund.“ – diese drei Wünsche in vorweihnachtlichen
Corona-Zeiten sind es, die Michael Koop gerne auf dem
Gabentisch des Kreissportbundes liegen sähe.
Gerade in der aktuell schwierigen
Zeit, zeige sich, was den Emsländer ausmache, so Koop. „Immer
wenn es darauf ankommt, dann stehen die emsländische
Sportgemeinschaft und ihre Mitglieder solidarisch zueinander“,
betonte der KSB-Präsident und appellierte an den Zusammenhalt
der Vereinsgetreuen.
„Lassen Sie uns gemeinsam ein
Zeichen setzen für unsere eigene Zukunft“, forderte Koop und
machte auch gleich deutlich, warum dieses so sei.
Der Sport im Verein ist
gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er verbindet
Generationen und Kulturen, gibt Halt, Motivation und
vermittelt wichtige Werte in der Gesellschaft.
Zudem böten Sportvereine mehr als
eine Leistung gegen Bezahlung. In ihnen gäbe es zeitgemäßen
Sport von qualifizierten und lizenzierten Übungsleitern und
Betreuern, die oftmals einen Großteil ihrer Freizeit
investierten, Kindern und Jugendlichen neben der Freude am
Spiel und der Bewegung auch wichtige Charaktereigenschaften
beizubringen, die sie später zu verantwortungsbewussten
Menschen in unserer Gesellschaft heranreifen lassen. Die
Jüngsten lernten in den Vereinen Werte wie Fairness,
Integration und soziales Verantwortungsbewusstsein. Sie
erführen, wie Lebensfreude die eigene Persönlichkeit stärken
könne.
Nur in Sportangeboten in den
Vereinen haben junge Menschen die Gelegenheit, den oft schon
jetzt vorhandenen zu hohen Medienkonsum während der
Corona-Zeit zu unterbrechen und die Zeit stattdessen sinnvoll
zu nutzen. Die meisten Eltern wüssten das auch.
In diesem Sinne wünsche er sich,
dass alle Emsländerinnen und Emsländer als gelebtes Zeichen
der Solidarität mit einem geringen Beitrag Sportvereine
zusätzlich durch eine Mitgliedschaft oder Spende unterstützen.
Hier bedankte sich Michael Koop ganz besonders bei den vielen
Sponsoren vor Ort, die zwar teilweise selbst finanzielle
Engpässe zu überwinden hätten, aber gerade jetzt mit ihrer
regelmäßigen Unterstützung zeigten, wie wichtig ihnen die
Sportvereine seien.
-----
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Artikel auf
der KSB-Homepage |
(mo) |
Donnerstag, 26. Novermber 2020
Heute hat der Deutsche Schwimmverband offiziell die Absage des
Deutschen Mannschaftswettbewerbes (DMS) 2021 bekanntgegeben. Die
Länderfachkonferenz Schwimmen hatte am vorletzten Wochenende ebenfalls
beschlossen, auf den Landes-und Bezirksebenen den DMS 2021 nicht
durchzuführen. Somit wird es also im kommenden Jahr 2021 keinen DMS
geben.
|
Bekanntmachung des DSV |
|
Bekanntmachung des LSN |
(mo) |
Dienstag, 24. November 2020
Die Landesregierung des Landes Niedersachsen teilte heute mit, dass
der Beginn der Weihnachtsferien auf den 21.12.2020 vorgezogen wird.
Demnach ist der 18.12.2020 der letzte Unterrichtstag vor den
Weihnachtsferien. Ob eine weitergehende Regelung mit einem noch
früheren Ferienbeginn morgen von der Ministerpräsidentenrunde zusammen mit
der Bundeskanzlerin erwogen wird, ist noch offen.
(mo) |
Montag, 16. November 2020
Auf der Homepage des Deutschen Schwimm-Verbandes ist ein Interview mit
dem DSV-Leistungssportdirektor Thomas Kurschilgen zu lesen.
Hier
der Wortlaut
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„Wir dürfen uns nicht entmutigen
lassen“
Leistungssportdirektor Thomas
Kurschilgen (60) über Folgen der Pandemie, Kritik und den
Führungswechsel im DSV.
Aktuell befindet sich
ganz Deutschland wieder im Lockdown. Was bedeutet das für
den Schwimmsport, Herr Kurschilgen?
Die Sorge um den Sport in seiner
Gesamtheit ist groß, das hören wir überall im Land. Zwar
ist es dem Leistungssport gelungen, dass die
Kaderathlet*innen an den Bundesstützpunkten und auch
Landesstützpunkten Zugang zu Trainingsstätten haben, doch
an der Basis gibt es gerade wenig Lichtblicke. Trotz
umfangreicher Hygienekonzepte gibt es starke
Einschränkungen bis hin zum Erliegen des Sportbetriebs und
der Schwimmausbildung. Dies führt verständlicherweise zu
Missmut und Verdrossenheit.
Sehen Sie Spielraum für
die kurzfristige Wiedereröffnung von Schwimmhallen?
Den Vereinen sollten
Möglichkeiten für ein Sportangebot unterbreitet werden,
sobald das medizinisch vertretbar ist. Es erscheint mir
wichtig, dass der DOSB und die Landessportbünde
schnellstens mit den Verantwortlichen in den Ländern über
sinnvolle Zugangsmöglichkeiten zu den Sportstätten
sprechen.
Und wie sehen die
Möglichkeiten im Leistungssport aus?
Mit größtmöglicher Besonnenheit
navigieren wir seit Beginn durch die Coronavirus-Krise,
das werden wir so fortführen. Mit ständig neuer
Nutzen-Risiko-Abwägung und sorgfältiger Abstimmung, was in
dieser schwierigen Zeit noch zu verantworten ist und wo
wir unliebsame, weil harte Einschnitte vornehmen müssen.
Mir ist klar, dass es bei allen Beteiligten – und
insbesondere bei den Athlet*innen - eines hohen Maßes an
Verständnis und Flexibilität bedarf. Unsere Wettkämpfe und
Meisterschaften mussten wir ab Oktober trotz angepasster
Planungen und erneuter Vorbereitungen ausnahmslos absagen.
Trotz hervorragender Hygienekonzepte, wie uns von den
örtlichen Behörden mehrfach bestätigt wurde. Das ist schon
sehr bitter, dass wir im März die Meisterschaften zunächst
verschoben haben und nun im zweiten Anlauf im letzten
Quartal wiederum nicht zum Zuge kommen.
Was bedeutet das
eigentlich für die Olympia-Qualifikation?
Hier müssen wir die olympischen
Disziplinen differenziert betrachten. Im
Freiwasserschwimmen haben unsere Aktiven bereits ihre
persönlichen Quotenplätze für Tokio erreicht. Sie können
zumindest zielorientiert trainieren. Ob die Weltcups im
ersten Quartal des Jahres stattfinden können, wird sich
zeigen, notwendige Trainingslagermaßnahmen in der Höhe
oder auf Nullniveau konnten teilweise mit hohem
logistischen Aufwand umgesetzt werden. Im Wasserball wird
nach jetzigem Stand das Olympiaqualifikationsturnier in
Rotterdam von der FINA im Februar des nächsten Jahres
stattfinden. Daher werden unter strengen Hygieneauflagen
dezidiert abgestimmte Maßnahmen für unsere Olympiakader im
Wasserball in der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf
unter strengen Quarantäneregelungen, speziellen
Hygienekonzepten und Testungen stattfinden. Wir
organisieren und finanzieren alles Erforderliche, damit
Hagen Stamm mit seinem Team die
Wasserball-Nationalmannschaft bestmöglich auf eine
erfolgreiche Qualifikation zu den Olympischen Spielen
vorbereiten kann. Im Wasserspringen ist die Qualifikation
mittlerweile für April 2021 angesetzt. Unsere
Olympiakaderathlet*innen kommen in diesem Jahr mit
Chefbundestrainer Lutz Buschkow noch zu zwei
Nationalmannschaftsmaßnahmen in Rostock und Dresden
zusammen. Und für die Synchronschwimmerinnen organisieren
wir in regelmäßigen Abständen in Kienbaum die
erforderlichen Lehrgänge.
Und was ist mit dem
Beckenschwimmen?
Hier gestaltet sich die Situation
schwieriger, nicht nur wegen der insgesamt ja viel
größeren Anzahl von Kaderathlet*innen, die sich in den
Staffeln und Einzeldisziplinen qualifizieren können. Die
dynamische Entwicklung der Pandemie schränkt uns in vielen
spezifischen Aufgabenstellungen immens ein und stellt
unser Teammanagement wöchentlich vor neue
Herausforderungen. Bereits geplante Maßnahmen mussten hier
öfter als anderswo kurzfristig abgesagt und neu disponiert
werden. Zeiträume verschieben sich und stellen an die
Trainingsmethodik große Herausforderungen. Wir werden uns
daran gewöhnen müssen, viel an unseren Bundesstützpunkten
zu arbeiten. Und dass wir uns im kommenden Jahr - wenn
überhaupt - vordringlich in ausgewählten Ländern in Europa
bewegen müssen. Ich habe Respekt vor jeder und jedem
Aktiven, der sich dieser Situation konstruktiv und
zielführend stellt.
Was heißt das genau für
die Olympia-Qualifikation im Schwimmen?
Aktuell sind wir noch in
intensiven Überlegungen, eine Wettkampfmöglichkeit im
Dezember in der Sportschule der Bundeswehr in Warendorf
anzubieten. Juristische, medizinische, organisatorische,
sportfachliche Fragestellungen müssen geklärt werden und
Abstimmungen mit der FINA sowie eine Einordnung in die
aktuelle Gesamtsituation erfolgen, damit wir in der
kommenden Woche zu einer Entscheidung in der Taskforce
kommen. Nach jetziger Lage sind im April 2021 drei
Wettkampfmöglichkeiten für die Qualifikation zu den
Olympischen Spielen in Tokio vorgesehen. Wir sind in den
letzten Abstimmungsprozessen mit dem DOSB und wollen
Athlet*innen, die unter den alten Bedingungen die
Qualifikation bereits erreicht haben, vorrangig zur
Nominierung vorschlagen.
Gibt es in diesen Tagen
überhaupt noch Chancen auf Erfolgsmeldungen?
Es ist und bleibt unser
vordringliches Anliegen, die Athlet*innen in dieser
Situation bestmöglich zu unterstützen und vorzubereiten.
Die Kaderkontingente konnten wir für 2021 in den
olympischen Sportarten nach intensiven Abstimmungen mit
dem DOSB nochmals erweitern, ebenso die Kontingente in der
Spitzensportförderung der Bundeswehr Auch die Sporthilfe
ist unseren Überlegungen gefolgt und hat die Förderung für
den DSV erweitert. In der Individualförderung sind es
somit über 2 Mio. Euro für unsere Kaderathlet*innen.
Insgesamt stehen uns für die Steuerung und Förderung der
Nationalmannschaften nach vielen Verhandlungen mit dem BMI
über 4 Mio. Euro zur Verfügung; mehr als in 2019 und auch
mehr als in 2020. Im Leistungssportpersonal konnten wir
seit 2019 zwölf zusätzliche Vollzeitstellen
implementieren. Derzeit umfasst das Volumen der
Bundesförderung für das Leistungssportpersonal einen
Betrag von jährlich rund 2,5 Mio. Sie weist damit den
höchsten Stand in der Historie des DSV auf. Diese
Rahmenbedingungen sollten uns durchaus positiv stimmen,
trotz dieser schwierigen Phase. Wir dürfen uns nicht
entmutigen lassen.
Die damalige Präsidentin
Gabi Dörries hatte Sie im September 2018 zum Direktor
Leistungssport berufen. Wie blicken Sie auf das bislang
Erreichte zurück?
Der Vorstand hat mit Weitblick
dem Leistungssport erhebliche Kompetenzen eingeräumt.
Insgesamt haben wir in den zurückliegenden zwei Jahren im
Leistungssport viel erreicht und können auf ein stabiles
Fundament schauen, auch wenn weitere Investitionen und
Maßnahmen unumgänglich sind. Unsere sehr guten Ergebnisse
im Ranking der Spitzenfachverbände in PotAS sind ebenfalls
ein Indiz dafür und die acht WM-Medaillen in Gwangju
können sich ebenfalls sehen lassen. Unser Blick muss jetzt
allerdings unter den erschwerten gesellschaftlichen
Rahmenbedingen fokussiert auf die Olympischen Spiele 2021
ausgerichtet sein.
Kurz nach Ihrem
DSV-Einstand war Präsidentin Dörries bei der
Mitgliederversammlung in Bonn zurückgetreten, am 21.
November soll dieses Amt nun wieder ausgefüllt werden. Wie
bewerten Sie die Zwischenzeit für den Verband seither?
Nach der Mitgliederversammlung im
Dezember 2018 war sehr schnell deutlich geworden, dass dem
DSV über den Leistungssport hinaus eine weitere harte,
aber notwendige Restrukturierungs- und
Konsolidierungsphase bevorstand. Viele Probleme und
Herausforderungen wurden in sehr schwierigen Zeiten
angemessen und verantwortungsvoll gemeistert. Trotz des
ein oder anderen Kritikpunktes aus den
Landesschwimmverbänden ist dieser große Verband sehr ruhig
und kompetent geführt worden und die zuvor vielen
negativen Verlautbarungen in der Öffentlichkeit sind dabei
deutlich in den Hintergrund getreten. Im Gegenteil, der
Auftritt der Nationalmannschaft in Gwangju und bei den
Finals in Berlin hat berechtigt für viele positive
Schlagzeilen gesorgt. Der DSV kann insgesamt durch die
Haushaltsbewirtschaftung in den Jahren 2018 - 2020 auf ein
solides finanzielles Fundament und eine komfortable
Rücklagensituation verweisen. Ein striktes
Kostenmanagement sowie erhebliche strukturelle und
personelle Anpassungen haben dazu beigetragen.
Als Teil des Vorstands
haben Sie dabei besonders eng mit dem Vizepräsidenten Uwe
Brinkmann zusammengearbeitet, der sich nun aber nicht
erneut zur Wahl stellen wird. Mit welcher Strategie kann
der neue Vorstand an das Erreichte der vergangenen Jahre
anknüpfen?
Im Vorstand haben sich zwei
relevante Ansätze heraus kristallisiert die in einem
Strategiepapier erarbeitet worden sind. Erstens sind die
operativen Anforderungen im Hinblick auf die Führung eines
so großen Verbandes wie dem DSV hinsichtlich Zeitaufwand,
Fachwissen und Spezifik so stark gestiegen, dass eine
weitere Professionalisierung in Richtung Hauptamt
unerlässlich erscheint. Bestehende Rechtsformen sowie
deren Vertretungsregelungen bedürfen zudem in den nächsten
zwei Jahren einer ernsthaften Überprüfung. Dies wurde in
zwei Regionalkonferenzen mit Landesschwimmverbänden im
Ergebnis sehr deutlich. Mit einem Haushaltsvolumen von
fast 10 Millionen Euro, über 50 hauptberuflichen
Mitarbeiter*innen und einem großen Spektrum von Aufgaben
sollten daher weitere Überlegungen zur Modernisierung des
Verbandes ganz vorne auf der Agenda stehen. Einige
Spitzenverbände, wie auch der DOSB als unsere
Dachorganisation, haben hier bereits eine Vorreiterrolle
übernommen. Zweitens bedarf es über den Leistungssport
hinaus weiterer hauptamtlicher Personalinvestitionen im
Wettkampfsport, in der Sportentwicklung und der Bildung.
In diesem Kontext haben Kontinuität und Stringenz im
Handeln für den Verband oberste Priorität, um die
Erneuerung in klaren Schrittfolgen bis 2022 konsequent
voranzutreiben. Partikular- und Individualinteressen
dürfen nicht erneut aufbrechen.
-----
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(mo) |
Freitag, 6. November 2020
Das "Corona-Abmilderungsgesetz", das im Frühjahr beschlossen worden
war und das zunächst bis zum 31.12.2020 befristet war, ist nunmehr bis zum
31.12.2021 verlängert worden.
Dort sind u.a. Verfahrensweisen
geregelt, die sicherstellen sollen, dass rein rechtlich gesehen das
Vereinsleben weitergehen kann, auch wenn Mitgliederversammlungen von
Vereinen als Präsenzveranstaltungen mit eigentlich notwendigen Wahlen
nicht durchgeführt werden können. Das Dokument fand ich beim Deutschen
Seglerverband.
|
Verlängerung "Corona-Abmilderungsgesetz" auch für 2021 |
(mo) |
Dienstag, 3. November 2020
Der Landesschwimmverband Niedersachsen veröffentlicht das
folgende Schreiben des Präsidenten Wolfgang Hein:
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Liebe Freunde*innen des Schwimmsports,
zum wiederholten Mal trifft der erneute
temporäre Lockdown den LSN und Eure Vereine extrem. Bund und Länder
haben in einer gemeinsamen Erklärung den gesellschaftlichen Rahmen
abgesteckt und dem können wir uns nicht entziehen.
Schon im März habt Ihr euch
verantwortungsbewusst gezeigt und nahezu den kompletten Vereinssport
heruntergefahren. Viele Beispiele haben in dieser Zeit gezeigt, wie
kreativ Ihr euren Mitgliedern den Sport weiterhin - entsprechend der
Vorgaben - ermöglicht habt. Im Anschluss an den Lockdown habt Ihr
dafür gekämpft wieder in eure Schwimmbäder zu kommen. Mit individuell
angepassten Hygienekonzepten und sicherlich vielen Gesprächen mit
Vertretern der Badbetreiber und den Gesundheitsämtern ist es den
meisten von Euch gelungen, das Training wieder aufzunehmen und so das
Vereinsleben abzusichern.
Umso härter trifft den Vereinssport nun der
erneute temporäre Lockdown. Die stetig steigende Anzahl an Infizierten
und die Entwicklung der Patienten auf den Intensivstationen, lassen
jedoch die Schlussfolgerung zu, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der
Pandemie nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.
So, wie der LandesSportBund Niedersachen
e.V., zeigen wir uns trotz der negativen Effekte für den Schwimmsport
und vor allem für die Schwimmausbildung, grundsätzlich solidarisch zu
den getroffenen Maßnahmen.
Wir stehen im engen Kontakt mit dem Deutschen
Schwimmverband sowie mit vielen Landesfachverbänden, um angepasste
Konzepte für die Zeit ab dem 1. Dezember zu entwickeln. In diese
fließen die Erfahrungen der letzten Monate ein und sollen die
Sicherheit der strukturierten Ausübung des Schwimmsportes ermöglichen.
Seid bitte weiterhin um das Vereinsleben
bemüht und entwickelt Konzepte, die auch über die Zeit der Pandemie
hinweg das besondere Gut des Vereinslebens aufrechterhalten.
Gemeinsamkeit macht stark.
Bleibt gesund und erhaltet euren Optimismus!
Wolfgang Hein
(Präsident)
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo)
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Montag, 2. November 2020
Der Deutsche Schwimmverband teilt mit, dass die Deutschen
Jahrgangsmeisterschaften in Dortmund (14.-16. Dezember 2020 bzw. 17.-19
Dezember 2020) nicht stattfinden.
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(mo) |
Freitag, 30. Oktober 2020
Die Durchführung der Veranstaltung "Kreismeisterschaften lange Strecke
/ 33. Emsländisches Spatzenschwimmen" wird aufgrund der Einschränkungen im
Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 Sars-Cov-2 abgesagt.
(mo) |
Donnerstag, 29. Oktober 2020
Hier eine Veröffentlichung auf der DSV-Homepage zu den Beschlüssen vom
28.10.2020
-----
-----
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(Mo)
|
Mittwoch, 28. Oktober 2020
Nunmehr wurden auch die Landesmeisterschaften am 21. und 22. November
2020 in Hannover abgesagt.
(mo) |
Mittwoch, 28. Oktober 2020
Die Beschlüsse zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und der
Bundesregierung haben weitreichende Auswirkungen auch auf unseren Kreis.
Das Training der Kreis-Nachwuchsgruppen am Dienstag und Freitag
fällt ab sofort bis auf weiteres aus.
Der Kreismehrkampf am
Samstag, 21. November 2020 findet nicht statt. Der Nachwuchslehrgang am
22. November 2020 findet ebenfalls nicht statt.
(mo) |
Mittwoch, 28.10.2020
Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland
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Corona:
Landkreis verfügt Einschränkungen im Sport
Kontakt- und
Mannschaftssport, Schulsport sowie Umkleidebereiche betroffen
Meppen. Das dynamische Corona-Infektionsgeschehen
hat den Landkreis Emsland nun dazu veranlasst, mit einer weiteren
Allgemeinverfügung den Sport im Emsland gezielt zu reglementieren. „Aus
infektiologischen Gründen halten wir Kontakt- und Mannschaftssportarten in
geschlossenen Räumen derzeit für problematisch. Gleiches gilt insbesondere
für Umkleidekabinen und Duschbereiche, deshalb sehen wir hier insgesamt
kurzfristigen Handlungsbedarf“, unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf.
Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Kontakt-
und Mannschaftssportarten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, im
Landkreis Emsland erneut untersagt. Zudem ist die Nutzung von
Umkleidekabinen und Duschräumen in Sportanlagen aufgrund der räumlichen
Enge und höheren Verweildauer für den Vereins- und Breitensport
grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden hier die Schwimmbäder.
Da im Bereich des Schulsports nicht auf eine
Nutzung von Umkleiden verzichtet werden kann, wird überdies der praktische
Sport- und Schwimmunterricht für alle allgemein- und berufsbildenden
Schulen untersagt. Ausgenommen sind Kursgruppen der Schuljahrgänge 12 und
13, die sich in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen zum Erwerb des
Abiturs im Fach Sport befinden.
„Auch wenn auf Landes- und Bundesebene in Kürze
vielleicht weitreichende Beschränkungen u.a. zum Sport erfolgen werden,
sehen wir derzeit eine Regelungslücke, die wir hiermit für das Emsland
kurzfristig schließen. Angesichts der aktuellen Unsicherheit bei allen
Beteiligten, der stark steigenden Fallzahlen und im Sinne des
Infektionsschutzes halten wir diese Vorgehensweise für unumgänglich“, so
Landrat Marc-André Burgdorf. Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis
einschließlich 29.11.2020 gültig.
-----
|
Veröffentlichung auf der Homepage des Landeskreises Emsland |
(mo)
|
Montag, 26. Oktober 2020
Landesschwimmverband Niedersachsen sagt
Landesvielseitigkeitstest ab
Aufgrund des Anstiegs
der Infektionszahlen in der Corona-Pandemie hat der Landesschwimmverband
Niedersachsen den für den 8.11.2020 vorgesehenen Landesvielseitigkeitstest
abgesagt.
|
Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo) |
Samstag, 24. Oktober 2020
Nachdem nun auch die Region Hannover den Inzidenzwert von 50 Infektionen
pro 100000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen überschritten hat, können die
folgenden Landesjahrgangsmeisterschaften nicht stattfinden:
Landesjahrgangsmeisterschaften
|
Hannover |
Samstag,
31.10.2020 |
Jg. 2006 wbl.
Jg. 2006-2007 mnl. |
Sonntag,
01.11.2020 |
Jg. 2007-2008
wbl. Jg. 2008 mnl. |
Landesjahrgangsmeisterschaften |
Hannover |
Samstag,
07.11.2020 |
Jg. 2009-2010 |
|
Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
Für die emsländischen Vereine war eine Teilnahme an diesen
Meisterschaften aufgrund des zu hohen Inzidenzwertes im Emsland ohnehin
nicht möglich. Ob eine Teilnahme an den Landesmeisterschaften für die
Jahrgänge 2005 und älter (am 21./22.11.2020) möglich ist und ob die
Veranstaltungen überhaupt stattfinden können, wird sich in den nächsten
Wochen entscheiden.
(mo) |
Sonntag, 18. Oktober 2020
Das Hygienekonzept des Landesschwimmverbandes Niedersachsen für die
anstehenden Landesjahrgangsmeisterschaften enthält den folgenden Passus:
"Personen, die im Zeitraum ab 14 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung
in
einem Kreis/einer
Stadt in Deutschland mit mehr als 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner in
den letzten 7 Tagen
leben, trainieren oder
sich
aufgehalten haben
oder von einer Auslandsreise
zurückgekehrt
sind,
sind von der Veranstaltung ausgeschlossen."
Da der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Emsland sowohl am
17.10.2020 wie auch am 18.10.2020 überschritten ist, sind die Schwimmerinnen und Schwimmer
der Vereine des Kreisschwimmverbandes Emsland von der Teilnahme an den
Landesjahrgangsmeisterschaften am 31.10.2020 sowie am 01.11.2020
ausgeschlossen. Ausgennommen sind nur Personen, die ihren
Lebensmittelpunkt an einem Ort haben, für den das im Hygienekonzept
genannte Kriterium nicht
zutrifft.
(mo) |
Sonntag, 18. Oktober 2020
Aufgrund der massiv angestiegenen Infektionszahlen hat der Deutsche
Schwimmverband die folgende Veranstaltung abgesagt:
Deutsche Meisterschaften |
29.10.-01.11.2020 |
Berlin |
|
Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
Noch nicht sicher ist die Durchführung der folgenden Veranstaltungen:
Deutsche
Jahrgangsmeisterschaften |
14.-16.12. und 17.-19.12.2020 |
Dortmund |
Deutscher Mannschaftswettbewerb
DMS 2021 |
06./07.02.2021 (1.+2.
Bundesliga) |
|
Es ist davon auszugehen, dass bei einer Absage des DMS auch in den nachgeordneten
Ligen der Wettbewerb nicht stattfindet.
(mo) |
Donnerstag, 15. Oktober 2020
Das Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot in
Niedersachsen gekippt.
(mo)
|
Mittwoch, 14. Oktober 2020
Die vielfach vertretene Ansicht, dass das Überschreiten des
7-Tage-Inzidenzwertes in einem Kreis gleich die Einstufung als
Risikogebiet zur Folge hat und damit zu einem Beherbergungsverbot führt,
ist nicht zutreffend.
Die Bundesländer legen selbst fest, welche
der Kreise, die den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100000
Einwohner erreicht haben, als Risikogebiete eingestuft werden müssen. Auf
den Homepages der einzelnen Bundesländer wird dies jeweils veröffentlicht.
Nach dem derzeitigen Stand (14.10.2020, 7.30 Uhr) ist der Landkreis
Emsland nicht als Risikogebiet eingestuft. Das bedeutet auch, dass nach
derzeitigem Stand der Nachwuchslehrgang in Westerstede stattfinden kann.
Das kann sich natürlich bei weiterer Dynamisierung des
Infektionsgeschehens sehr schnell ändern.
(mo) |
Sonntag, 4. Oktober 2020
Der Landkreis Emsland hat mit Datum vom 4.10.2020 eine
Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel herausgegeben, die zunächst
bis zum 19.10.2020 Gültigkeit besitzt.
----------
Corona:
Kontaktreduzierende Maßnahmen für Sögel angeordnet
Landkreis erlässt Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel
Meppen.
Im aktuellen Ausbruchsgeschehen im Zusammenhang mit
der Weidemark Fleischwaren GmbH & Co. KG in Sögel sind derzeit 81
positive Fälle ermittelt, weitere Testungen laufen. Alle Betroffenen
und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde
Sögel wohnen, befinden sich in Quarantäne. Um die Ausbreitungsdynamik
gezielt zu bremsen, sieht sich der Landkreis Emsland dennoch
gezwungen, kontaktreduzierende Maßnahmen auf dem Gebiet der
Samtgemeinde Sögel anzuordnen. „In Abstimmung mit den Landesbehörden
folgen wir hier der bundesweiten Strategie, bei erhöhten Fallzahlen
bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder einzuschränken. Die
Samtgemeinde Sögel stellt mit ihren derzeitigen Infektionszahlen einen
Hot Spot dar, der vor Ort zusätzliche Maßnahmen erforderlich macht“,
unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf.
Infektionsketten
zu verkürzen und eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen ist
das Ziel der neuen Allgemeinverfügung, die zunächst bis einschließlich
19. Oktober 2020 gültig ist. Auf dieser Grundlage dürfen in der
Samtgemeinde Sögel Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im
privaten Raum ab sofort nicht mehr als 6 Personen umfassen, diese
Grenze gilt auch für Betriebe des Gaststättengewerbes pro
Tisch/Tischeinheit. Die Kontaktbeschränkung bezieht sich nicht auf
enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen.
Ausnahmen stellen auch Anlässe wie Hochzeits- oder
Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen dar, wie sie die derzeit
gültige Niedersächsische Verordnung definiert.
Untersagt sind
vorerst zudem der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder
Kontaktsportarten sowie der Schulsport. Für Veranstaltungen in der
Samtgemeinde Sögel gibt die Allgemeinverfügung eine maximale
Teilnehmerzahl von 100 Personen vor, überdies gilt hier ein Verbot des
Ausschanks von Spirituosen ab 18:00 Uhr und von sonstigen
alkoholischen Getränken ab 22:00 Uhr.
Einschränkungen
gelten ebenfalls für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte
Lehrpersonal der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und
II in der Samtgemeinde: Bis zu den Herbstferien muss der
Mund-Nasen-Schutz auch in den Klassenräumen während der
Unterrichtsstunden getragen werden.
„Im gesamten
Kreisgebiet beobachten wir ein dynamisches Infektionsgeschehen, so
dass wir bei derzeit 137 Fällen die kritische Marke von 35
Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen
überschritten haben, auf die sich die Bundesländer als eine Grenze zur
Umsetzung regionaler Lockdown-Maßnahmen geeinigt haben. Gleichwohl
können wir mit Augenmaß agieren und auf kreisweite Maßnahmen derzeit
verzichten, da wir den größten Infektionsherd mit aktuell 52 Fällen in
Sögel sehr klar identifizieren können. Insofern bitte ich die
Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde um Verständnis für die
verschärften Maßnahmen und appelliere an alle, die Regeln
diszipliniert zu befolgen. Wir müssen da jetzt gemeinsam durch“, so
der Landrat abschließend.
In enger Abstimmung zwischen dem
Gesundheitsamt und der Fa. Weidemark werden im Unternehmen selbst
verschiedene zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt, zum
Beispiel eine deutliche Reduzierung der eingesetzten Mitarbeiter und
die Umstellung auf einen Minimalbetrieb, der Einsatz eines Zeltes zur
Entzerrung im Umkleidebereich sowie die Nutzung von Schnelltests für
die Mitarbeiter vor Arbeitsantritt.
Den Wortlaut der Allgemeinverfügung
finden Interessierte unten.
Zudem ist ein Bürgertelefon eingerichtet, das unter den Telefonnummern
05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu den Öffnungszeiten der
Kreisverwaltung sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar ist.
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Verordnung
des Landkreises Emsland für den Bereich der Samtgemeinde Sögel |
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Link zur
entsprechenden Seite auf der Homepage des Landkreises Emsland |
(mo)
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Sonntag, 27. September 2020
Hier eine Veröffentlichung des Deutschen Schwimm-Verbandes unter FAQs
für Vereine - Corona-Pandemie
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Die Coronavirus-Pandemie stellt Unternehmen
aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen. In diesen
FAQs möchten wir Ihnen verschiedene häufig gestellte Fragen
beantworten und Leitfäden für den Umgang an die Hand geben. Wir werden
den Beitrag fortlaufend mit neuen Informationen ergänzen.
1. Wie kann ich mich um Gelder bei der
"Stiftung für Engagement und Ehrenamt" bewerben?
Die neu gegründete „Deutsche Stiftung
für Engagement und Ehrenamt“ hat unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in
Zeiten von Corona“ gerade ihr erstes Förderprogramm auf den Weg
gebracht, um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das
Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Damit können
insbesondere auch Sportverbände und Sportvereine von den
Unterstützungsleistungen profitieren. Gefördert werden Projekte und
Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur Digitalisierung der
Vereinsarbeit sowie zur Struktur- und Innovationsstärkung in
strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch Verknüpfungen der Themen
untereinander sind möglich. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von
23 Mio. für das Jahr 2020 zur Verfügung, die per Antragsverfahren
durch die Bundesstiftung vergeben werden. Einzelprojekte können mit
bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Anträge können ab sofort
gestellt werden und die Bewerbungsfrist endet bereits am 1. November
2020, da die Mittel noch in diesem Jahr verausgabt werden müssen. Alle
Informationen zur Förderung sowie die Förderrichtlinien sind unter
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/
abrufbar.
2. Wie ist
das Antragsverfahren für die „Coronahilfen Profisport“?
Seit dem 1. September 2020 ist auf der
Website des Bundesverwaltungsamtes die Richtlinie für die
"Coronahilfen Profisport" abrufbar. Insgesamt 200 Millionen Euro
stehen zur Verfügung, um Erst- und Zweitligisten in olympischen und
paralympischen Mannschafts- und Einzelsportarten (ohne die DFL-Teams)
sowie die 3. Liga im Herrenfußball durch eine (Teil-)Kompensation der
im Zeitraum zwischen April und Dezember 2020 entgangenen bzw. zu
erwartenden Einbußen bei Ticketerlösen zu unterstützen. Diese
Förderung ist auf maximal 800.000 Euro pro Verein/Unternehmen
gedeckelt und die Antragstellung erfolgt über Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer.
Nun wird es darauf ankommen, dass zeitnah
sachgerechte Anträge gestellt werden, um festzustellen, wie die
Umsetzung des Programms funktioniert und ob die Hilfe vom Sport auch
umfangreich in Anspruch genommen wird.
Parallel zu dieser ersten Antragsphase werden
weitere politischen Gespräche geführt, um weitere Mitglieder der
Sportfamilie, wie z.B. die Vereine von nicht-olympischen Sportarten
sowie die dritten Ligen weiterer Sportarten, in den Kreis der
Antragsberechtigten aufzunehmen. Weitere Informationen zum
Antragsverfahren finden Sie unter
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html.
3. Wie komme ich an Überbrückungshilfen
des BMWi?
Im Rahmen des Programms des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi)
„Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe und
gemeinnützige Einrichtungen“ ist es mittlerweile auch möglich, für
rechtlich unselbstständige Einrichtungen einen Förderantrag zu
stellen. In diesem Programm können unabhängig von ihrer Rechtsform
alle gemeinnützigen Einrichtungen des Sports und anderer Sektoren, die
dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind, Mittel beantragen. Die
Antragsstellung ist bis zum 30. September 2020 möglich.
Die Zuschusshöhe bemisst sich nach den
erwarteten Umsatzeinbrüchen der Monate Juni, Juli und August 2020 im
Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten des Vorjahres. Die
Antragstellung erfolgt auch hier über Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer. Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
4. Das „Sonderprogramm Kinder- und
Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“
Die Deutsche
Sportjugend hat sich für die Einrichtung eines Corona-Hilfsprogramms
für den Sektor der Kinder- und Jugendarbeit beim
Bundesjugendministerium (BMFSFJ) eingesetzt. Davon können nun
Jugendbildungsstätten und andere Einrichtungen im Sport mit
Übernachtungsmöglichkeiten unabhängig von ihrer Rechtsform
profitieren, sofern deren Träger anerkannter Träger der freien Kinder-
und Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII ist. Die Richtlinien für das
"Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"
wurden diese Woche mit weiteren Hinweisen veröffentlicht.
Eine Antragstellung ist ab sofort bis
30. September 2020 möglich und erfolgt bei der Deutsche Sportjugend,
die als bundesweite Zentralstelle in diesem Programm fungiert. Es
werden Einnahmeausfälle für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Dezember
2020 für die Berechnung des Zuschusses berücksichtigt. Weitere
Informationen zur Antragstellung finden Sie unter
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Unternehmen-Verbaende/Compliance-Recht/Coronahilfen_Profisport/coronahilfen_profisport_node.html
.
5. Wo können Vereine Hilfe in ihren
Bundesländern Hilfe beantragen?
Neben Soforthilfen der Bundesregierung wie
z.B. durch die Beantragung von Kurzarbeit, gibt es in den jeweiligen
Bundesländern noch weitere Hilfsangebote für Vereine. Diese sind im
folgenden Überblick gebündelt.
https://www.dropbox.com/s/qjztykwpx74440h/Uebersicht
Vereinshilfe.pdf?dl=0
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(mo)
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Mittwoch, 2. September 2020
Das 48. Internationale Schwimmfest des SV Wasserfreunde
Völlen-Papenburg am 8.11.2020 findet
nicht statt.
(mo) |
Mittwoch, 26. August 2020
Deutscher Schwimm-Verband ermöglicht
für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 virtuelle Wettkämpfe.
Hier eine Veröffentlichung des Deutschen Schwimm-Verbandes
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Der Sport hat es dieser Tage nicht gerade
leicht. Für Schwimmwettkämpfe sind die Regeln und Anweisungen der
jeweils zuständigen Behörden und Badbetreiber vor Ort zu beachten.
Diese sind regional sehr unterschiedlich und müssen in den
Hygienekonzepten fortwährend auf die aktuelle Lage in der
Coronavirus-Pandemie angepasst werden. Besonders für die Veranstalter
ist dies mit einem immensen organisatorischen Aufwand verbunden. Damit
der Wettkampfbetrieb jedoch auch in der Breite und damit auf der
Vereinsebene zum Ende der Ferienzeit wieder intensiver anlaufen kann,
weist die Abteilung Wettkampfsport Schwimmen des DSV auf ihren
Beschluss hin, dass befristet bis zum 30. Juni 2021 nun auch die
Möglichkeit virtueller Wettkämpfe eingeräumt wurde.
Dabei schwimmen die Sportler*innen an
unterschiedlichen Orten gegeneinander, allerdings gibt es nur ein
gemeinsames Wettkampfprotokoll. „Das Angebot soll vor allem auch der
Basis Möglichkeiten einräumen, auch mal mit weniger Aufwand bei der
Wettkampf-Organisation wieder Leistungsüberprüfungen und somit auch
Qualifikationschancen anzubieten“, sagte DSV-Leistungssportdirektor
Thomas Kurschilgen.
Folgende Besonderheiten sind bei diesen
virtuellen Wettkämpfen zusätzlich zu beachten:
1. Für den Gesamtwettkampf gibt es eine*n
Verantwortliche*n, der/die:
- a) die Ausschreibung erstellt und den
Wettkampf im DSV-Portal anzeigt,
- b) die Teilergebnisse zusammenführt, das
Gesamtergebnis erstellt und die Ergebnisdatei im DSV-Portal
innerhalb der geltenden Fristen hochlädt,
- c) alle Beteiligten mit den aktuellsten
Informationen versorgt
- d) sicherstellt, dass jede
Teilveranstaltung mit einem/einer Schiedsrichter*in und einem
Mindestkampfgericht besetzt wird
- e) die Ergebnisse der Teilwettkämpfe bis
mindestens zum 31.Dezember 2021 archiviert, damit geprüft werden
kann, wann und in welchem Becken die Leistung tatsächlich erbracht
worden ist.
2. Bei den einzelnen Teilwettkämpfen können
auch Sportler*innen aus nur einem Verein teilnehmen.
3. In der Ausschreibung und bei der Anzeige
muss deutlich erkennbar sein, dass es sich um einen virtuellen
Wettkampf handelt.
4. Es ist festzulegen, ob die Teilwettkämpfe
auf einer 25m- oder 50m- Bahn stattfinden.
5. Es ist festzulegen an welchem Tag oder in
welchem Zeitfenster die Teilwettkämpfe stattfinden müssen.
6. Die Ergebnisse fließen in die
DSV-Bestenliste ein.
Eine Leistung kann dann als
Qualifikationszeit oder als Rekord anerkannt werden, wenn sie auf
einer entsprechenden Wettkampfveranstaltung erbracht worden ist und
die Ergebnisdatei in die DSV-Bestenliste aufgenommen wurde. Auch in
der aktuellen Zeit sind dabei u.a. folgende Punkte zu beachten:
- 1. Wettkämpfe müssen mit einer Frist von
einem Monat vor der Veranstaltung beim zuständigen LSV oder Bezirk
im SV NRW angezeigt werden. (WB AT §10)
- 2. Die Bedingungen zur
Teilnahmeberechtigung, Registrierung und Lizensierung müssen
erfüllt sein. (WB AT §19 bis § 25)
- 3. Es müssen Sportler*innen aus mehr als
einem Verein/einer SG teilnehmen.
- 4. Der Wettkampf muss von einem/einer
Schiedsrichter*in geleitet werden und mit dem Mindestkampfgericht
besetzt sein.
Zum Schluss noch ein paar zusätzliche
Empfehlungen, wie während der aktuellen Lage Wettkämpfe ermöglicht
werden können:
- Zur Erfüllung behördlicher Auflagen
schränkt die Ausschreibung die Anzahl der Vereine und
Sportler*innen ggf. konkret ein (z.B. „Die Veranstaltung ist offen
für Sportler*innen aus den Vereinen A und B“).
- Die Strecken und Wertungsgruppen
werden so aufgeteilt, dass nur ein kleiner Teil der Sportler*innen
gleichzeitig vor Ort ist. Dadurch reduziert sich die
Aufenthaltsdauer des/der einzelnen Sportlers/Sportlerin.
- Wettkämpfe während der Trainingszeiten
eines Vereins sind denkbar.
Ansprechpartner seitens der Abteilung
Wettkampfsport Schwimmen im DSV für die Landesschwimmverbände ist
Christian Böck (christian-boeck(at)t-online.de)
als Mitarbeiter Recht.
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(mo)
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Donnerstag, 20. August 2020
Der Norddeutsche Schwimmverband hat den Norddeutschen
Jugendländervergleich (vorgesehen für den 21./22.11.2020 in Goslar)
abgesagt.
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Veröffentlichung auf der NSV-Homepage |
(mo)
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Sonntag, 16. August 2020
Die Durchführung der LSN-Masters-Meisterschaften ist abgesagt worden.
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo) |
Samstag, 18. Juli 2020, aktualisiert am
7. August 2020
Der Landesschwimmverband Niedersachsen hat Richtlinien und
Empfehlungen für die Wiederaufnahme des Wettkampfsports veröffentlicht.
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
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Richtlinien
und Empfehlungen als Datei (7.8.2020) |
(mo)
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Donnerstag, 13. August 2020
Der Fachausschuss Schwimmen im LSN hat entschieden, dass der
Wettbewerb DMSJ in diesem Jahr nicht durchgeführt wird.
(mo)
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Montag, 3. August 2020
Der Fachausschuss Schwimmen des Landesschwimmverbandes Niedersachsen
hat beschlossen, dass der LSN-Team-Cup in diesem Jahr nicht stattfindet.
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Veröffentlichung auf der LSN-Homepage |
(mo)
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Donnestag, 16. Juli 2020
Folgende Veröffentlichung zur Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes
ist auf der DSV-Homepage zu lesen:
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Positives Signal für bundesweite Wiedereinführung des Wettkampfbetriebs
Der Deutsche Schwimm-Verband e.V. (DSV)
freut sich mit dem DOSB und dessen anderen Mitgliedsorganisationen
über das positive Signal, das die Sportminister*innen der Länder
in ihrer Telefonkonferenz am Montag und dem nachfolgenden
Umlaufbeschluss für eine mögliche Wiederaufnahme des bundesweiten
Wettkampfbetriebes ab September gegeben haben.
Der Beschluss der Sportminister*innen
sieht für den möglichen Wiedereinstieg ein kontrolliertes,
stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des
Sportbetriebes vor, natürlich im Einklang mit den Zielen zum
Gesundheitsschutz und unter Berücksichtigung der übergeordneten
Maßgaben des Infektionsschutzes. Die Wiederaufnahme des Sport- und
Trainingsbetriebs soll bundesweit harmonisiert werden, damit
Mannschaften und Vereine aus allen Bundesländern gleiche
Voraussetzungen für die Wettkämpfe haben. Dabei sollen, soweit das
jeweilige Infektionsgeschehen das zulässt, auch Zuschauer*innen
unter Vorlage eines entsprechenden Hygienekonzepts wieder zu den
Wettbewerben zugelassen werden.
„Wir danken den Sportminister*innen
und Sportreferent*innen der Länder für ihren Beschluss, nun
zeitnah bundesweit den Wiedereinstieg in den Wettkampfsport zu
ermöglichen“, sagte DOSB-Präsident
Alfons Hörmann.
„Der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen haben mit den neuen
Leitplanken und den erweiterten sportartspezifischen Regelungen
die Grundlagen für die Zustimmung zu einem verantwortungsvoll
betriebenen Wettkampfsport unter Corona-Bedingungen gelegt. Mit
dem heutigen Beschluss sehen wir eine wichtige Grundlage für einen
bundesweiten verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den
Wettkampfsport, den die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs
der Länder hoffentlich bestätigen. Für unsere Athlet*innen, unsere
Vereine und Verbände wäre dies eine wichtige, existenzsichernde
Maßnahme.“
Auf Initiative des DOSB wurde Mitte Juni
eine Arbeitsgemeinschaft der Sportreferenten-Konferenz
eingerichtet, die kurzfristig die Beschlussvorlage für die
bundesweite Wiedereinführung des Wettkampfbetriebs erarbeitet hat.
Der Beschluss der SMK wird nun der Ministerpräsidentenkonferenz
zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
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Veröffentlichung auf der DSV-Homepage |
(mo)
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Dienstag, 7. Juli 2020
Die für den Mittwoch, 26.8.2020,
terminierte Arbeitstagung fällt aus.
Die derzeit gültigen „Abstandsregeln“ lassen ein Treffen in dieser
Form mit der gewohnten Personenzahl nicht zu. Aufgrund noch
fehlender Planungen für 2021 auf DSV-, LSN- und BSV-Weser-Ems-Ebene ist
auch ihnaltlich die Druchführung der Arbeitstagung obsolet, da somit die
Termine innerhalb des Kreisschwimmverbandes nicht seriös geplant werden
können.
(mo) |
Sonntag, 5.7.2020
Das Schwimmfest des SV Concordia Emsbüren am 19.9.2020 findet nicht
statt. Die derzeit geltenden Auflagen und die fehlende Planungssicherheit
lassen eine Durchführung nicht zu.
(mo) |
Mittwoch, 10. Juni 2020
der Deutsche Schwimmverband hat heute die folgenden Veranstaltungen
abgesagt:
Mannschaftswettbewerb der Masters (Masters-DMS)
(7.11.2020). Deutschen Kurzbahn-Meisterschaften der Masters
(27.-29.11.2020)
In Folge dieser Absage hat auch der
Landesschwimmverband Niedersachsen die Durchführung des Landesentscheides
Masters DMS (Wochenende 24./25.10.2020 in Quakenbrück) abgesagt.
Begründet werden die Absagen mit den äußerst unterschiedlichen
Trainingsbedingungen, die in den Vereinen anzutreffen sind, da die Nutzung
von Bädern durch Vereine je nach Standort nur sehr eingeschränkt oder gar
nicht möglich ist.
(mo) |
Donnerstag, 28. Mai 2020
Auf der DSV-Homepage ist ein Artikel zu den finanziellen Auswirkungen
der Corona-Pandemie für die Sportvereine veröffentlicht. Nachfolgend
der Wortlaut:
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DOSB-Chef schlägt Alarm und spricht von
Milliardenschäden für den Sport
Die Schwimmbäder öffnen nach und nach,
der Vereinssport kommt nach der Zwangspause durch die
Coronavirus-Pandemie langsam wieder in Gang. Zeit also für eine
erste Schadensbilanz – und die fällt verheerend aus. Der Deutsche
Olympische Sportbund (DOSB) rechnet nach einer ersten Abfrage bei
seinen 100 Mitgliedsorganisationen, dass die Schäden im
organisierten Sport in Deutschland durch die Corona-Pandemie
Milliardenhöhe erreichen werden.
Die in den letzten vier Wochen durch die
unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte durchgeführte
Schadenserhebung fokussierte sich dabei nur auf ein Segment des
organisierten Sports, nämlich die Verbände und Sportorganisationen
auf Bundesebene und die Landessportbünde. Vielfältige und
gravierende Schäden sind darüber hinaus in vielen weiteren
Bereichen spürbar, beispielsweise bei Vereinen, Athlet*innen,
Trainer*innen, Veranstalterfirmen, (Profi)-Ligen oder Sponsoren.
Vielfalt der Vereins- und
Verbandslandschaft gerät in Gefahr
Die konkrete Schadenshöhe für
Deutschlands Sport wird ganz besonders von der Gesamtdauer der
coronabedingten Einschränkungen abhängen und sei derzeit noch
nicht endgültig abschätzbar. "Die Vielfalt der Vereins- und
Verbandslandschaft in Deutschland ist massiv in Gefahr. Schon aus
den nun erstmals konkret ermittelten Zahlen werden zahlreiche
Brandherde erkennbar und es besteht die Gefahr, dass aus dem
aktuellen Schwelbrand in den nächsten Monaten ein nationaler und
existenzbedrohender Flächenbrand entsteht. Wenn wir nicht bald zum
herkömmlichen Sporttreiben mit entsprechenden Wettkampfaktivitäten
zurückfinden und zusätzlich dringend notwendige Hilfen über alle
Ebenen erfahren, wird Sportdeutschland im kommenden Jahr nicht
mehr wiederzuerkennen sein", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann,
der die Zahlen bereits dem Sportausschuss des Bundestages
vorstellte.
Es wird deutlich, dass die Verbände auf
Bundesebene die Auswirkungen der Krise nur kurzfristig
kompensieren können. Für das angenommene Szenario, dass ab dem
dritten Quartal 2020 eingeschränktes Sporttreiben wieder möglich
ist, wurde ein Schaden von rund 235 Millionen Euro für die
Verbände ermittelt. Während eine Mehrzahl der Verbände in der
Deloitte-Umfrage ihre finanzielle Lage zum 30. Juni 2020 noch als
gesichert einstufen, sehen sich ca. 75 Prozent der Verbände zum
31. Dezember 2020 in ihrer Existenz stark oder sehr stark bedroht.
Diese Situation wird sich weiter verschärfen, wenn das
Sporttreiben auch über das dritte Quartal hinaus eingeschränkt
bleibt, wovon inzwischen beim DOSB ausgegangen wird.
Pro Verein wird mit 12.000 Euro Schaden
gerechnet
Für die Vereine ergaben die zusätzlichen
Erhebungen von Landessportbünden im Schnitt einen aktuell
erwartbaren Schaden pro Verein in Höhe von rund 12.000 Euro.
Hochgerechnet auf die 90.000 Vereine in Sportdeutschland
resultiert daraus eine Schadenshöhe auf der Vereinsebene von mehr
als einer Milliarde Euro.
Der Großteil der Vereine und Verbände ist
für die Bewältigung einer solchen Krise allein aufgrund
vereinsrechtlicher Vorgaben nicht gut gerüstet. Die durch die
gesetzlichen Vorgaben im Zuge der Gemeinnützigkeit begrenzten
Rücklagen reichen in den meisten Fällen bei weitem nicht aus, um
diese Krise zu bewältigen und werden schon in wenigen Wochen oder
Monaten zu existenziellen Problemen der großen Art führen. „Als
zentraler Faktor für die dramatischen Schäden in zahlreichen
Sportarten auf Vereins- und Verbandsebene werden die derzeit
fehlenden Sportveranstaltungen benannt, die sich auf zahlreiche
Einnahmepositionen erheblich auswirken. "Jeder weitere Monat ohne
Veranstaltungen bringt erhebliche Einbußen für Vereine und
Verbände mit sich sowie natürlich auch für Ligen, Veranstalter und
damit natürlich mittelbar auch für die Athlet*innen. Die
existenziellen Fragen beschäftigen die handelnden und betroffenen
Akteure nicht nur finanziell, sondern vor allem auch emotional" so
Alfons Hörmann.
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Mittwoch, 6. Mai 2020
Der für den 13./14. Juni 2020 in Mölln vorgesehenen
Landesmeisterschaften und Norddeutschen Meisterschaften Freiwasser fallen aufgrund der Einschränkungen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
(mo) |
Dienstag, 5. Mai 2020
Der für das Wochenende 13./14. Juni vorgesehene Nachwuchslehrgang
findet aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der
Corona-Pandemie nicht statt.
(mo) |
Donnerstag, 30. April 2020
Der für den 6. Juni 2020 in Flachsmeer vorgesehene Breitensportlehrgang des
Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems fällt aufgrund der Einschränkungen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
(mo) |
Sonntag, 26. April 2020
Mit der heutigen Absage des Haselünner Sommerschwimmfestes
(20./21.6.2020) fallen nun alle Schwimmveranstaltungen im Gebiet des
Kreisschwimmverbandes Emsland aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang
mit der Corona-Pandemie aus.
(mo) |
Samstag, 25. April 2020
Die Kampfrichterausbildungslehrgänge
am 10.5.2020 in Essen
(Oldbg.) am 17.5.2020 in Delmenhorst
fallen aufgrund der
Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
(mo)
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Freitag, 24. April 2020
Das Jubiläumsschwimmfest des SV Sigiltra Sögel am 4. Juli 2020 fällt
aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
(mo) |
Freitag, 24. April 2020
Seit Mittwoch, 22.4.2020 hat der Landessportbund Niedersachsen einen
besonderen Service eingerichtet.
Hie der Text von der LSB-Homepage
im Original:
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LSB hat Telefonhotline
Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen startet
heute angesichts des Informationsbedürfnisses zu den Folgen der
Corona-Krise seine „LSB-Hotline“. Fragen rund um den Sportbetrieb in
Sportvereinen, bei Landesfachverbänden und Sportbünden können Sie hier
stellen. LSB-Beschäftigte beantworten von Montag bis Freitag zwischen 8
und 18 Uhr unter der
Telefonnummer 0511 1268 210
Ihre Fragen oder vermitteln Sie zu Experten
weiter. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Wenn Sie keine Möglichkeit
haben, Ihre Fragen telefonisch zu stellen, senden Sie eine E-Mail an:
info(at)lsb-niedersachsen.de
---------- (mo)
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Montag, 20. April 2020
Der für den 9. Mai 2020 in Barßel vorgesehene Breitensportlehrgang des
Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems fällt aufgrund der Einschränkungen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aus.
(mo) |
Montag, 20. April 2020
Heute hat das Präsidium des Landesschwimmverbandes Niedersachsen auf
seiner Homepage (unter -> Verband -> News) folgendes bekanntgegeben, dass
ich Euch hiermit zur Kenntnis geben möchte. Hier die Bekanntmachung im
Wortlaut:
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Keine Aussage zur
Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs in Nds.
----
(mo)
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Freitag, 17.04.2020
Die Sporthilfe Emsland teilte heute mit, das die Emsland-Sport-Tombola
aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbunden Einschränkungen
ersatzlos ausfallen muss.
(mo) |
Donnerstag, 16.4.2020
Aufder Homepage des DSV ist heute ein Artikel vom DOSB zum Theman
"Wiederaufnahme des Vereinssports" erschienen.
Hier der
Wortlaut:
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DOSB entwickelt Leitplanken für die
Wiederaufnahme des Vereinssports
Der Sport war diesmal noch kein Thema, als
die Spitzenpolitiker von Bund und Ländern am Mittwoch über eine
Lockerung der Beschränkungen während der Coronavirus-Pandemie
berieten. Erst beim nächsten Meeting am 30. April wird das wohl der
Fall sein.
Der
Deutsche Olympische Sportbund (DOSB)
hat für die schrittweise Rückkehr in den Sportalltag aber trotzdem
schon mal seine aktive Mithilfe angeboten. Während die
Kultusministerkonferenz der Länder nach den Entscheidungen vom
Mittwoch nun bis Ende April ein Konzept zur stufenweisen Schulöffnung
ab 03. Mai erarbeiten soll, hat der DOSB gemeinsam mit führenden
Sportmedizinern schon mal vorab ein entsprechendes Positionspapier
entwickelt. In diesem wird beschrieben, wie mit der notwendigen
Solidarität und Vorsicht eine Wieder-Aufnahme von Bewegung und
Sporttreiben im Verein auf der Basis angepasster Regeln kombiniert
werden kann.
Wettkämpfe müssen vorerst weiterhin
unterbleiben
Unstrittig ist, dass auch beim „neuen“
Sporttreiben weiterhin viele gewohnte Aktivitäten und Wettkampfformate
vorübergehend unterbleiben müssten. Zehn Leitplanken werden in dem
Papier genannt:
• Distanzregeln einhalten
• Körperkontakte auf das
Minimum reduzieren
• Freiluftaktivitäten
präferieren
• Hygieneregeln einhalten
• Umkleiden und Duschen zu
Hause •
Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
•
Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
• Trainingsgruppen
verkleinern
• Angehörige von
Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen
minimieren
„Wir möchten Sie ermutigen, im Falle einer
sukzessiven Aufhebung der bestehenden Kontaktsperren den organisierten
Sport mitzudenken und mit Vertrauen in die Fähigkeiten von
Sportdeutschland das vereinsbasierte, auf die Situation angepasste
Sporttreiben in Deutschland unter den Leitplanken des DOSB und den
sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände zuzulassen“,
heißt es im DOSB-Schreiben an die Politiker. „Unter diesen Leitplanken
die Mitglieder in den rund 90.000 Sportvereinen in Sportdeutschland
stufenweise wieder zu aktivieren und sie in ihrer Eigenverantwortung
und ihrem zivilgesellschaftlichen Engagement zu stärken, indem sich
der autonome Sport selbst angepasste Regeln in Zeiten von Corona
auferlegt, hat unzählige Vorteile.“
DSV-Führung will an Exit-Strategie
mitarbeiten
Das sieht auch
Thomas Kurschilgen,
Direktor Leistungssport im Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) so.
„Wir müssen auch im Sport Szenarien für eine Exit-Strategie zur
schrittweisen Rückkehr in die Normalität nach festen Regeln
entwickeln. Daran werden wir uns natürlich beteiligen und arbeiten“,
erklärte Kurschilgen
im Interview.
---- (mo)
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Dienstag, 7.4.2020
Die Veröffentlichung des Deutschen Schwimmverbandes, die ich am
4.4.2020 hier übernommen hatte, ist heute um einige interessante Punkte
erweitert worden, die ich Euch hier zur Kenntnis geben möchte.
Hier
der Wortlaut:
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FAQS für Vereine
... (Punkte 1 und 2 siehe 4.4.2020)
3. Haben Vereinsmitglieder aufgrund der
aktuellen Lage Anspruch auf Erstattung gezahlter Mitgliedsbeiträge oder
auf Reduzierung des Beitrages für den Zeitraum, in dem kein Angebot
stattfinden kann? Können Mitglieder ihre Mitgliedschaft mit einem
Sonderkündigungsrecht beenden?
Laut Auskunft von Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement im
Landessportbund Hessen, haben Mitglieder in diesem Zusammenhang keinen
Anspruch auf Erstattung des Beitrages. Ebenso entsteht aus dieser
Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der
Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist,
wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“. Als Mitglied
ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins
laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem
Verein. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein
Entgelt dar, sondern dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen.
Mit den Kosten für ein Flug- oder Konzertticket lässt sich der
Mitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.
Im Übrigen erlauben die Regeln der
Gemeinnützigkeit dem Verein lediglich dann einen Verzicht auf
Beitragszahlungen, wenn die Satzung dies ausdrücklich erlaubt!
Gleiches gilt für „echte“ Abteilungsbeiträge.
Auch diese werden von Mitgliedern gezahlt, ohne dass eine direkte
Gegenleistung des Vereins damit verbunden ist. Daher sind Mitgliedsbeitrag
und Abteilungsbeitrag auch im ideellen Bereich zu verbuchen.
4. Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit
Kursgebühren aus, wenn der Kurs nicht vollumfänglich durchgeführt worden
ist?
Hier stellt sich die
Situation laut Dr. Frank Weller, Vizepräsident Vereinsmanagement,
Landessportbund Hessen, anders dar als beim Mitgliedsbeitrag: Gebühren
werden üblicherweise für die Finanzierung besonderer Angebote erhoben, die
über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins
hinausgehen. Hier gilt Vertragsrecht: Wenn dem Verein die Kursdurchführung
– etwa aufgrund eines behördlichen Verbots – unmöglich geworden ist, kann
er auch keine Gegenleistung, also keine Kursgebühr, verlangen bzw. muss
eine bereits erhaltene Kursgebühr anteilig zurückzahlen.
Achtung! Es kommt vor, dass der Begriff
"Abteilungsbeitrag" falsch verwendet wird und in Wirklichkeit eine
Kursgebühr vorliegt. Beispiel: Mitglieder zahlen einen "Abteilungsbeitrag"
für die Nutzung des Vereins-Fitnessstudios oder der vereinseigenen Sauna.
Hier steht der Zahlung eine ganz bestimmte Leistung gegenüber, so dass in
Wirklichkeit eine Gebühr vorliegt, die nicht anfällt, soweit Fitnessstudio
oder Sauna nicht genutzt werden können.
---- (mo)
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Montag, 6.4.2020
Auf der Homepage des Deutschen Schwimmverbandes ist die folgende
Veröffentlichung zu lesen:
Hier der Wortlaut:
Die zur Bewältigung der Coronavirus-Krise
einberufene Taskforce des Deutschen Schwimm-Verbandes e.V. (DSV) hat
sich in einer Videokonferenz mit den verantwortlichen
Bundestrainer*innen der olympischen Sportarten über das weitere
Vorgehen im Leistungssportbereich beraten.
Demnach werden nach der Verlegung der
Olympischen Spiele in Tokio in das Jahr 2021 die aktuell gültigen
nationalen Nominierungskriterien für das Jahr 2020 außer Kraft gesetzt
und zeitnah überarbeitet. Bei einer Durchführung der
Europameisterschaften 2020 in Budapest wird es zudem eine Neubewertung
und Änderung der bereits erfolgten Nominierungen im
Freiwasserschwimmen geben. Europas Dachverband LEN hatte die
ursprünglich im Mai geplante EM auf August verschoben und zugleich
angekündigt, Ende Mai oder Anfang Juni noch einmal die Machbarkeit
dieses Termins zu bewerten.
Die für den DSV-Bereich bereits Mitte März
beschlossene Aussetzung sämtlicher nationaler Meisterschaften bis 31.
Mai bleibt bestehen. Zudem werden nun auch die im Juni 2020
vorgesehenen Deutschen Meisterschaften in den olympischen Sportarten
in den verschiedenen Altersklassen ausgesetzt. Eine Neuterminierung
wird zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt.
Von der Aussetzung der Veranstaltungen
im Juni betroffen sind:
• Schwimmen DM Mehrkampf in Dresden (19. -
21. Juni)
• Wasserspringen DM offen und Junioren in Berlin (03. - 07. Juni)
• Wasserspringen DJM C-Jugend in Dresden
(18. - 21. Juni)
• Synchronschwimmen DM in Berlin (13. -
14. Juni)
Die Deutschen Meisterschaften im
Freiwasserschwimmen inklusive Masters in Strausberg (25. - 28. Juni)
werden bereits endgültig abgesagt, da aufgrund der
Temperatur-Problematik nachfolgend zu wenig Optionen für eine
Neuterminierung bestehen. Für die Wasserball-Bundesliga bleibt die
Option einer Wiederaufnahme des laufenden Spielbetriebs ab dem 31. Mai
2020 erhalten.
„Unter Abwägung einer Vielzahl von
Faktoren wie dem Schutz der Gesundheit unserer Mitglieder, dem Mangel
an Planungssicherheit und der nahezu komplett eingeschränkten
Vorbereitungsmöglichkeiten der Sportler*innen sehen wir keine
Alternative zur frühzeitigen Verschiebung unserer Veranstaltungen im
Juni“, erklärte Leistungssportdirektor
Thomas Kurschilgen.
„Und bei den nationalen Nominierungskriterien gilt es aus
leistungssportlicher Sicht anzupassen, wenn der internationale
Wettkampfkalender neu erstellt ist. Wir müssen und werden auf die
dynamische Entwicklung dieser Coronavirus-Pandemie immer wieder
flexibel mit größtmöglicher Verantwortlichkeit reagieren.“
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(mo)
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Samstag, 4.4.2020
Vom Deutschen Schwimmverband erreichte uns ein Schreiben zu den
Auswirkungen (auch finanzieller Art) zur Corona-Pandemie.
Hier der
Wortlaut:
FAQS für Vereine
Coronavirus-Pandemie
Die Coronavirus-Pandemie stellt
Unternehmen aber auch Vereine weltweit vor immense Herausforderungen.
In diesen FAQs möchten wir Ihnen verschiedene häufig gestellte Fragen
beantworten und Leitfäden für den Umgang an die Hand geben. Wir werden
den Beitrag fortlaufend mit neuen Informationen ergänzen.
1. Wie können
Mitgliederversammlungen trotz des Versammlungsverbots durchgeführt
werden?
Deutschlandweit verordnete
Versammlungsverbote im öffentlichen wie auch privaten Bereich sind
eine notwendige Einschränkung für die erfolgreiche Verlangsamung der
Ausbreitung des Virus`. Zeitgleich entstehen hiermit erhebliche
Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit juristischer Personen
verschiedenster Rechtsformen. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat der
Bundestag am 25. März 2020 ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der
Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
(„Corona-Abmilderungs-Gesetz") verabschiedet.
Ziel des
Gesetzes ist es u.a., mindestens bis zum Jahresende erhebliche
Erleichterungen in Bezug auf die Entscheidungsfindung für juristische
Personen zu ermöglichen und so deren Handlungsfähigkeit trotz der
durch die Pandemie verursachten Umständen zu sichern. Die darin
enthaltenen Regelungen zum Vereinsrecht gehen als lex specialis
(Sondergesetz mit Vorrang vor dem Allgemeingesetz) den Regelungen im
BGB vor.
In folgendem Leitfaden sind die
gesetzlichen Regelungen zum Vereinsrecht in Zusammenarbeit von
Rechtsanwalt Michael Scragg,
Präsident des Hessischen Schwimm-Verbandes e.V. und der Rough Water&
GmbH aufgearbeitet, um die Erleichterungen für Vereine verständlich
und übersichtlich darzustellen.
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Leitfaden zum
„Corona-Abmilderung-Gesetz“ |
2. Können
Vereine für ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen?
Vereine, die
Mitarbeiter beschäftigen und aufgrund der Coronavirus-Krise in eine
wirtschaftliche Schieflage geraten sind, können ihre Arbeitnehmer
häufig nicht mehr voll und im schlimmsten Fall überhaupt nicht mehr
beschäftigen. Vor allem um Entlassungen zu vermeiden, gewährt die
Agentur für Arbeit deshalb bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Auch gemeinnützige Organisationen
wie Vereine können im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Kurzarbeitergeld erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen.
Alle Informationen dazu wurden in
Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Till Kruse und der Rough Water&
GmbH in einem Leitfaden zusammengefasst, der Ihnen hier zur Verfügung
steht:
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Leitfaden Kurzarbeitergeld |
Ich hoffe, dass die Ausführungen in den Dokumenten etwas Klarheit
schaffen hinsichtlich immer wieder auftretender Fragen.
(mo)
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Dienstag, 31.3.2020
Das Birkhahn-Schwimmfest
des SC Twist am 16./17.5.2020
findet wegen der Ausbreitung des Corona-Virus
nicht statt.
Die momentane
Situation bietet für das weitere Vorgehen keine Planungssicherheit. Man
kann nicht wissen, ob die Halle zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt
wieder verfügbar wäre und wenn ja, kann man nicht davon ausgehen, dass es
gut wäre aufgrund der Infektionsgefahr, eine erfahrungsgemäß große Anzahl
an Aktiven zuzüglich Kampfrichter und Betreuer in der Schwimmhalle in
Twist zu platzieren.
Außerdem
entstehen ab einem gewissen Zeitpunkt irreversible Kosten (Medaillen,
Urkunden), auch wenn eine Absage erst später erfolgen müsste.
(mo)
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Donnerstag, 19.03.2020
Der Norddeutsche Schwimmverband hat heute die Norddeutschen
Meisterschaften (9./10.5.2020 in Hannover) sowie die Norddeutschen
Mehrkampfmeisterschaften (16./17.5. in Braunschweig) abgesagt.
(mo)
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Mittwoch, 18.03.2020
Gemäß einer Veröffentlichung auf der LSN-Homepage fallen auch die
Deutschen Masters-Meisterschaften (20./21.06.2020 in Hamburg) aus. Der
Hamburger Schwimmverband hat die Ausrichtung an den DSV zurückgegeben.
Nach einem neuen Ausrichter und einem möglichen Alternativtermin wird
gesucht.
(mo)
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Mittwoch, 18.03.2020
Maßnahmen des DSV im Leistungssport
zum Umgang mit dem Coronavirus
Liebe
Schwimmfreunde,
anbei übersende ich Euch die Regelungen, die der
Deutsche Schwimmverband für seinen Organisationsbereich erlassen hat, zur
Kenntnisnahme.
Regelungen des DSV zum Corona-Virus
Der DSV hat sämtliche
Maßnahmen in seinem Organisationsbereich bis Ende Mai 2020 abgesagt.
Das bedeutet unter anderem, dass die Deutschen Meisterschaften
(30.4.-3.5.2020) sowie die Deutschen Jahrgangsmeisterschaften
(26.5.-30.5.2020) nicht stattfinden werden. Eine eventuell mögliche
Regelung, diese Veranstaltungen nachzuholen, wird zu einem späteren
Zeitpunkt getroffen.
(mo)
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Montag, 16.03.2020
Der Bezirkstag des Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems am 21.3.2020 in
Ostrhauderfehn findet nicht
statt. Er soll vermutlich nach den Sommerferien nachgeholt werden.
(mo)
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Sonntag, 15.03.2020
Empfehlung für Vereine, LFV, SB und
Sportjugenden wegen COIVD-19 (Corona)
KSB Emsland informiert
Anlässlich der
aktuellen Situation wegen COIVD-19 (Corona) informiert der KSB
Emsland.
Das Präsidium und der Vorstand des
LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen haben nach der
Beschlussfassung der Niedersächsischen Landesregierung am
heutigen Vormittag, den Schul-, KITA- und Hortbetrieb vom
16.03. bis zum 18.4.2020 einzustellen und den aktuellen
politischen Erklärungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel in
einer Telefonkonferenz am heutigen Freitag diese Erklärung für
Sportvereine, Landesfachverbände sowie an die Sportbünde als
Gliederungen des LSB beschlossen.
KSB-Präsident Michael Koop bittet
um Verständnis und die Einhaltung der Empfehlungen vom
Landessportbund Niedersachsen.
1.
Empfehlung für Sportvereine und Landesfachverbände
Der LSB empfiehlt seinen
Mitgliedsvereinen und-verbänden ab sofort die vollständige
Einstellung des Wettkampf-und Trainingsbetriebes zunächst bis
zum 19. April 2020. Darüber hinaus empfehlen wir die Absage
bzw. Verschiebung aller sonstigen Veranstaltungen, Aktivitäten
und Maßnahmen in dem genannten Zeitraum. Hierzu zählen u.a.
Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie
Sportfachtagungen.
1.
Regelung für Maßnahmen des LSB, seiner Sportjugend und
der Sportbünde als Gliederungen des LSB, der Akademie des
Sports, des Lotto-Sport-Internats und des OSP Niedersachsen.
Der LSB und seine Sportjugend haben im Rahmen ihrer eigenen
Verantwortung ihre sämtlichen Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen sowie sämtliche Maßnahmen seiner
Gliederungen ab heute bis zum 19. April abgesagt.
Die Akademie des Sports stellt den
Tagungs- und Seminarbetrieb mit dem heutigen Tag bis 19.4. an
ihren Standorten Hannover und Clausthal-Zellerfeld ein. Alle
Belegungen für den genannten Zeitraum werden storniert.
Das
Lotto Sportinternat wird ab dem 16.3.2020 bis zum 19.4.2020
geschlossen.
Der Betrieb des OSP Niedersachsen
erfolgt – solange keine vollständige Schließung des
Sportleistungszentrums (SLZ) angeordnet wird – für den
Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 in deutlich
eingeschränktem Umfang. Die Betreuung in den einzelnen
Ser-vicebereichen des OSP Niedersachsen (Laufbahnberatung,
Sportpsychologie, Ernährungs-beratung, Trainingswissenschaft,
Athletiktraining, Sportmedizin, Sportphysiotherapie) wird für
diesen Zeitraum ausschließlich für ausgewählte volljährige
Bundeskader auf ein Mindestmaß reduziert. Dabei werden
insbesondere persönliche Kontaktzeiten durch alternative
Formen der Beratung (Telefon, Skype o.ä.) ersetzt oder in
deutlich eingeschränktem Umfang realisiert. Die Festlegung der
ausgewählten Bundeskader erfolgt in den nächsten 2-3 Tagen in
Abstimmung mit dem jeweiligen Spitzenverband.
Für die Nutzung der
sportartspezifischen Trainingsstätten im SLZ gelten die
gleichen Emp-fehlungen an die Landesfachverbände wie oben
beschrieben.
Präsidium und Vorstand sind der Auffassung, dass der Sport in
Niedersachsen schnell und aktiv handeln muss, um seinen
Beitrag dazu zu leisten, die Ausbreitung des Coronavirus zu
verlangsamen. Wir teilen die Auffassung der Bundes- und der
Landesregierung, dass in dieser schwierigen Phase das
Freizeitverhalten jedes und jeder Einzelnen überdacht werden
muss und Sozialkontakte möglichst zu vermeiden sind. Die
Entscheidung für die ausgesprochene Empfehlung ist uns sehr
schwer gefallen, da gerade der Sport eine tragende Säule des
sozialen Miteinanders in unserer Gesellschaft ist. Da aber
gerade in der gemeinsamen Sportausübung und in dem sozialen
Miteinander im Sportverein aktuell besondere Risiken für eine
Erkrankung mit dem Coronavirus liegen, haben wir uns mit
voller Überzeugung für diese einschneidende und eindeutige
Empfehlung entschieden. Einige Landesfachverbände innerhalb
des LSB haben bereits entschieden und innerhalb ihrer
Mitgliedsvereine kommuniziert, dass der Wettkampfbetrieb ab
sofort eingestellt wird. Zahlreiche Sportveranstaltungen sind
bereits abgesagt worden. Wir halten es für erforderlich, dass
der Sportbetrieb auch innerhalb der Sportvereine in den
nächsten Wochen ruhen sollte und es damit ein
einheitliches Handeln innerhalb des Sports in Niedersachsen
gibt. In zahlreichen Gesprächen in diesen Tagen mit Vertretern
von Sportvereinen, Landesfachverbänden und Sportbünden ist
deutlich geworden, dass genau dieses einheitliche Handeln
dringend geboten ist.
Unsere
Empfehlungen an die Mitgliedsvereine und-verbände sowie die
für den LSB selbst beschlossenen Maßnahmen sind von
weitreichender Bedeutung für den Sport und weit darüber
hinaus. Wir sind uns der Tragweite unserer Empfehlungen und
Beschlüsse bewusst, halten sie aber für unverzichtbar und
bitten Sie gleichzeitig um Verständnis.
Über Empfehlungen und Beschlüsse,
die über den 19.4.2020 hinaus wirken, wird der LSB die
Sportorganisation rechtzeitig informieren.
„Wir sind uns unserer
Verantwortung bewusst und bitten darum, sich der aktuellen
Situation entsprechend zu verhalten“, so KSB-Präsident Michael
Koop.
(mo)
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Samstag, 14.03.2020
Ausfall und Terminverlegung
Kampfrichterlehrgang Sofern es Lehrgangsteilnehmer aus
den Vereinen des Kreischwimmverbandes Emsland betrift: Auch der
Lehrgang "Kampfrichterausbildung" am 22.03.2020 im Vereinsheim des
Delmenhorster SV in Delmenhorst findet nicht statt. Der Lehrgang wird
neu terminiert auf den 17.05.2020 an gleicher Stelle und zu den gleichen
Zeiten. Der betreffende Personenkreis wurde durch Michael Speer
benachrichtigt.
(mo)
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Samstag, 14.03.2020
Stellungnahme des
Landesschwimmverbandes Niedersachsen zum Coronavirus
Das Präsidium des Landesschwimmverbandes
Niedersachsen e.V. (LSN) steht im engen Kontakt mit dem Deutschen
Schwimm-Verband e.V. (DSV), dem Landessportbund Niedersachsen (LSB) sowie
diversen Behörden. Auf dieser Grundlage sind folgende Schritte beschlossen
worden:
Alle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
bis zum 19. April werden abgesagt.
Alle anstehenden Trainingslager und Lehrgänge
werden im Einzelfall geprüft und mit den Betroffenen und Verantwortlichen
besprochen.
Beide Landesmeisterschaften im April werden
abgesagt. Momentan wird geprüft, ob Alternativtermine gefunden werden
können.
Unsere Bundeskanzlerin hat dazu aufgerufen,
Sozialkontakte weitestgehend zu reduzieren. Daher empfehlen wir unseren
Vereinen die sofortige Einstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebs,
um damit angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionen zu
ergreifen.
Die komplette Stellungnahme ist dem Artikel
beigefügt.
LSN-Stellungnahme im Wortlaut (pdf-Format)
Weitere Informationen zum
Thema vom Landessportbund Niedersachsen:
https://www.lsb-niedersachsen.de/news/news-meldung/artikel/empfehlung-fuer-vereine-lfv-sb-und-sportjugenden-wegen-covid-19-corona/
(mo)
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Freitag, 13.03.2020
Absagen von Lehrgängen und
Schwimmveranstaltungen
Der
Lehrgang des Kreisschwimmverbandes Emsland vom
27.3.-29.3.2020 in
Westerstede findet nicht statt, da das Schwimmbad im Hössen-Sportzentrum
durch den Badbetreiber auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
Ebenso findet bis auf Weiteres das Training der Kreis-Nachwuchsgruppen am
Dienstag und Freitag nicht statt.
Die
Norddeutschen Masters-Meisterschaften am 14./15.03.2020 in Berlin finden
ebenfalls nicht statt.
Die Landesmeisterschaften (18./19.04.2020)
und die Landesjahrgangsmeisterschaften (25./26.04.2020) finden ebenfalls
nicht statt.
Da das Kultusministerium des Landes
Niedersachsen alle Veranstaltungen und Fahrten bis zum Beginn der
Sommerferien untersagt hat, findet auch der Bezirksentscheid "Jugend
trainiert für Olympia" am 4.6.2020 nicht statt. Das gleiche gilt für
etwaige Kreisentscheide, sofern sie noch stattfinden müssten.
(mo)
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Donnerstag, 12.03.2020
Ich gebe hiermit zur Kenntnis, dass der Bezirksschwimmverband
Weser-Ems seine für den 14./15.3.2020 vorgesehenen Bezirksmeisterschaften
abgesagt hat. Nähere Informationen dazu findet ihr auf der Homepage des
Bezirksschwimmverbandes Weser-Ems. Die teilnehmenden Vereine (die
Personen, die die Meldungen zu der Meisterschaft abgegeben hat) wurden
schriftlich benachrichtigt.
Da außer den Verantwortlichen des
Bezirksschwimmverbandes nun mittlerweile auch das Gesundheitsamt der Stadt
Osnabrück wie auch die Stadtwerke Osnabrück aufgrund der
Gefährdungslage durch das Coronavirus erhebliche Bedenken gegen die
Durchführung der Veranstaltung erheben, war eine Absage angezeigt.
Inwieweit vor den Sommerferien noch ein geeigneter Termin zur Austragung
der Bezirksmeisterschaften gefunden und abgestimmt werden kann, ist
derzeit völlig offen.
(mo)
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Samstag, 07.03.2020
Info zum Corona-Virus (Stand
03.03.2020)
Auf der DSV-Homepage ist die
nachstehende Veröffentlichung zu lesen. Es ist grundsätzlich darauf
hinzuweisen, dass sich der Sachstand täglich ändern kann. Jedoch sollten
wir nicht in Panik verfallen.
(Übernahme
von der DSV-Homepage)
(mo) |